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Verfasst: Donnerstag 9. März 2017, 00:38
von Trumbaschl
Bezogen auf die Spannung, JA.
Bezogen auf den Einsatzzweck auch JA, aber es sind Bedingungen zu beachten.
Nach Datenblatt (LAP*KABEL J-Y(ST)Y..LG Innenkabel) ist die Betriebsspitzenspannung 300V. Damit nicht für Starkstrom zugelassen und von diesem getrennt zu verlegen.
Das verstehe ich nicht ganz - wieso sind 24 V mehr als 300 V?
Meiner Meinung nach sollte Fernmeldeleitung mit Zulassung für 300 V (DC) für 24 V AC mehr als ausreichend sein, rein von der Spannungsfestigkeit.
Verfasst: Donnerstag 9. März 2017, 01:55
von -Claus-
Trumbaschl hat geschrieben:Das verstehe ich nicht ganz - wieso sind 24 V mehr als 300 V?
Meiner Meinung nach sollte Fernmeldeleitung mit Zulassung für 300 V (DC) für 24 V AC mehr als ausreichend sein, rein von der Spannungsfestigkeit.
Hallo Trumbaschl
Betriebs
spitzenspannung
Es behauptet niemand, dass 24 V > 300V sind.
Verfasst: Donnerstag 9. März 2017, 07:29
von Heinrich
Max60 hat geschrieben: In größeren Anlagen dürfte Fernmeldeleitung in 0,8mm Durchmesser Standard sein. 0,6mm kenne ich eigentlich nur aus der Wohnungsinstallation.
Kommt immer drauf an wer so eine Anlage errichtet:
Für den Elektroinstallateur ist 0,6 "das Dünne", für den Telekommunikationstechniker ist 0,6 "das Dicke".
mfg
Verfasst: Donnerstag 9. März 2017, 19:21
von Trumbaschl
-Claus- hat geschrieben:Hallo Trumbaschl
Betriebsspitzenspannung
Es behauptet niemand, dass 24 V > 300V sind.
Gut. Spitzenspannung würde ich so lesen, dass 300 V AC (Effektivwert) klar unzulässig sind. Oder allgemeiner gesagt, dass bei Wechselspannung der Spitzenwert nicht die Spannungsfestigkeit überschreiten darf. Oder ist das irgendwo explizit anders definiert?
Verfasst: Donnerstag 9. März 2017, 23:45
von -Claus-
Trumbaschl hat geschrieben:Gut. Spitzenspannung würde ich so lesen, dass 300 V AC (Effektivwert) klar unzulässig sind.
Hier geht offenbar etwas durcheinander.
Betriebsspitzenspannung ist bei AC der Scheitelwert.
Effektivwert bei AC (Starkstrom) gegen Erde ist 230V. Multipliziert mit Wurzel 2 ergibt es einen Scheitelwert (Betriebsspitzenspannung) von 325 V. Damit ist die Leitung für die Spannungsebene 230 V (effektiv) nicht zulässig, so wie es der Hersteller angibt.
Verfasst: Sonntag 12. März 2017, 12:27
von sn00py603
Stellt sich mir die Frage: Mit welcher Spannung wird denn so eine Telefonanlage betrieben? Soweit ich weiß, sind das zwischen 48 und 60 Volt AC als "Sprechspannung". Warum soll man denn da nicht J-YSTY als Steuerleitung für Stetige Ventilantriebe (0-10V) nutzen dürfen?
Verfasst: Sonntag 12. März 2017, 18:41
von Max60
Interessanter als die erlaubte Spannung (230V über YSTY macht hoffentlich eh niemand) ist vllt. die Frage der Strombelastbarkeit.
Verfasst: Sonntag 12. März 2017, 20:17
von sn00py603
Die Stellantriebe, dir wir einbauen haben bei 24V eine Leistungsaufnahme von 4,8 - 5,5 VA. Das sollte wohl nicht zu viel sein.
Verfasst: Montag 13. März 2017, 11:20
von Trumbaschl
-Claus- hat geschrieben:Hier geht offenbar etwas durcheinander.
Betriebsspitzenspannung ist bei AC der Scheitelwert.
Effektivwert bei AC (Starkstrom) gegen Erde ist 230V. Multipliziert mit Wurzel 2 ergibt es einen Scheitelwert (Betriebsspitzenspannung) von 325 V. Damit ist die Leitung für die Spannungsebene 230 V (effektiv) nicht zulässig, so wie es der Hersteller angibt.
Sag ich doch?!?
Verfasst: Montag 13. März 2017, 12:21
von jf27el
Stellt die Frage auch mal an die Herstellerzulassung für
In- und unter Putzinstallation.