Klappen / Ventilansteuerung über J-Y(ST)Y

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Trumbaschl
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Beitrag von Trumbaschl »

Bezogen auf die Spannung, JA.
Bezogen auf den Einsatzzweck auch JA, aber es sind Bedingungen zu beachten.
Nach Datenblatt (LAP*KABEL J-Y(ST)Y..LG Innenkabel) ist die Betriebsspitzenspannung 300V. Damit nicht für Starkstrom zugelassen und von diesem getrennt zu verlegen.
Das verstehe ich nicht ganz - wieso sind 24 V mehr als 300 V?

Meiner Meinung nach sollte Fernmeldeleitung mit Zulassung für 300 V (DC) für 24 V AC mehr als ausreichend sein, rein von der Spannungsfestigkeit.
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-Claus-
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Beitrag von -Claus- »

Trumbaschl hat geschrieben:Das verstehe ich nicht ganz - wieso sind 24 V mehr als 300 V?

Meiner Meinung nach sollte Fernmeldeleitung mit Zulassung für 300 V (DC) für 24 V AC mehr als ausreichend sein, rein von der Spannungsfestigkeit.
Hallo Trumbaschl
Betriebsspitzenspannung
Es behauptet niemand, dass 24 V > 300V sind.
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Heinrich
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Beitrag von Heinrich »

Max60 hat geschrieben: In größeren Anlagen dürfte Fernmeldeleitung in 0,8mm Durchmesser Standard sein. 0,6mm kenne ich eigentlich nur aus der Wohnungsinstallation.

Kommt immer drauf an wer so eine Anlage errichtet:

Für den Elektroinstallateur ist 0,6 "das Dünne", für den Telekommunikationstechniker ist 0,6 "das Dicke".

mfg
Trumbaschl
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Beitrag von Trumbaschl »

-Claus- hat geschrieben:Hallo Trumbaschl
Betriebsspitzenspannung
Es behauptet niemand, dass 24 V > 300V sind.
Gut. Spitzenspannung würde ich so lesen, dass 300 V AC (Effektivwert) klar unzulässig sind. Oder allgemeiner gesagt, dass bei Wechselspannung der Spitzenwert nicht die Spannungsfestigkeit überschreiten darf. Oder ist das irgendwo explizit anders definiert?
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-Claus-
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Beitrag von -Claus- »

Trumbaschl hat geschrieben:Gut. Spitzenspannung würde ich so lesen, dass 300 V AC (Effektivwert) klar unzulässig sind.
Hier geht offenbar etwas durcheinander.
Betriebsspitzenspannung ist bei AC der Scheitelwert.
Effektivwert bei AC (Starkstrom) gegen Erde ist 230V. Multipliziert mit Wurzel 2 ergibt es einen Scheitelwert (Betriebsspitzenspannung) von 325 V. Damit ist die Leitung für die Spannungsebene 230 V (effektiv) nicht zulässig, so wie es der Hersteller angibt.
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sn00py603
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Beitrag von sn00py603 »

Stellt sich mir die Frage: Mit welcher Spannung wird denn so eine Telefonanlage betrieben? Soweit ich weiß, sind das zwischen 48 und 60 Volt AC als "Sprechspannung". Warum soll man denn da nicht J-YSTY als Steuerleitung für Stetige Ventilantriebe (0-10V) nutzen dürfen?
Es gibt Menschen, die sind unmöglich einfach und andere, die sind einfach unmöglich!
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Beitrag von Max60 »

Interessanter als die erlaubte Spannung (230V über YSTY macht hoffentlich eh niemand) ist vllt. die Frage der Strombelastbarkeit.
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sn00py603
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Beitrag von sn00py603 »

Die Stellantriebe, dir wir einbauen haben bei 24V eine Leistungsaufnahme von 4,8 - 5,5 VA. Das sollte wohl nicht zu viel sein.
Es gibt Menschen, die sind unmöglich einfach und andere, die sind einfach unmöglich!
Trumbaschl
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Beitrag von Trumbaschl »

-Claus- hat geschrieben:Hier geht offenbar etwas durcheinander.
Betriebsspitzenspannung ist bei AC der Scheitelwert.
Effektivwert bei AC (Starkstrom) gegen Erde ist 230V. Multipliziert mit Wurzel 2 ergibt es einen Scheitelwert (Betriebsspitzenspannung) von 325 V. Damit ist die Leitung für die Spannungsebene 230 V (effektiv) nicht zulässig, so wie es der Hersteller angibt.
Sag ich doch?!?
jf27el
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Beitrag von jf27el »

Stellt die Frage auch mal an die Herstellerzulassung für

In- und unter Putzinstallation.
„Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.“ (I.Kant)
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