Dieses Forum beschäftigt sich mit folgenden Themen: E-Technik allgemein, E-Technik Grundlagen, Elektrische Energietechnik, Elektronik, Ausbildung in den Elektroberufen, Normen (z.B. DIN/VDE), Computer Hard- und Software
Bezogen auf die Spannung, JA.
Bezogen auf den Einsatzzweck auch JA, aber es sind Bedingungen zu beachten.
Nach Datenblatt (LAP*KABEL J-Y(ST)Y..LG Innenkabel) ist die Betriebsspitzenspannung 300V. Damit nicht für Starkstrom zugelassen und von diesem getrennt zu verlegen.
Das verstehe ich nicht ganz - wieso sind 24 V mehr als 300 V?
Meiner Meinung nach sollte Fernmeldeleitung mit Zulassung für 300 V (DC) für 24 V AC mehr als ausreichend sein, rein von der Spannungsfestigkeit.
Max60 hat geschrieben: In größeren Anlagen dürfte Fernmeldeleitung in 0,8mm Durchmesser Standard sein. 0,6mm kenne ich eigentlich nur aus der Wohnungsinstallation.
Kommt immer drauf an wer so eine Anlage errichtet:
Für den Elektroinstallateur ist 0,6 "das Dünne", für den Telekommunikationstechniker ist 0,6 "das Dicke".
-Claus- hat geschrieben:Hallo Trumbaschl
Betriebsspitzenspannung
Es behauptet niemand, dass 24 V > 300V sind.
Gut. Spitzenspannung würde ich so lesen, dass 300 V AC (Effektivwert) klar unzulässig sind. Oder allgemeiner gesagt, dass bei Wechselspannung der Spitzenwert nicht die Spannungsfestigkeit überschreiten darf. Oder ist das irgendwo explizit anders definiert?
Trumbaschl hat geschrieben:Gut. Spitzenspannung würde ich so lesen, dass 300 V AC (Effektivwert) klar unzulässig sind.
Hier geht offenbar etwas durcheinander.
Betriebsspitzenspannung ist bei AC der Scheitelwert.
Effektivwert bei AC (Starkstrom) gegen Erde ist 230V. Multipliziert mit Wurzel 2 ergibt es einen Scheitelwert (Betriebsspitzenspannung) von 325 V. Damit ist die Leitung für die Spannungsebene 230 V (effektiv) nicht zulässig, so wie es der Hersteller angibt.
Stellt sich mir die Frage: Mit welcher Spannung wird denn so eine Telefonanlage betrieben? Soweit ich weiß, sind das zwischen 48 und 60 Volt AC als "Sprechspannung". Warum soll man denn da nicht J-YSTY als Steuerleitung für Stetige Ventilantriebe (0-10V) nutzen dürfen?
Es gibt Menschen, die sind unmöglich einfach und andere, die sind einfach unmöglich!
-Claus- hat geschrieben:Hier geht offenbar etwas durcheinander.
Betriebsspitzenspannung ist bei AC der Scheitelwert.
Effektivwert bei AC (Starkstrom) gegen Erde ist 230V. Multipliziert mit Wurzel 2 ergibt es einen Scheitelwert (Betriebsspitzenspannung) von 325 V. Damit ist die Leitung für die Spannungsebene 230 V (effektiv) nicht zulässig, so wie es der Hersteller angibt.