Klappen / Ventilansteuerung über J-Y(ST)Y

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Elo-Ocho
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Klappen / Ventilansteuerung über J-Y(ST)Y

Beitrag von Elo-Ocho »

Hallo Forum,

in der Verkabelung der technischen Gebäudeausrüstung ist es üblich (anerkannter Stand der Technik?) Sensoren (Thermometer, Luftqualitätsfühler, Feuchte- Rausensoren etc.) und 24V-Aktoren (Ventile, Klappen, Volumenstromregler etc.) mit Fernmeldeleitung J-Y(St)Y anzubinden.

Mir war zu meiner Zeit als Errichter von Pumpensteuerungen für Erdwärmeanlagen diese Art der Verkabelung vollkommen fremd. Mag daran liegen, dass ich in der Industrie gelernt habe, und nicht im Handwerk. In dieser Zeit ist es mit des Öfteren aufgefallen, dass im LV stand, die Verwendung von Telefonleitung ist verboten. Den Satz fand ich immer so überflüssig wie wenn einer sagt Meier ohne k. Heute weiß ich um den Sinn.

Ich bin jetzt von einem, ebenfalls unsicheren, Planer eines Systemherstellers für Gebäudeautomation angesprochen worden, wie wir das in den Ausschreibungen mit dem "Telefonkabel" halten, er hat zunehmend Kunden, die das nicht wollen.

Dazu ganz ehrlich: wir schreiben nach wie vor so aus, auch wenn ich eine Leitung z.B. LiYCY (0,5² je nach Leitungslänge, die arbeiten ja alle mit Steuerspannungen, ich bin ehr Freund des Stroms...) für mindestens eben so gut geeignet halte. Ist halt auch eine Preisfrage.

Die Frage: Ist J-Y(St)Y für diesen Einsatzzweck (24V) verboten?

Gruß,

Ocho
Challenger
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Beitrag von Challenger »

Hallo Ocho,

such dir was aus::D

Version1
Ein Betriebsmittel darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden.

Meinhart gibt für J-Y(ST)Y folgenden Verwendungszweck an:
"Zur festen Verlegung in Innenräumen als Installationskabel für Fernmeldezwecke."
Danach ist es für Aktoren/Stellantriebe nicht zulässig.


Version2
Ein Betriebsmittel muss für seine Verwendung geeignet sein.

Die tech. Anforderungen an die Leitung können ja erfüllt sein.
Danach ist es für Aktoren/Stellantriebe zulässig.

Vielleicht gibt die VDE 0100-510 da weitere Hinweise. Ob V1 oder V2, oder V1 und V2 erfüllt sein müssen. Eine Klare Aussage "J-Y(ST)Y" ist für "X" verboten wird es nicht geben.

Gruß Andreas
Will Griggs on fire...
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

dieser Frage bin ich vor einigen Jahren auch mal nachgegangen. Normativ ist J-Y(St)Y erstmal bestimmungsgemäß dafür da um Signale zu übertragen. Der Hersteller kann maximale Strombelastbarkeiten festlegen, die dann einzuhalten sind. Erst dann dürfte das J-Y(St)Y zur Energieübertragung genutzt werden.

Letztendlich ist nichts bei raus gekommen, der Installateur hat die Strombelastbarkeiten für seine Gebäudetechnik 24 V nachgerechnet und sich vom Hersteller bestätigen lassen dass die Leitung bestimmungsgemäß verwendet sei.
Eigentlich wollte der Kunde auch Ölflex haben. Aber es war halt billiger und ... naja... Fachbauleiter...
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
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Dani CEE
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Beitrag von Dani CEE »

Elo-Ocho
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Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,

leider haben wir den EP und dicht die de.

Ist es erlaubt zu fragen, bzw. zu antworten, was drinsteht, zusammengefasst?

Ocho

Edit meint, ich habe mal einen Hersteller angeschrieben.
Max60
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Beitrag von Max60 »

Was ist denn der Nachteil bei der Verwendung dieser Leitung? Geringere mechanische Belastbarkeit im Vergleich zu Ölflex?
meisterglücklich
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Beitrag von meisterglücklich »

Zur Übertragung von Daten, oder sind Fernmeldesignale etwas anderes?.
Stellantrieb ein: +24V, Stellantrieb aus: 0V.
Temperaturfühler außen, verändert seinen Widerstand, Meßmethode Festbestromung.

Rein fachlich finde ich es unproblematisch, die Leitung hat einen zur Verwendung ausgewählten Querschnitt, Isolationsbedingungen sind eingehalten, zulässiger Temperaturbereich wurde hoffentlich berücksichtigt, Eindrähtigkeit macht für den jeweiligen Einsatzzweck keine Schwierigkeiten (innerhalb einer rüttelnden Maschine hätte ich natürlich Bedenken).

Formal ist die JYSTY halt nur als Fernmeldeleitung genormt und nicht als Meß- und Steuerleitung.

Wer hat denn Sicherheitsbedenken, oder erfordert die EMV die Verwendung bestimmter Leitungstypen? Selbst da wäre ja nachzuprüfen, was diesbezüglich an der Telefonleitung "schlechter" als an der Steuerleitung ist.
ThomasR
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Beitrag von ThomasR »

Ich kenne beides: Telefonleitung und echte Steuerleitung, auch gern gemischt in derselben Anlage. Die Ausschreibungen sind da nicht besonders aussagekräftig gewesen.

Argumente für Steuerleitungen:

Die "übliche" Fernmeldeleitung hat nur 0,6mm Aderdurchmesser ~ 0,3mm², die Steuerleitung mindestens 0,5mm² oder auch mehr (ja, es gibt auch 0,25mm², ist mir aber noch nicht untergekommen, außer direkt am Gerät)

Die echten Steuerleitungen gibt es auch farbig (nicht nur nummerierte schwarze Adern = weniger Fehler).

Steuerleitung ist prinzipiell flexibel. Beim üblichen Einsatz in der Gebäudetechnik muß man sehr wohl mit Vibrationen und Bewegung rechnen, also würde sich der Einsatz von starren Adern wie bei der Fernmeldeleitung verbieten (Klappensteuerungen sind per Definition mit Bewegung verbunden ;) )

Über die Mantelfarbe kann man die Funktion sichtbar machen, nur Fernmeldebeige hilft da nicht weiter, z.B. Grün = EIB, Violett = Profibus, etc.

Ein möglicher Kompromiß für starre Leitungen wäre Klingelschlauchleitung YR: Querschnitt groß genug, zulässig für Betriebsströme, farbige Adern und der weiße Schlauch lässt sich prima beschriften und einfärben.

Diese wird auch sehr gern in der Steuerung von Raffstoreanlagen verwendet, da haben wir schon viele km als 24 x 0,8 verlegt. Nach einer Verzweigung geht es dann in starr oder flexibel (Ölflex/Steuerleitung) weiter.
Max60
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Beitrag von Max60 »

ThomasR hat geschrieben: Die "übliche" Fernmeldeleitung hat nur 0,6mm Aderdurchmesser ~ 0,3mm², die Steuerleitung mindestens 0,5mm² oder auch mehr (ja, es gibt auch 0,25mm², ist mir aber noch nicht untergekommen, außer direkt am Gerät)
.
Da muss ich mal widersprechen. In größeren Anlagen dürfte Fernmeldeleitung in 0,8mm Durchmesser Standard sein. 0,6mm kenne ich eigentlich nur aus der Wohnungsinstallation.
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-Claus-
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Beitrag von -Claus- »

Elo-Ocho hat geschrieben:Die Frage: Ist J-Y(St)Y für diesen Einsatzzweck (24V) verboten?
Bezogen auf die Spannung, JA.
Bezogen auf den Einsatzzweck auch JA, aber es sind Bedingungen zu beachten.
Nach Datenblatt (LAP*KABEL J-Y(ST)Y..LG Innenkabel) ist die Betriebsspitzenspannung 300V. Damit nicht für Starkstrom zugelassen und von diesem getrennt zu verlegen. Dann sollte das Augenmerk auf die Beschreibung Temperaturbereich legen:
"Gelegentlich bewegt: -5°C bis +50°C und Fest verlegt: -30°C bis +70°C"
Angeboten wird es mit 2 Querschnitten: 0,6mm (0,28 mm²) und 0,8 mm (0,5mm²)
Anwendung: für Fernsprech-, Meß-, und Signalübertragung
Nun hab ich da aber noch die DIN VDE 0100-520 mit Pkt. 521.7 Kabel und Leitungen.
Da ich diese aber leider nicht komplett habe, wird sich sicher jemand finden der nachstehendes, wenn notwendig, korrigiert.
Mindestquerschnitte werden angegeben mit:
- für feste Verlegung 0,5mm²
- für flexible Verlegung 0,75mm²
Wenn dies stimmt, dürfte JY(ST)Y 0,6 gar nicht zur Anwendung kommen.
Unter 521.7.2.2 Flexible Leitungen heist es:
-Ortsfeste Betriebsmittel ... - die bei bestimmungsgemäßen Gebrauch in begrenztem Ausmaß Bewegungen ausgesetzt ist müssen mit flexiblen Leitungen angeschlossen werden.
Somit wäre nur JY(STY)Y 0,8 zu verwenden und wenn Bewegung von Betriebsmitteln ins Spiel kommt, müsste der Übergang von Leitung zu BM flexibel ausgeführt werden. Wobei da wieder die Frage der gelegentlichen Bewegung zu klären wäre.

Wenn man auf Nummer sicher gehen will, wird man wohl eine detaillierte (genaue) Fragestellung an den Kabelhersteller richten müssen.
Gruß
Claus
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