Leuchten im Kellerflur

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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Strippe-HH
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Leuchten im Kellerflur

Beitrag von Strippe-HH »

Eine Bekannte von mir möchte gerne in ihren Kellerflur anstelle der jetzt installierten Presovalleuchten andere Leuchten anbringen lassen.
Bei ihren Suchen nach anderen Leuchten im einem Baumarkt wurde ihr von einem Verkäufer gesagt, dass in einem Kellerflur nur Feuchtraumleuchten montiert werden dürfen weil es ja ein Keller ist und im Schadensfall die Versicherung nicht zahlen würde.
In diesem Flur gibt es noch die Typische Kellerinstallation mit Feuchtraum-Betriebsmittel die noch relativ neu ist.

Hat der Verkäufer recht?
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Elt-Onkel
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Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

wenn es ein feuchter Keller ist, ja.


...
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Strippe-HH
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Beitrag von Strippe-HH »

Elt-Onkel hat geschrieben:
wenn es ein feuchter Keller ist, ja.
Nein der Kellerflur ist trocken und überhaupt der ganze Keller auch.
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Probator
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Beitrag von Probator »

http://www.elektrikforum.de/viewtopic.php?p=6341#6341

Neben Nässe wären für mich noch Kriterien:
- mechanische Belastung?
- Staub?

Das könnte in die Überlegung miteinbezogen werden, wenn der Keller als Hobbyraum genutzt wird, z.B. für Bastelarbeiten mit Holz, Metall o.ä.

Feuchtraumprogramme sind ja auch oft mechanisch etwas stabiler und staubdichter. Dann sollte das gleiche aber natürlich auch für sämtliche Verteiler gelten.
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin Strippe,

ein "feuchter Raum" ist in VDE 0100-200:2006-06, Abschnitt NC.3.4 definiert.

Es ist ein Raum oder ein bestimmter Bereich eines Raumes, in dem die Sicherheit der elektrischen Betriebsmittel durch Feuchtigkeit, Kondenswasser oder ähnliche klimatische Einflüsse beeinträchtigt ist.

Beheizte und belüftete Keller sind in Abschnitt NC.3.3 als trockner Räume aufgeführt.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo Olaf!
Beheizte und belüftete Keller sind in Abschnitt NC.3.3 als trockner Räume aufgeführt.
Und ein normales Bad (Wohnung) ist zwar oftmals ein feuchter Raum, aber im Sinne der obigen Norm!

Bei der Kellerleuchte kommt es also darauf an, ob der Keller mal als "Feuchtraum" im obigen Sinne definiert wurde, seitdem nix bauliches geändert wurde (z.B. Heizkörper, neue Kellerfenster - und nicht diese Metallgitterfenster, usw.), dann wäre es immer noch ein Feuchtraum, der auch entsprechende feuchtraumtaugliche Leuchten erforderlich macht. Wenn aber entsprechende bauliche Änderungen gemacht wurden, kann man den Keller neu als "trockenen" Raum deklarieren, was dann auch ermöglicht, "normale" Leuchten zu installieren.

Alles also eine Bewertungssache, für die entsprechendes Fachwissen nötig ist... ;)
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
andi2206
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Beitrag von andi2206 »

Hallo
Ich habe mal gehört, ist schon lange her, kann keine Quelle angeben und auch keine Vorschrift.
Im normalen Keller werden Feuchtraumleuchten eingebaut, nicht weil es Feucht werden kann, sondern wegen seiner erhöhten Schutzart gegen Staub.

andi2206
Funker
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Beitrag von Funker »

andi2206 hat geschrieben:Hallo
Ich habe mal gehört, ist schon lange her, kann keine Quelle angeben und auch keine Vorschrift.
Im normalen Keller werden Feuchtraumleuchten eingebaut, nicht weil es Feucht werden kann, sondern wegen seiner erhöhten Schutzart gegen Staub.

andi2206
Mit dem lange her das kann schon stimmen. In Kohlenkellern kann so etwas häufig auftreten.
Hat sich halt erhalten.
Wenn einmal etwas in einer Norm steht und nicht ganz falsch ist, ist es schwer das wieder weg zu kriegen oder zumindestens zu relativieren.
VDE Sichere Elektrizitaetsanwendung Arbeitsergebnisse des VDE-Ausschusses Sicherheits- und Unfallforschung 1973 - 2007
S.28 "Normungsgremien der Sicherheitstechnik verhalten sich vorsichtig"
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Strippe-HH
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Beitrag von Strippe-HH »

Nun es geht mehr oder weniger um die Frage des Versicherungsschutzes, denn der Kellerflur ist nicht feucht aber auch nicht beheizt.
Heizungen gibt es nur in angrenzende Räume wie die Waschküche, ein Duschbad und ein Hobbyraum. Gemessene Temperatur im Flur +12° bei -1°Außentemperatur.
In diesen Kellerflur befindet sich auch die Sicherungsverteilung des Einfamilienhauses. Meines Empfindens nach könnten da schon iP-20 Leuchten montiert werden und warum der Baumarkts Verkäufer meine Bekannte so verunsichert hat weis ich nicht daher wollte ich mich nur bei euch mal erkundigen ob das stimmt was er sagt und es entsprechend weitergeben.
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zebra-ma
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Beitrag von zebra-ma »

Moin,

interessante Frage. Wobei, das Thema mit dem Versicherungsschutz. Schon spannend was für ein Fachwissen solch ein Fachverkäufer hat.

Welcher Versicherungsschutz soll denn genau und aus welchem Grund entfallen? Auf Grund welcher Rechtslage?

Meine persönliche Meinung (Und nein, diese kann man nicht auf alle Baumärkte ableiten!): In den dortigen "Fach"-Abteilungen rennen eine Menge Flitzpiepen rum, die Experten im Daherquasseln sind, aber von dem Fach, welches Sie dort vertreten null bis gar keine Ahnung haben. Ausnahmen bestätigen jede Regel.

In den von dir beschriebenen Kellerraum würde ich ebenfalls ohne Bedenken Leuchten mit IP20 verbauen.

Gruß
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