Mindestlänge Anschlussleitung Tauchpumpen

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Max60
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Beitrag von Max60 »

Das ist aber IMO ein falsches Verständnis der ISO-Zertifizierung.

Eine (9001-)ISO-Zertifizierung sollte sicherstellen, dass das Unternehmen die Qualität und mit der Qualität die Kundenzufriedenheit im Fokus hat.

Dafür werden Kennzahlen in Prozessen definiert, mittels derer man die Qualität der Prozesse feststellen kann.

Gibt es nun bezüglich eines Produktes eine Häufung an Reklamationen, müsste sich das in den Kennzahlen wiederspiegeln und die Qualitätsabteilung müsste sich das Produkt bzw. die Ursache der Häufung der Reklamationen anschauen und überlegen, wie man das zukünftig abstellt..

Es stimmt schon, dass in ISO-Betrieben möglichst viel reglementiert ist - idealerweise aber eben, um eine gleichbleibende Qualität zu gewährleisten. Das sollte sich idealerweise aber zum Vorteil der Mitarbeiter (Handlungssicherheit) und der Kunden (Qualität der Produkte und Dienstleistungen = Zufriedenheit) auswirken!
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AWS
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Beitrag von AWS »

Moin,

gibt es einen wichtigen Grund für 10 Meter?
Hat jemand jetzt die entsprechende Passage in der VDE 0100 ??? gefunden?

Gruß AWS
Trumbaschl
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Beitrag von Trumbaschl »

Max60 hat geschrieben:Das ist aber IMO ein falsches Verständnis der ISO-Zertifizierung.

Eine (9001-)ISO-Zertifizierung sollte sicherstellen, dass das Unternehmen die Qualität und mit der Qualität die Kundenzufriedenheit im Fokus hat.

Dafür werden Kennzahlen in Prozessen definiert, mittels derer man die Qualität der Prozesse feststellen kann.

Gibt es nun bezüglich eines Produktes eine Häufung an Reklamationen, müsste sich das in den Kennzahlen wiederspiegeln und die Qualitätsabteilung müsste sich das Produkt bzw. die Ursache der Häufung der Reklamationen anschauen und überlegen, wie man das zukünftig abstellt..

Es stimmt schon, dass in ISO-Betrieben möglichst viel reglementiert ist - idealerweise aber eben, um eine gleichbleibende Qualität zu gewährleisten. Das sollte sich idealerweise aber zum Vorteil der Mitarbeiter (Handlungssicherheit) und der Kunden (Qualität der Produkte und Dienstleistungen = Zufriedenheit) auswirken!
Ich erinnere mich düster an die zynische Aussage einer entsprechend aus der Wirtschaft vorgebildeten Lehrerin (u.a. ehemalige technische Leiterin eines größeren Papierwerks), dass ISO-9001-Zertifizierung eigentlich nur das Ziel möglichst konstanter Qualität hat - und wenn das heißt, konstant Sch*e rauszubringen...
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin AWS,

In der VDE 0100 kann es keine Aussage dazu geben. Die Aussage muss -wenn es sie überhaupt gibt- in der Produktnorm nach Maschinenrichtlinie sein.
Da ich z.Z. nicht mit meinem großen Rechner unterwegs bin kann ich auch nicht auf alle Normen zugreifen...
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
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villus
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Beitrag von villus »

Hallo,

trifft meinen Einflussbereich leider, deswegen mal mein "Kommentar":

Hier geht es gerade ziemlich hemdsärmelig zu, so einfach verlängern eines Anschlusskabels einer U-Pumpe...

Bei genau der Pumpe die Kabelmafia als Beispiel verlinkt hat hab ich selbst das Kabel/den Kontaktschalter erneuert... war vorher vergossen!

Keiner von euch hat das Thema Sicherheit bisher angesprochen, vor allem Tobi macht sich das ganz schön einfach, finde ich.

In Schachtbauwerken, wo solche Pumpen gerne montiert werden arbeite ich fast jede Woche - RCDs werden da gerne weggelassen, weil zu störanfällig.

Bitte das Thema Sicherheit etwas ernster nehmen - nur eine gute Crimpung und Schrumpfschlauch macht das Ding nicht wieder IP68 !

Gruß und guten rutsch
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

kabelmafia hat geschrieben:... In der VDE 0100 kann es keine Aussage dazu geben. Die Aussage muss -wenn es sie überhaupt gibt- in der Produktnorm nach Maschinenrichtlinie sein. ...
Moin zusammen,

ich habe mal etwas tiefer gebuddelt.

Die Lösung befindet sich in DIN EN 60335-2-41 (VDE 0700-41):2010-11, Abschnitt 25.8. Hier ist gefordert, dass die Leitung mindestens 10 m lang sein muss. Eine weitere Frderung ist, dass sie auch 3 m länger sein muss, als die auf der Pumpe angegebene Betriebstauchtiefe.

Wie soll man es nun bewerten, wenn der Hersteller nun in der Bedienungsanleitung eine falsche Regelwerksbegründung liefert?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
IH-Elektriker
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Beitrag von IH-Elektriker »

Ich habe mich nach Kabelmafia's Hinweis auf die Produktnorm (C-Norm) nach MRL 2006/42/EG auf die Suche einer C-Norm zu Tauchpumpen gemacht und bin dabei über folgende Norm "gestolpert":

DIN EN 809:2012 - Pumpen und Pumpenaggregate für Flüssigkeiten; Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen

In dieser Norm werden u.a. natürlich unter Punkt 5.2.2 auch die elektrische Gefährdung behandelt - hier finde ich allerdings nichts auf was sich die Festlegung der Länge einer Anschlussleitung bezieht....

Unter 5.2.2 finden sich erwartungsgemäß nur allgemeine Hinweise für alle Arten von Pumpen.

Eine Stelle welche auf die Anschlussleitung eingeht ist 7.2.2.4 - hier geht es um Hinweise auf die Anschlussleitung in der Betriebsanleitung.

Weitere Fundstellen gibt es in dieser Norm nicht. Eventuell gibt es ja noch andere C-Normen für Tauchpumpen, im Anhang der EN809 gibt es im Literaturhinweis nur noch Querverweise auf die EN1028-xx (Feuerlöschpumpen) und die EN1151-xx (Umwälzpumpen für Heizungen) und eben keinen Hinweis auf eine "tauchpumpen-Norm" ;)


Ich habe allerdings jetzt nicht erschöpfend recheriert, es kann ggf. durchaus sein das es Norm für bestimmte Tauchpumpen gibt...
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Tobi P.
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Beitrag von Tobi P. »

Moin,

klar mach ich mir das verdammt einfach - nämlich weil es da rein gar nichts kompliziertes dran gibt. Leitung zu kurz - Leitung ab und längere Leitung dran. Leitung zu lang - Leitung an geeigneter Stelle kürzen. Ich kann nichts dafür wenn andere für eine derart simple Arbeit zu hoch qualifiziert sind und einen Forschungsauftrag der NASA draus machen.............

Gruß Tobi
Gründer und 1. Vorsitzender des "Vereins der Freunde des 175kVA Bosch"
andi2206
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Beitrag von andi2206 »

Tobi P. hat geschrieben:Moin,

klar mach ich mir das verdammt einfach - nämlich weil es da rein gar nichts kompliziertes dran gibt. Leitung zu kurz - Leitung ab und längere Leitung dran. Leitung zu lang - Leitung an geeigneter Stelle kürzen. Ich kann nichts dafür wenn andere für eine derart simple Arbeit zu hoch qualifiziert sind und einen Forschungsauftrag der NASA draus machen.............

Gruß Tobi
Seh ich genau so.

andi2206
Funker
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Beitrag von Funker »

Olaf S-H hat geschrieben:Moin zusammen,

ich habe mal etwas tiefer gebuddelt.

Die Lösung befindet sich in DIN EN 60335-2-41 (VDE 0700-41):2010-11, Abschnitt 25.8. Hier ist gefordert, dass die Leitung mindestens 10 m lang sein muss. Eine weitere Frderung ist, dass sie auch 3 m länger sein muss, als die auf der Pumpe angegebene Betriebstauchtiefe.

Wie soll man es nun bewerten, wenn der Hersteller nun in der Bedienungsanleitung eine falsche Regelwerksbegründung liefert?

Gruß Olaf
zuerst die Antwort auf die letzte Frage :

Wenn wie beschrieben die angegebenen Norm im Manual steht, gehört
rein formal das Gerät als Erziehungsmaßnahme für den Hersteller auf die RAPEX Liste, da die entsprechenden EU Richtlinien nicht eingehalten sind und das CE zu Unrecht unterschrieben wurde.

Der Hersteller und gegebenenfalls falls noch GS oder etwas ähnliches vorliegt weitere Juristische Personen können dann ja einen Rückruf für das Manual machen und bereinigen.

Technisch gesehen wäre einmal das formulierte Schutzziel der
DIN EN 60335-2-41 (VDE 0700-41):2010-11 interessant.
Da dieser und dem zugehörigen Komitee die VDE 0140 - 1 vorgeordnet sind
gehe ich einmal als einem Schutzziel von Schutz vor elektrischem Schlag von Personen und Nutztieren aus.

Es soll also gewährleistet sein, daß von der meist schutzisolierten Pumpe einschließlich Anschlussleitung mit Stecker keine Gefahr ausgeht.

Übliche Haushalt Brunnen oder auch Keller von EFH, die bei Grundwassereinbruch ausgepumpt werden müssen, haben sicher eine gewisse Tiefe. Damit der Stecker also immer im Trockenen bleibt, hat man eben etwas aufgeschrieben, was sowohl der Forderung des Spannungsfalles,
bei WS und 1,5 qmm ca. < 15 m als auch obiger allgemeiner GB gerecht wird.
Ansonsten hätte man ja mehr formulieren müssen, Wasserdichtheit, Querschnitte u.s.w..


Praktischer Fall im Beispiel.

Wenn der Brunnen oder die Saugstelle nur 2 m tief ist und danach die Erdoberfläche auf einem Berg vorhanden ist, reichen sicher auch 2,5 m bis zum Anschlußkasten, damit unter normalen Bedingungen der Schwerkraft
die o.g. Gefährdung, Stecker im Wasser, nicht auftreten kann.
M.E. wenn also durch Besichtigung festgestellt wird, daß die Anschlußleitung
nicht mehr geeignet ist, Gefahr der Knotenbildung bei langem Kabel, durchgescheuertes oder geknicktes Kabel kann man dieses auch in
voreilender Gefahrerkennung kürzen.
Es liegt somit eine Abweichung von der Norm vor, aber mit Sicherheit erhöhender Installation. Dieses ist nach Grundnormen ausdrücklich zulässig.

Ich hoffe das reicht. Tobi hat das kurz und praktisch beschrieben.
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