Moin,
wenn es denn um den Kugelschreiber geht:
Gefährdungsbeurteilung Sachbearbeiter(in) Verkauf:
Gefährdung durch .....
Maßnahme: .....
Maßnahme abgeschlossen ......
Maßnahme wirksam .....
Von den weiteren im Bereich Verwaltung / Büro / Werkstatt eingesetzten Stoffen und Betriebsmitteln ist eine Gefährdung der Mitarbeiter bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ausgeschlossen.
Bei uns schneiden sich die Damen mit ihren dünnen Fingern schon mal an einem scharfen Blatt Papier oder stoßen sich an der harten Kante eines Aktenordners. Für mich fällt das unter "falscher Gebrauch von Händen und Füßen"...
Bei der jährlichen Sicherheitsunterweisung, gerade in der Verwaltung, kann man solche Dinge hervorragend ansprechen.
Es muß nicht immer jemand eine 33 Seiten lange Powerpoint-Präsentation an die Wand werfen, man kann auch mal über Verbandbucheinträge in lockerer Runde sprechen. Dabei kommen die "wirklichen Gefahren" oft zum Vorschein.
Bei Maschinen, Werkzeugen, usw. die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefährdung hervorrufen können, muss man allerdings schon etwas mehr tun. Dazu gehört auch eine ordentliche Prüfung mit Abnahmeprotokoll.
Zitat Olaf:
Was spricht dagegen, neue Geräte zu prüfen? Dabei kann man sie gleich inventarisieren und hat den Nachweis, sorgfältig gearbeitet zu haben. Bei dem Scheiß, der heutzutage auf dem Markt ist, kann eine "Inbetriebnahmeprüfung" nicht schaden.
:dafür:
Gruß, harmi