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Verfasst: Sonntag 30. Oktober 2016, 05:47
von Snippy30
Ich verstehe deine Antwort trotzdem nicht:confused:

Vom Inhaltlichen sind doch beide Vorschriften gleich.:confused:

Verfasst: Sonntag 30. Oktober 2016, 09:42
von Olaf S-H
Moin Snippy,

die DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 ist neben der BetrSichV die Rechtsgrundlage für die Prüfungen. Formal ist eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 bei Euch falsch. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Gucke bitte auch in die DA. Dort sind z. B. in der Tabelle 1B Unterschiede in den vorgeschlagenen Prüfintervallen enthalten (Beispiele siehe Anhang).

Gruß Olaf

Verfasst: Sonntag 30. Oktober 2016, 10:39
von Snippy30
Verstehe ich trotzdem nicht. In meiner Frage ging es doch um die Meßwerte (hier die Fehlende Auslösezeit von RCD´s), die in einem Prüfbericht hinein müssen, für eine rechtssichere Dokumentation und nicht um Richtwerte von Prüffristen. Mir ist schon klar, dass die Rechtsgrundlage für Prüfungen die DGUV Vorschrift 4 ist.
Dershalb bin ich etwas verwirrt.

Verfasst: Sonntag 30. Oktober 2016, 11:19
von Olaf S-H
Moin Snippy,

es war ja nur ein "Nebenkriegsschauplatz" zum Thema der Eignung des Prüfdienstleisters.

Zur Eignung gehört auch zu wissen, was man wo tut.

In Beitrag #5 habe ich aufgeführt, was mindestens zu prüfen ist. Aus Anhang NA, Abschnitt 2, 2. Absatz der VDE 0105-100 ergibt sich das Erfordernis, diese Werte auch zu dokumentieren.

Insofern scheint dort beim Prüfdienstleister einiges im Argen zu liegen. Dies wollte ich darstellen.

Bei einer Forendiskussion ist es manchmal schwierig, Miss- und Unverständlichkeiten zu vermeiden und auch gleich am Anfang zu unterbinden.

Gruß Olaf

Re: Prüfbericht ohne RCD-Auslösezeit

Verfasst: Samstag 2. Dezember 2017, 08:26
von Snippy30
Sachstandsmitteilung:

Vor kurzem wurde bei uns die Liegenschaft von einem Prüfsachverständigen gemäß PrüfVO NRW gecheckt. Er bemängelte unter anderem auch die Prüfberichte der Fremdfirma. Unter anderm: Die Abschaltzeiten der verbauten Fehlerstromschutzeinrichtungen würden fehlen.

Re: Prüfbericht ohne RCD-Auslösezeit

Verfasst: Samstag 2. Dezember 2017, 10:06
von Olaf S-H
Moin Snippy,

VDE 0105-100/A1:2017-06, 5.3.3.101.3.1:
(...)
ANMERKUNG Bei der Prüfung von Stromkreisen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) muss nach 5.3.3.101.0.2
auch die Einhaltung der Abschaltzeit nachgewiesen werden.
(...)

Gruß Olaf

Re: Prüfbericht ohne RCD-Auslösezeit

Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2017, 14:58
von Trumbaschl
Messen nicht inzwischen die meisten Schutzmaßnahmenprüfgeräte in einem Aufwaschen Auslösestrom und -zeit?

Re: Prüfbericht ohne RCD-Auslösezeit

Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2017, 16:03
von Snippy30
ja! Aber die Prüfberichte sind selber erstellt gewesen und händig ausgefüllt worden.

Re:

Verfasst: Mittwoch 6. Dezember 2017, 10:25
von Schwerdti
Olaf S-H hat geschrieben: Sonntag 30. Oktober 2016, 09:42 Moin Snippy,

die DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 ist neben der BetrSichV die Rechtsgrundlage für die Prüfungen. Formal ist eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 bei Euch falsch. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Gucke bitte auch in die DA. Dort sind z. B. in der Tabelle 1B Unterschiede in den vorgeschlagenen Prüfintervallen enthalten (Beispiele siehe Anhang).

Gruß Olaf
Moin Olaf,
anderes Thema aber auch Interessant....
In dem Auszug aus der DGUV V3 steht dieser unschöne Satz mit der EUP. Ist dies nicht nach TRBS 1203, ich will nicht sagen Falsch, jedoch fällt mir kein anderes Wort hierfür ein?! Beim der letzten VEFK auffrischung wurde uns gesagt, das sich dieser Text bald in der DGUV-I 203-072 absolute Klarheit schaffen soll?! Weiß da einer was genaueres?

Re: Prüfbericht ohne RCD-Auslösezeit

Verfasst: Donnerstag 7. Dezember 2017, 18:06
von Olaf S-H
Moin Schwerdti,

die TRBS steht, da staatlicher Arbeitsschutz, über der DGUV. Letztendlich ist dann noch die VEFK gefordert, dies festzulegen.

Aus meiner VEFK-Sicht kann eine EuP keine bP sein.

Gruß Olaf