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Prüfbericht ohne RCD-Auslösezeit

Verfasst: Freitag 28. Oktober 2016, 05:00
von Snippy30
In unserem Betrieb wird im Moment durch eine Fremdfirma ein E-Check durchgeführt. Bei RCD´s ist in deren Prüfbericht allerdings nur der Auslösestrom aufgeführt, nicht aber die Auslösezeit. Reicht dies als Nachweis?
Ich selber bin in dieser Firma die VEFK und habe noch schwach in Erinnerung, dass in einem Lehrgang die Thematik angesprochen wurde, das auch zu frühe Auslösezeiten auf einen defekt des RCD´s hinweisen und diese in einem Prüfbericht aufgeführt werden müssen.

Verfasst: Freitag 28. Oktober 2016, 14:13
von Probator
DIN VDE 0100-600 Teil 6 sagt:

"Es wird empfohlen, dass die Einhaltung der [...] geforderten Abschaltzeiten überprüft wird.

Die Einhaltung der [...] Abschaltzeiten MUSS jedoch STETS überprüft werden, wenn
- RCDs verwendet werden
- [...]"

Die Fremdfirma hatte also Erlaubnis, den RCD auszulösen. Unverständlich, warum die Zeit dann nicht auch gemessen wurde.
Hinweis: Erst Zeit, dann Strom messen. Erst am Schluss nochmal Erproben, ob auch die Prüftaste geht.

Verfasst: Freitag 28. Oktober 2016, 16:49
von Strippe-HH
Also was ich so aus meinem schlauen Heft über die VDE 0100-600 so herauslesen konnte muss der Auslösezeitpunkt eines RCD-s dokumentiert werden.

Verfasst: Freitag 28. Oktober 2016, 17:48
von surfeu89
Aufgrund welcher Norm wurde hier geprüft? War es eine Wiederholungsprüfung, wie ich vermute? Dann gilt es DIN VDE 0105-100 zu beachten, Bestimmungen für den Betrieb elektrischer Anlagen. Hier ist die Übereinstimmung der Abschaltzeiten, mit den Anforderungen aus DIN VDE 0100-410 nachzuweisen.
Dies impliziert die Messung der Abschaltzeit von RCD's.

Verfasst: Freitag 28. Oktober 2016, 19:23
von Olaf S-H
Moin snippy,

ich gehe auch mal von einer Wiederholungsprüfung aus.

VDE 0105-100:2015-10, 5.3.3.101.0.2 Anmerkung 2:
Prüfung der Abschaltzeit mit dem fünffachen Bemessungsdifferenzstrom

Der echte befähigte Prüfer kennt dann auch die zugehörige Abschaltzeit.

5.3.3.101.2.1:
Betätigen der Prüftaste (müsste allerdings Testtaste heißen)

5.3.3.101.3.1:
Auslöse-Fehlerstrom

Gruß Olaf

Verfasst: Samstag 29. Oktober 2016, 06:47
von Snippy30
Das betätigen der Prüftaste (Testtaste) ist per Pflichtenübertragung und Unterweisung unseren einzelnen Betriebsleitern übertragen worden und zählt nicht zur Aufgabe der Fremdfirma.

Ja! Mir geht es um die Wiederholungsprüfung. Obwohl ich mich frage, ob nach 20 Jahren ohne Prüfungen dies noch zur Wiederholungsprüfung zählt.:confused: :)

Mir ist schon klar, dass der eingetragene Messwert in den Prüfprotokollen die Stromwerte sind, bei welchen der RCD auslöst, wenn oder bevor die Ausschaltzeit erreicht wurde.

In unserem Falle 300ms bevorder Nennstrom von 30mA erreicht wurde.

In einem Lehrgang für Elektrofachkräfte, geleitet von der Unfallkasse wurde aber auch darauf hingewiesen, dass ein zu frühes Auslösen des RCD auch fehlerhaft sei (z. B. schon bei 150ms). Wieso, weshalb und warum weis ich jetzt auch nicht mehr.

Mich wundert es nur, dass der Auslösestrom in den Prüfberichten dokumentiert ist, die Auslösezeiten aber nicht. Auf Nachfrage bei dieser Fremdfirma kommt nur als Antwort, dass wir dieses Formblatt von unserer Firmenleitung bekommen haben und dies schon der Norm entspräche.

Mir persönlich als VEFK geht es um die rechtssichere Dokumentation unserer Liegenschaft, und die Frage "Gehört zur einer rechtssicheren Dokumentation nicht auch die Auslösezeiten?".

Irgendwo muss ja vermerkt sein, was in einen Prüfbericht hinein muss. Sonst würde ja ein einfaches "Ist OK oder ist nicht OK reichen".:)

Verfasst: Samstag 29. Oktober 2016, 07:34
von kabelmafia
Moin,

bei unverzögerten RCDs gibt es keine Mindestauslösezeit - erst bei selektiven RCDs wird dies wichtig um eine spätere Abschaltung zu gewährleisten.

Anders ist´s beim Auslösestrom. Dort gibt es genau definierte Fenster wo ein RCD auslösen muss. Kommt er schon bei zu wenig Strom so ist die Anlage nicht mehr betriebssicher. Dies leitet sich aus der DIN VDE 0100-540 ab, wo der 0,4-fache Bemessungsdifferenzstrom als dauerhafter Ableitstrom eines Stromkreises zulässig ist. Ab dem 0,5-fachen darf bekanntermaßen der RCD auslösen.
Auf Nachfrage bei dieser Fremdfirma kommt nur als Antwort, dass wir dieses Formblatt von unserer Firmenleitung bekommen haben und dies schon der Norm entspräche.
Wie kann das denn? Du als VEFK musst doch bei der Beauftragung von Prüfdienstleistungen mitwirken.

Verfasst: Samstag 29. Oktober 2016, 08:33
von Olaf S-H
Snippy30 hat geschrieben:... geleitet von der Unfallkasse ...
Moin Snippy,

dann guck mal auf die Prüfplaketten. Steht dort DGUV Vorschrift 3 bzw. BGV A3? Dann hat der Dienstleister wohl daneben gelegen. Wenn Ihr bei einer UK seid, dann gilt die DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV-V A3).

Gruß Olaf

Verfasst: Samstag 29. Oktober 2016, 10:53
von Snippy30
@Olaf S-H
Ich versteh jetzt deine Antwort nicht?
Wieso hat der Dienstleister daneben gelegen? Wir sind eine Behörde, also DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV V A3). Wo steht dort, was in ein Prüfbericht hinein muss?

Verfasst: Samstag 29. Oktober 2016, 22:06
von Olaf S-H
Moin Snippy,

es geht darum, dass der Prüfdienstleister auch weiß, wo er was tut. Also den Unterschied zwischen DGU Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 - insbesondere die vorgeschlagenen Prüfintervalle - kennt.

Klebt er bei Euch "DGUV Vorschrift 3" drauf, hat er die falsche Rechtsgrundlage verwendet.

Gruß Olaf