Prüfbericht ohne RCD-Auslösezeit

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Benutzeravatar
Snippy30
Null-Leiter
Beiträge: 251
Registriert: Montag 20. Juni 2016, 05:49

Prüfbericht ohne RCD-Auslösezeit

Beitrag von Snippy30 »

In unserem Betrieb wird im Moment durch eine Fremdfirma ein E-Check durchgeführt. Bei RCD´s ist in deren Prüfbericht allerdings nur der Auslösestrom aufgeführt, nicht aber die Auslösezeit. Reicht dies als Nachweis?
Ich selber bin in dieser Firma die VEFK und habe noch schwach in Erinnerung, dass in einem Lehrgang die Thematik angesprochen wurde, das auch zu frühe Auslösezeiten auf einen defekt des RCD´s hinweisen und diese in einem Prüfbericht aufgeführt werden müssen.
Probator
Null-Leiter
Beiträge: 729
Registriert: Montag 19. September 2016, 15:15

Beitrag von Probator »

DIN VDE 0100-600 Teil 6 sagt:

"Es wird empfohlen, dass die Einhaltung der [...] geforderten Abschaltzeiten überprüft wird.

Die Einhaltung der [...] Abschaltzeiten MUSS jedoch STETS überprüft werden, wenn
- RCDs verwendet werden
- [...]"

Die Fremdfirma hatte also Erlaubnis, den RCD auszulösen. Unverständlich, warum die Zeit dann nicht auch gemessen wurde.
Hinweis: Erst Zeit, dann Strom messen. Erst am Schluss nochmal Erproben, ob auch die Prüftaste geht.
Benutzeravatar
Strippe-HH
Beiträge: 1430
Registriert: Freitag 10. Oktober 2014, 17:01
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Strippe-HH »

Also was ich so aus meinem schlauen Heft über die VDE 0100-600 so herauslesen konnte muss der Auslösezeitpunkt eines RCD-s dokumentiert werden.
Immer das Beste draus machen
surfeu89
Null-Leiter
Beiträge: 5
Registriert: Donnerstag 15. August 2013, 19:03

Beitrag von surfeu89 »

Aufgrund welcher Norm wurde hier geprüft? War es eine Wiederholungsprüfung, wie ich vermute? Dann gilt es DIN VDE 0105-100 zu beachten, Bestimmungen für den Betrieb elektrischer Anlagen. Hier ist die Übereinstimmung der Abschaltzeiten, mit den Anforderungen aus DIN VDE 0100-410 nachzuweisen.
Dies impliziert die Messung der Abschaltzeit von RCD's.
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moin snippy,

ich gehe auch mal von einer Wiederholungsprüfung aus.

VDE 0105-100:2015-10, 5.3.3.101.0.2 Anmerkung 2:
Prüfung der Abschaltzeit mit dem fünffachen Bemessungsdifferenzstrom

Der echte befähigte Prüfer kennt dann auch die zugehörige Abschaltzeit.

5.3.3.101.2.1:
Betätigen der Prüftaste (müsste allerdings Testtaste heißen)

5.3.3.101.3.1:
Auslöse-Fehlerstrom

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Benutzeravatar
Snippy30
Null-Leiter
Beiträge: 251
Registriert: Montag 20. Juni 2016, 05:49

Beitrag von Snippy30 »

Das betätigen der Prüftaste (Testtaste) ist per Pflichtenübertragung und Unterweisung unseren einzelnen Betriebsleitern übertragen worden und zählt nicht zur Aufgabe der Fremdfirma.

Ja! Mir geht es um die Wiederholungsprüfung. Obwohl ich mich frage, ob nach 20 Jahren ohne Prüfungen dies noch zur Wiederholungsprüfung zählt.:confused: :)

Mir ist schon klar, dass der eingetragene Messwert in den Prüfprotokollen die Stromwerte sind, bei welchen der RCD auslöst, wenn oder bevor die Ausschaltzeit erreicht wurde.

In unserem Falle 300ms bevorder Nennstrom von 30mA erreicht wurde.

In einem Lehrgang für Elektrofachkräfte, geleitet von der Unfallkasse wurde aber auch darauf hingewiesen, dass ein zu frühes Auslösen des RCD auch fehlerhaft sei (z. B. schon bei 150ms). Wieso, weshalb und warum weis ich jetzt auch nicht mehr.

Mich wundert es nur, dass der Auslösestrom in den Prüfberichten dokumentiert ist, die Auslösezeiten aber nicht. Auf Nachfrage bei dieser Fremdfirma kommt nur als Antwort, dass wir dieses Formblatt von unserer Firmenleitung bekommen haben und dies schon der Norm entspräche.

Mir persönlich als VEFK geht es um die rechtssichere Dokumentation unserer Liegenschaft, und die Frage "Gehört zur einer rechtssicheren Dokumentation nicht auch die Auslösezeiten?".

Irgendwo muss ja vermerkt sein, was in einen Prüfbericht hinein muss. Sonst würde ja ein einfaches "Ist OK oder ist nicht OK reichen".:)
Benutzeravatar
kabelmafia
Beiträge: 7503
Registriert: Montag 7. April 2003, 22:25
Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
Kontaktdaten:

Beitrag von kabelmafia »

Moin,

bei unverzögerten RCDs gibt es keine Mindestauslösezeit - erst bei selektiven RCDs wird dies wichtig um eine spätere Abschaltung zu gewährleisten.

Anders ist´s beim Auslösestrom. Dort gibt es genau definierte Fenster wo ein RCD auslösen muss. Kommt er schon bei zu wenig Strom so ist die Anlage nicht mehr betriebssicher. Dies leitet sich aus der DIN VDE 0100-540 ab, wo der 0,4-fache Bemessungsdifferenzstrom als dauerhafter Ableitstrom eines Stromkreises zulässig ist. Ab dem 0,5-fachen darf bekanntermaßen der RCD auslösen.
Auf Nachfrage bei dieser Fremdfirma kommt nur als Antwort, dass wir dieses Formblatt von unserer Firmenleitung bekommen haben und dies schon der Norm entspräche.
Wie kann das denn? Du als VEFK musst doch bei der Beauftragung von Prüfdienstleistungen mitwirken.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Snippy30 hat geschrieben:... geleitet von der Unfallkasse ...
Moin Snippy,

dann guck mal auf die Prüfplaketten. Steht dort DGUV Vorschrift 3 bzw. BGV A3? Dann hat der Dienstleister wohl daneben gelegen. Wenn Ihr bei einer UK seid, dann gilt die DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV-V A3).

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Benutzeravatar
Snippy30
Null-Leiter
Beiträge: 251
Registriert: Montag 20. Juni 2016, 05:49

Beitrag von Snippy30 »

@Olaf S-H
Ich versteh jetzt deine Antwort nicht?
Wieso hat der Dienstleister daneben gelegen? Wir sind eine Behörde, also DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV V A3). Wo steht dort, was in ein Prüfbericht hinein muss?
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Snippy,

es geht darum, dass der Prüfdienstleister auch weiß, wo er was tut. Also den Unterschied zwischen DGU Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 - insbesondere die vorgeschlagenen Prüfintervalle - kennt.

Klebt er bei Euch "DGUV Vorschrift 3" drauf, hat er die falsche Rechtsgrundlage verwendet.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Antworten