Haushaltssteckvorrichtungen

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
meister_lampe

1.2.3 im Sauseschritt, läuft die Zeit , wir laufen mit.

Beitrag von meister_lampe »

:dafür:
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harmi
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Beitrag von harmi »

Original von meister_lampe

Aktualisierung zum Gerätesicherheitsgesetz

12.1.2004


Neues Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)

...

Das bestehende Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und das bestehende Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) werden vom GPSG abgelöst. Beide treten am
1. Mai 2004 außer Kraft.
Was allerdings nicht heißt, dass die Anforderungen "verschlimmbessert" wurden

Das GPSG sagt zu den "Haushaltssteckverbindern" direkt nichts aus, gilt aber für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte.

Und da könnte man schlimmstenfalls auch die CE-Kenzeichnung für Joghurtbecher, Kugelschreiber oder sonstiges Gedöns rauslesen.

Fakt ist: Wenn du ein Gerät baust, kannst du die "Haushaltssteckverbindungen" beruhigt im Rahmen ihrer Eigenschaften und Fähigkeiten nutzen. Das Endgerät, was du in den Handel bringst, muß allerdings CE-Zeichnung tragen

Du kannst ja auch Leuchten aus Steinen fertigen, und da wird es verdamt schwer, einen CE-Stein zu finden...
Original von meister_lampe

:dafür:


Wofür?

Gruß, harmi
Gruß, der Harmi

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