Haushaltssteckvorrichtungen

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
meister_lampe

Haushaltssteckvorrichtungen

Beitrag von meister_lampe »

Habe in der Niederspannungsrichtlinie gelesen das obrige nicht darunter fallen. D.h. kein CE Zeichen nötig- so wie ich den Artikel interpretiere.
Jetzt die Frage was sind Haushaltssteckvorrichtungen? Wo sind die definiert.
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SPS
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Beitrag von SPS »

Hallo meister_lampe,

der VDE Verlag hat eine Normen Suche im Netz

"Haushaltssteckvorrichtungen" bringt keine Fundstelle.

"Haushalt steckvorrichtungen" bringt einige Fundstellen

"Gerätesteckvorrichtungen für den Hausgebrauch"
bringt mehrere Fundstellen.

Eine Fundstelle als Beispiel

Gerätesteckvorrichtungen für den Hausgebrauch und ähnliche allgemeine Zwecke
Allgemeine Anforderungen
(IEC 60320-1:2001); Deutsche Fassung EN 60320-1:2001


Selber Testen

http://www.vde-verlag.de/data/normen.ph ... iteriapage

mfg sps
Mit freundlichem Gruß sps
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

Ja danke, eine weitere Norm ist EN 61242, leider liegt mir diese wie auch die VDE 0620 Teil 300 nicht vor.
Was sind Haushaltssteckvorrichtungen? ich kann mir nicht so richtig vorstellen das damit nur diese popeligen Leitungsroller gemeint sind, und gerade diese sind doch Mist und sollten verboten oder wenigstens vernünftig hergestellt werden.
Ich sehe gerade das es da noch die 0625 und und und gibt. Sollten die alle ohne CE Zeichen auf den Markt gebracht werden dürfen?
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SPS
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Beitrag von SPS »

Hallo Meister Lampe,

Kann es sein das der Stecker und die Steckdosen des Leitungsrollers kein CE Zeichen benötigten, das zusammengesetzte neue Betriebsmittel aber doch?

Auf meiner 3fach Steckdose mit Ausschalter ist auch ein CE Zeichen.

mfg sps
Mit freundlichem Gruß sps
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

Lies doch mal die Niederspannungsrichtlinie .
Dann kannst du besser sehen was ich meine. :D
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Momo
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Beitrag von Momo »

Stimmt, aber nehmen wir uns doch das Gerätesicherheitsgesetz oder die EWG 89 vor.
Dort steht: Nichts, aber auch gar nichts darf in der EU in den Verkehr gebracht werden, daß keine CE-Kennzeichnung hat.

Und so eine Haushaltssteckvorrichtung fällt, da sie aus meiner Sicht sicherheitsrelevant erscheint, darunter.
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
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SPS
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Beitrag von SPS »

Hallo zusammen,

hier noch ein Link zum Thema "CE"
Fragen an Experten sind möglich.

http://www.vdi-nachrichten.com/ce-richt ... efault.asp

mfg sps
Mit freundlichem Gruß sps
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harmi
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Beitrag von harmi »

Moin Lampenmeister,

ist es vielleicht die:

DIN VDE 0620-101, Ausgabe:1992-05
Steckvorrichtungen bis 400 V 25 A; Flache, nichtwiederanschließbare zweipolige Stecker, 2,5 A 250 V, mit Leitung, für die Verbindung von Klasse-II-Geräten für Haushalt und ähnliche Zwecke; Deutsche Fassung EN 50075:1990

allerdings: ich hab sie auch nicht.... X(

Die CE-Kennzeichnung ist dann nur für die Steckverbinder nicht erforderlich. Das Gerät, was mit diesen gebaut wird, benötigt die Kennzeichnung schon


Gruß, harmi
Gruß, der Harmi

Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
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harmi
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Wohnort: Grafschaft Bentheim

Beitrag von harmi »

Moin

guxxu HIER

Gruß, harmi
Gruß, der Harmi

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meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

Aktualisierung zum Gerätesicherheitsgesetz

12.1.2004


Neues Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)

Das "Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten" wurde am 9. Januar 2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
am 1. Mai 2004 in Kraft. Es bildet zum einen den Kernbereich des bestehenden Gerätesicherheitsgesetzes (GSG) ab (technische Arbeitsmittel und Gebrauchsgegenstände) und übernimmt zum anderen vom Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) die Auffangfunktion für Produkte, für die es kein Spezialrecht gibt, sowie die Dachfunktion bezüglich spezieller Regelungen für Verbraucherprodukte.

Das bestehende Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und das bestehende Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) werden vom GPSG abgelöst. Beide treten am
1. Mai 2004 außer Kraft.
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