Vor- und gleich auch noch Problemstellung BGV A3

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Antworten
Zitteraal
Beiträge: 3349
Registriert: Dienstag 10. Februar 2004, 13:40

Beitrag von Zitteraal »

Original von meister_lampe

Das Problem ist das du als Fachkraft inzwischen BESCHEID WEISST und somit mit zur Verantwortung gezogen werden kannst.
Schau doch mal unter Organisationsverschulden in die einschlägigen Suchmaschinen.

Schönen Tag noch 8)
Seid gegrüsst, Meister_Lampe


Du triffst den Nagel auf den Kopf!

Nur, wie komme ich da raus?

Zum einen (nach Meinung des Unternehmers) Verantwortung, zum anderen keine Möglichkeit, einzugreifen, eine herrliche Zwickmühle....

Die Sache mit dem unternehmerischen "Organisationsverschulden" ist mir inzwischen völlig klar.

Nur, wie wird der Staatsanwalt bei einem eventuellen Schadensereignis die Sache sehen.

Ich habe die stille Befürchtung, dass der Anwalt des Unternehmers "Mitspieler" bezüglich der alleinigen Schuldfrage seines Mandanten sucht. Und dieser Mitspieler werde wohl ich sein.


Lieben Gruss und auf diesem Wege vielen herzlichen Dank an alle "mitfühlenden" Ratgeber!
Liebe Grüße, Bernd
Benutzeravatar
SPS
Beiträge: 6027
Registriert: Freitag 16. Juli 2004, 20:27
Kontaktdaten:

Beitrag von SPS »

Hallo zusammen,


die Prüfung der Geräte durch "Angelernte" nicht Fachleute ist mit Geräten die eine Ja Nein Aussage machen möglich.


Bei den Geräten ist auch eine Sicht und Funktionsprüfung zu machen.

Das kann nur der Fachmann

Wie soll das Praktisch aussehen?

mfg sps
Mit freundlichem Gruß sps
Benutzeravatar
harmi
Beiträge: 2462
Registriert: Donnerstag 9. September 2004, 07:17
Wohnort: Grafschaft Bentheim

Beitrag von harmi »

Original von Zitteraal

Seid gegrüsst, Meister_Lampe


Du triffst den Nagel auf den Kopf!

Nur, wie komme ich da raus?

Zum einen (nach Meinung des Unternehmers) Verantwortung, zum anderen keine Möglichkeit, einzugreifen, eine herrliche Zwickmühle....

Die Sache mit dem unternehmerischen "Organisationsverschulden" ist mir inzwischen völlig klar.

Nur, wie wird der Staatsanwalt bei einem eventuellen Schadensereignis die Sache sehen.

Ich habe die stille Befürchtung, dass der Anwalt des Unternehmers "Mitspieler" bezüglich der alleinigen Schuldfrage seines Mandanten sucht. Und dieser Mitspieler werde wohl ich sein.


Lieben Gruss und auf diesem Wege vielen herzlichen Dank an alle "mitfühlenden" Ratgeber!
Moin,

unser Mitgefühl sei dir gewiss....

Also fassen wir kurz zusammen.

Der Wille und der Verstand sind zwar bei dir da, aber die Chefs wollen es nicht kapieren.

Wie ich schon schrieb, gib es den Leuten schriftlich, lass es dir nach Möglichkeit von ihnen quittieren.
Wenn sie es nicht quittieren, mach dir ne Gesprächsnotiz:

Gesprächsnotiz: mündlicher und schriftlicher Hinweis an Herrn xxx, dass in unserem Betrieb eine verantwortliche Elektrofachkraft benannt werden muß. Aufzählung von rechtlichen Folgen. Übergabe einer Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen für Verantwortliche Elektrofachkraft.

usw. usw.

Dazu Kopie deiner schriftlichen Hinweise aufheben. Ich mache das seit Jahren so. Cheffe ist immer überrascht, wenn ich ihm sagen kann, was er wortwörtlich vor zwei Jahren zu mir gesagt hat...

Herr Staatsanwlt und Hochwürden werden erfreut sein und dir sicherlich kein Organisationsverschulden anhängen können.

Wenn du irgend etwas an scriftlichem Kram brauchst, ich hab das alles hinter mir, mail mich kurz an und ich sende es dir zu

gruß, harmi
Gruß, der Harmi

Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
Benutzeravatar
harmi
Beiträge: 2462
Registriert: Donnerstag 9. September 2004, 07:17
Wohnort: Grafschaft Bentheim

Beitrag von harmi »

Original von SPS
Hallo zusammen,


die Prüfung der Geräte durch "Angelernte" nicht Fachleute ist mit Geräten die eine Ja Nein Aussage machen möglich.


Bei den Geräten ist auch eine Sicht und Funktionsprüfung zu machen.

Das kann nur der Fachmann

Wie soll das Praktisch aussehen?

mfg sps
Moin,

es sind ja keine "Angelernten". Für die "elektrotechnisch unterwiesene Person" gelten schon gewisse Regeln, die ihre Ausbildung usw. betreffen. Wer nicht in der Lage ist, ein Gerät auf äussere Beschädigung zu überprüfen, der kann auch nicht EUP werden.

Funktionsprobe kann ich an gewissen Geräten unserer Qualitätssicherung auch nur mit einem mitarbeiter der QS machen, weil ich beim besten Willen nicht weiß. wie ein Kugelfalltester funktioniert :rolleyes:

Gruß, harmi
Gruß, der Harmi

Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Zitteraal,

die Thematik mit den EUPs hatten wir am Freitag auf Momos Schulung. Die EUPs ersetzen keine Fachkraft und wenn Du sie ständig beobachten und überprüfen sollst, kannst Du die Arbeit gleich selbst erledigen.

Es ist sicherlich richtig, daß Geräte, die gut/schlecht anzeigen der Norm entsprechen. Aber würdest Du Dir Gedanken machen, wenn Du zwei identische Geräte (z. B. Tischleuchte) prüfst und die Schutzleiterwiderstände der Zuleitung betragen 0,02 Ohm und 0,29 Ohm? Sicherlich wirst Du dann genauer nachsehen. Hier beginnt nämlich Deine Sorgfaltspflicht und die ganze Sache wird dann auch gerichtsfest. Die EUP sagt nur, daß alles o.k. war und klebt die Prüfplakette auf.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Benutzeravatar
harmi
Beiträge: 2462
Registriert: Donnerstag 9. September 2004, 07:17
Wohnort: Grafschaft Bentheim

Beitrag von harmi »

Original von Olaf S-H
Moinmoin Zitteraal,

die Thematik mit den EUPs hatten wir am Freitag auf Momos Schulung. Die EUPs ersetzen keine Fachkraft und wenn Du sie ständig beobachten und überprüfen sollst, kannst Du die Arbeit gleich selbst erledigen.

Es ist sicherlich richtig, daß Geräte, die gut/schlecht anzeigen der Norm entsprechen. Aber würdest Du Dir Gedanken machen, wenn Du zwei identische Geräte (z. B. Tischleuchte) prüfst und die Schutzleiterwiderstände der Zuleitung betragen 0,02 Ohm und 0,29 Ohm? Sicherlich wirst Du dann genauer nachsehen. Hier beginnt nämlich Deine Sorgfaltspflicht und die ganze Sache wird dann auch gerichtsfest. Die EUP sagt nur, daß alles o.k. war und klebt die Prüfplakette auf.

Gruß Olaf
Recht host!

Stellt sich nur die Frage, wenn du 3500 Geräte prüfst, ob du bei jedem noch auf die Werte achtest, oder nur auf das "bestanden! wartest

Irgendwann wird das ganze nämlich furchtbar langweilig. Ich glaube nicht, dass ich da bei jedem Grät so genau die Augen aufhalten würde...

Gruß, harmi
Gruß, der Harmi

Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin harmi,

es wäre aber wahrscheinlicher, daß Du etwas nicht ganz sauberes feststellst als einer, der nur EUP ist.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

Ich bin der Meinung das eine Unterweisung zur EUP Gerichtsfest ist, denn es gibt die Messgeräte (auch mit ROT/Grün Anzeige) und es gibt die Grundlage (BGV A3).
8)
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

@Olaf, du kannst ja mal deine Kontakte zu BEHA verwenden um diesbezüglich etwas herauszufinden. :)
Zitteraal
Beiträge: 3349
Registriert: Dienstag 10. Februar 2004, 13:40

Beitrag von Zitteraal »

Original von Olaf S-H

(Quoting gekürzt)

Zuleitung betragen 0,02 Ohm und 0,29 Ohm? Sicherlich wirst Du dann genauer nachsehen. Hier beginnt nämlich Deine Sorgfaltspflicht und die ganze Sache wird dann auch gerichtsfest. Die EUP sagt nur, daß alles o.k. war und klebt die Prüfplakette auf.

Gruß Olaf
Hallo, Olaf

Auf der einen Seite hast Du natürlich völlig Recht, ich würde nach der Ursache der 0,29 Ohm suchen.

Aber andererseits gibt es eindeutige Grenzwerte die einzuhalten sind, und da sind eben 0,29 nicht gleich >0,3 Ohm.

(Bei dieser Aussage beschleicht mich allerdings schon ein mulmiges Gefühl, wir müssen das aber nicht ausdiskutieren, wir wissen, wovon wir reden).


Lieben Gruss, Zitteraal
Liebe Grüße, Bernd
Antworten