Preisdumping bei BGV A3 Prüfung

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin breadly,

die Kennzeichnungspflicht ergibt sich aus der Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers. Nur über den Aufkleber mit der Angabe der nächsten Prüfung kann er feststellen, ob er das Arbeitsmittel nutzen darf. Alternativ kann man auch die GeBe und die Prüffristermittlung neben dem Gerät aushängen und das Protokoll der letzten Prüfung beifügen. Dann kann der Arbeitnehmer ermitteln, ob er das Gerät benutzen darf. Dies setzt aber Kenntnisse im Lesen und Rechnen voraus. :D Mit dem Aufkleber ist es dann einfacher.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
ohoyer
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Beitrag von ohoyer »

Olaf S-H hat geschrieben:Moin ohoyer,

da werden wir noch viel "Spaß" mit haben. Junior Nr. 2 weigerte sich gestern im Computerraum seiner Schule zu arbeiten - die Geräte haben keinen Prüfaufkleber (die Lehrerin hatte dies bestätigt und dennoch die Aufgaben angordnet

Würde es hier nicht reichen, wenn die Aufsichtführende Person in einer solchen Konstellation 'weiss', dass die Geräte geprüft sind? Man unterstelle hier ggf. Etwas andere Mechanismen als bei einem normalen Arbeitsplatz, wo ein Bediener andere Mitwirkungspflichten hat als ein Schutzbefohlener in der Ausbildung...
„Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.“

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fusebox
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Beitrag von fusebox »

Plusplatte hat geschrieben:Man sollte mal die Mitarbeiter des Ausschusses für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben fragen.
Dies ist mir heute beim Blättern im städtischen Amtsblatt begegnet:
Hallo Plusplatte,

bei uns war es ein anderer Anbieter - allerdings nur Luftlinie ca. 24 km davon entfernt. (da scheint ein Nest zu sein :) )

Da ich den Entscheidungsträgern meine Zweifel mitgeteilt habe - trotz der guten Referenzen - haben wir von diesem Anbieter Abstand genommen. Der Preis war einfach zu nieder. Bin froh, dass wir uns jetzt für einen anderen Anbieter entschieden haben.

Außerdem kann ich es nur bestätigen, dass die Kosten für Wartezeiten teilweise ganz schön zu Buche schlagen.

Erkenntnise die wir gewonnen haben:

Was sehr wichtig ist - für uns als die, die Prüfungen beauftragen ist, dass es auch genau (schriftlich natürlich) definiert wird, wo und was geprüft werden soll und wie es dokumentiert werden soll. Außerdem braucht der Prüfer einen fachlichen Ansprechpartner, wenn er vor Ort ist den er fragen kann, wenn was unklar ist.

Vielen dank für die rege Beteiligung an der Diskussion dank1
Gruß
fusebox
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Epileptriker
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Beitrag von Epileptriker »

breadley-dr hat geschrieben:Hallo, ich will die Sinnhaftigkeit nicht anzweifeln, aber wo steht die Kennzeichnungspflicht im Regelwerk?

bis denne
Es ist zumindest empfohlen: TRBS 1201 Abschnitt 4.2.2 Absatz 2.
Ohne die segensreiche Wirkung des Forums mit seiner messiastischen Verkündigung froher Botschaften wären die Döspaddel "draußen" selbstverständlich mehrheitlich noch gar nicht auf dies oder jenes gekommen.
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Sicherheit ist mitnichten eine Frage des Geldes, sondern viel mehr eine Frage des Sachverstandes desjenigen, der sie implementiert.
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sn00py603
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Beitrag von sn00py603 »

arnim hat geschrieben:Was bei der Vergabe und den genannten Preisen jedoch nicht mit drin steht, sind die 2 Punkte bei welchem manche Anbieter gut Geld machen und den Stückpreis rausbekommen:
Ich hatte ein Angebot auf dem Tisch mit Stückpreis knapp 2,- €, da stand dann weiter für eine "Wartestunde" rund 70,- € drin. Desweiteren wären für die Prüflinge in den Büros noch Regiestunden fällig gewesen, für das "Demontieren und Montieren" der Arbeitsplätze:
Das mit der Regiezeit kommt mir so bekannt vor. Bei der Prüfbude, wo ich mal war, haben uns die Kunden teilweise keine Regiezeiten bezahlt, weil die nicht mit Angeboten waren.
Es gibt Menschen, die sind unmöglich einfach und andere, die sind einfach unmöglich!
Funker
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Beitrag von Funker »

Olaf S-H hat geschrieben: da werden wir noch viel "Spaß" mit haben. Junior Nr. 2 weigerte sich gestern im Computerraum seiner Schule zu arbeiten - die Geräte haben keinen Prüfaufkleber (die Lehrerin hatte dies bestätigt und dennoch die Aufgaben angewiesen).
Gruß Olaf
ähnlichen Spaß hatte ich auch vor geschätzt 15 Jahre als der Junior aus der
Schule mit einer 4 in Deutsch kam für Hausaufgabe Thema Bewerbung für Anstellung.

Er hatte eine von mir genommen auf die ich eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhalten hatte und schreibkopiert, d.h. eine mit 100 % Erfolg.

So ist das mit Theorie und Praxis in der Schule.
Olaf S-H hat geschrieben: Die BetrSichV ist in vielen "Unternehmen" ein Buch mit sieben Siegeln. Ich gehe daher davon aus, dass die gestrige Aktion auf Unwissenheit der Lehrerin beruht - eigentlich ist sie sehr nett und bemüht.

Ich warte jetzt erstmal ab, wie die Schulleitung reagiert. Ich habe Einsicht in die Gefährdungsbeurteilung, Prüffristermittlung und Prüfprotokolle erbeten.

Gruß Olaf
"Unwissenheit der Lehrerin" und andere Elektrolaien - Ich habe da einmal
eine interessante Schrift zum Verbreiten an Eure Kunden

http://das-sichere-haus.de/uploads/tx_t ... e_2012.pdf
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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo Olaf!
Ich warte jetzt erstmal ab, wie die Schulleitung reagiert. Ich habe Einsicht in die Gefährdungsbeurteilung, Prüffristermittlung und Prüfprotokolle erbeten.
Und? Was ist daraus geworden?
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

cyclist hat geschrieben:... Was ist daraus geworden?
Moin zusammen,

die Geräte verfügen jetzt über Prüfaufkleber. :D

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo Olaf!
die Geräte verfügen jetzt über Prüfaufkleber.
Wurden da jetzt nur die Aufkleber drauf geklebt, oder wurde da auch tatsächlich geprüft? :D
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
Fabi aus Berlin
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Beitrag von Fabi aus Berlin »

Insolvenz bei einem Prüfunternhemen?!?

http://www.morgenweb.de/nachrichten/wir ... -1.2202030
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