Preisdumping bei BGV A3 Prüfung
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Moin breadly,
die Kennzeichnungspflicht ergibt sich aus der Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers. Nur über den Aufkleber mit der Angabe der nächsten Prüfung kann er feststellen, ob er das Arbeitsmittel nutzen darf. Alternativ kann man auch die GeBe und die Prüffristermittlung neben dem Gerät aushängen und das Protokoll der letzten Prüfung beifügen. Dann kann der Arbeitnehmer ermitteln, ob er das Gerät benutzen darf. Dies setzt aber Kenntnisse im Lesen und Rechnen voraus. Mit dem Aufkleber ist es dann einfacher.
Gruß Olaf
die Kennzeichnungspflicht ergibt sich aus der Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers. Nur über den Aufkleber mit der Angabe der nächsten Prüfung kann er feststellen, ob er das Arbeitsmittel nutzen darf. Alternativ kann man auch die GeBe und die Prüffristermittlung neben dem Gerät aushängen und das Protokoll der letzten Prüfung beifügen. Dann kann der Arbeitnehmer ermitteln, ob er das Gerät benutzen darf. Dies setzt aber Kenntnisse im Lesen und Rechnen voraus. Mit dem Aufkleber ist es dann einfacher.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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Olaf S-H hat geschrieben:Moin ohoyer,
da werden wir noch viel "Spaß" mit haben. Junior Nr. 2 weigerte sich gestern im Computerraum seiner Schule zu arbeiten - die Geräte haben keinen Prüfaufkleber (die Lehrerin hatte dies bestätigt und dennoch die Aufgaben angordnet
Würde es hier nicht reichen, wenn die Aufsichtführende Person in einer solchen Konstellation 'weiss', dass die Geräte geprüft sind? Man unterstelle hier ggf. Etwas andere Mechanismen als bei einem normalen Arbeitsplatz, wo ein Bediener andere Mitwirkungspflichten hat als ein Schutzbefohlener in der Ausbildung...
„Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.“
Friedrich Nietzsche (Werk: Jenseits von Gut und Böse, Aph. 146)
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- fusebox
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Hallo Plusplatte,Plusplatte hat geschrieben:Man sollte mal die Mitarbeiter des Ausschusses für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben fragen.
Dies ist mir heute beim Blättern im städtischen Amtsblatt begegnet:
bei uns war es ein anderer Anbieter - allerdings nur Luftlinie ca. 24 km davon entfernt. (da scheint ein Nest zu sein )
Da ich den Entscheidungsträgern meine Zweifel mitgeteilt habe - trotz der guten Referenzen - haben wir von diesem Anbieter Abstand genommen. Der Preis war einfach zu nieder. Bin froh, dass wir uns jetzt für einen anderen Anbieter entschieden haben.
Außerdem kann ich es nur bestätigen, dass die Kosten für Wartezeiten teilweise ganz schön zu Buche schlagen.
Erkenntnise die wir gewonnen haben:
Was sehr wichtig ist - für uns als die, die Prüfungen beauftragen ist, dass es auch genau (schriftlich natürlich) definiert wird, wo und was geprüft werden soll und wie es dokumentiert werden soll. Außerdem braucht der Prüfer einen fachlichen Ansprechpartner, wenn er vor Ort ist den er fragen kann, wenn was unklar ist.
Vielen dank für die rege Beteiligung an der Diskussion
Gruß
fusebox
- Epileptriker
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Es ist zumindest empfohlen: TRBS 1201 Abschnitt 4.2.2 Absatz 2.breadley-dr hat geschrieben:Hallo, ich will die Sinnhaftigkeit nicht anzweifeln, aber wo steht die Kennzeichnungspflicht im Regelwerk?
bis denne
Ohne die segensreiche Wirkung des Forums mit seiner messiastischen Verkündigung froher Botschaften wären die Döspaddel "draußen" selbstverständlich mehrheitlich noch gar nicht auf dies oder jenes gekommen.
Sicherheit ist mitnichten eine Frage des Geldes, sondern viel mehr eine Frage des Sachverstandes desjenigen, der sie implementiert.
- sn00py603
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Das mit der Regiezeit kommt mir so bekannt vor. Bei der Prüfbude, wo ich mal war, haben uns die Kunden teilweise keine Regiezeiten bezahlt, weil die nicht mit Angeboten waren.arnim hat geschrieben:Was bei der Vergabe und den genannten Preisen jedoch nicht mit drin steht, sind die 2 Punkte bei welchem manche Anbieter gut Geld machen und den Stückpreis rausbekommen:
Ich hatte ein Angebot auf dem Tisch mit Stückpreis knapp 2,- €, da stand dann weiter für eine "Wartestunde" rund 70,- € drin. Desweiteren wären für die Prüflinge in den Büros noch Regiestunden fällig gewesen, für das "Demontieren und Montieren" der Arbeitsplätze:
Es gibt Menschen, die sind unmöglich einfach und andere, die sind einfach unmöglich!
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- Null-Leiter
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ähnlichen Spaß hatte ich auch vor geschätzt 15 Jahre als der Junior aus derOlaf S-H hat geschrieben: da werden wir noch viel "Spaß" mit haben. Junior Nr. 2 weigerte sich gestern im Computerraum seiner Schule zu arbeiten - die Geräte haben keinen Prüfaufkleber (die Lehrerin hatte dies bestätigt und dennoch die Aufgaben angewiesen).
Gruß Olaf
Schule mit einer 4 in Deutsch kam für Hausaufgabe Thema Bewerbung für Anstellung.
Er hatte eine von mir genommen auf die ich eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhalten hatte und schreibkopiert, d.h. eine mit 100 % Erfolg.
So ist das mit Theorie und Praxis in der Schule.
"Unwissenheit der Lehrerin" und andere Elektrolaien - Ich habe da einmalOlaf S-H hat geschrieben: Die BetrSichV ist in vielen "Unternehmen" ein Buch mit sieben Siegeln. Ich gehe daher davon aus, dass die gestrige Aktion auf Unwissenheit der Lehrerin beruht - eigentlich ist sie sehr nett und bemüht.
Ich warte jetzt erstmal ab, wie die Schulleitung reagiert. Ich habe Einsicht in die Gefährdungsbeurteilung, Prüffristermittlung und Prüfprotokolle erbeten.
Gruß Olaf
eine interessante Schrift zum Verbreiten an Eure Kunden
http://das-sichere-haus.de/uploads/tx_t ... e_2012.pdf
- cyclist
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Hallo Olaf!
Und? Was ist daraus geworden?Ich warte jetzt erstmal ab, wie die Schulleitung reagiert. Ich habe Einsicht in die Gefährdungsbeurteilung, Prüffristermittlung und Prüfprotokolle erbeten.
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
Ciao + Gruss
Markus
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Moin zusammen,cyclist hat geschrieben:... Was ist daraus geworden?
die Geräte verfügen jetzt über Prüfaufkleber.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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- cyclist
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