Sicherheit von Generatoren

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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Momo
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Beitrag von Momo »

Horst hat unbedingt Recht, wir haben mit unseren 50 Hz die gefährlichste Frequenz!

@ Grünschnabel:
Vorsicht bei der externern Vergabe, denn unterschreiben und haften tut sowieo ihr als "Inverkehrbringer"!

Was für Unterlagen habt ihr? Die können gut weiterhelfen.
Dann 3 grobe Schritte:
1. Gefährdungsanalyse nach EWG 89
2. korrespondiere Normen heraussuche und auf die Tauglichkeit prüfen
3. EMV

Ich unterstütze gerade eine Firma, die eine tolles Lichtkonzept auf den Markt bringen will. Denen mache ich nicht die CE-Geschichte, sondern helfe. Ist viel billiger und haften wie gesagt, tut immer der "Inverkehrbringer" sowieso.
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
gunzelg
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Beitrag von gunzelg »

Hallo Momo

so ganz kann ich dir nicht zustimmen. Wenn ich mit dem Teil zu einem akkreditiertem Dienstleister gehe und der nimmt mir das Gerät mit EMV und Sicherheit ab, dann bekomme ich ein Zertifikat, mir dem ich mit gutem Gewissen das CE-Zeichen auf das Gerät aufkleben kann. Die EMV wurde ja schon absolviert. Nur das Problem Sicherheit kann halt nicht an den 48 Volt festgemacht werden. Da steckt halt doch mehr dehinter als es auf den ersten Blick scheint. Und das mit den korrespondierenden Normen ist ja das Problem. Fang mal bei einer an und lies dann noch mal die ganzen Normen auf die darin verwiesen wird und iin denen stehen ja wieder Normenverweise. Ich hab ja schon mit der 0100 meine liebe Not. Da steht z.B. bei der Auflistung von Schutzeinrichtungen für IT-Netze eine Überstromschutzeinrichtung 3-phasig. Darf die auch 2-phasig sein ? Oder brauche ich bei einem 48Volt Generator überhaupt eine RCD-Einrichtung ?
Das steht da nämlich nicht.

Gruß vom "Grünschnabel" (=arme Sau ?( )
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Momo
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@ gunzelg

Beitrag von Momo »

Wobei kannst Du mir nicht zustimmen?
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
gunzelg
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Beitrag von gunzelg »

Hallo Momo

<<Vorsicht bei der externern Vergabe, denn unterschreiben und haften tut sowieo ihr als "Inverkehrbringer"!>>

Natürlich haftet letztendlich der Inverkehrbringer, aber auf irgendwasirgendwen muss man sich verlassen. Und damit hängt das Prüfunternehmen mit drin.

Gerhard
gunzelg
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Beitrag von gunzelg »

-> Vorsicht bei der externern Vergabe, denn unterschreiben und haften tut sowieo ihr als "Inverkehrbringer <

Das war der Satz, den ich gemeint habe. Im obigen Post hat das Ctrl C, Ctrl V nicht geklappt, sorry

Gerhard
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Momo
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Beitrag von Momo »

Man kann sich bei solchen Dingen auf keinen verlassen oder die Verantwortung delegieren. Auch mit einem Werks-Vertrag kannst Du den Dienstleister nur nachrangig mit in Boot ziehen!!
Im ersten Schritt zahlst Du die Zeche, dann kannst Du den Dienstleister ja verklagen. Wenn Du noch kannst!

Wenn Du Deinen Wagen positiv tüven läßt und er fällt danach direkt vor der TÜV -Halle auseinander, kannst Du dem TÜV auch nichts. Dienstleister -auch akreditierte - haben eine tollen und sicheren Job ;-)
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
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