Protokoll 0113 - Bitte um Meinungen
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Moin!
Was genau du prüfen musst, findest du in Abschnitt 18 der VDE 0113-1. Und das ist nicht viel. Was du prüfen solltest, entscheidet der GMV.
Was genau du prüfen musst, findest du in Abschnitt 18 der VDE 0113-1. Und das ist nicht viel. Was du prüfen solltest, entscheidet der GMV.
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- Checkliste Maschinenabnahme nach MRL Anhang I.pdf
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Ohne die segensreiche Wirkung des Forums mit seiner messiastischen Verkündigung froher Botschaften wären die Döspaddel "draußen" selbstverständlich mehrheitlich noch gar nicht auf dies oder jenes gekommen.
Sicherheit ist mitnichten eine Frage des Geldes, sondern viel mehr eine Frage des Sachverstandes desjenigen, der sie implementiert.
- MoaddiB
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Also das von Dir selbst erstellte Protokoll ist schon mal deutlich umfangreicher als das was einem von vielen Maschinenherstellern als Prüfprotokoll nach EN60204-1 bzw. VDE0113 vorgelegt wird !
In vielen Prüfprotokollen findet man keinerlei Messwerte, sondern nur sinngemäß einen Satz „die Messung entsprach den Vorgaben und ist somit I.O.“ - oder einen EINZIGEN Messwert für den Schutzleiter und die Isoprüfung. Das ist für mich keine saubere Dokumentation einer Prüfung bzw. Messung….
Im Kopf des Protokolles würde ich noch einen Punkt „Wiederaufbauprüfung“ einfügen wenn Eure Monteure oder Mitarbeiter die Anlage(n) bzw. Maschine(n) vor Ort beim Kunden wieder zusammenbauen und z.B. zum Transport Verbindungen wieder getrennt und Schutzleiter daher abgeklemmt oder Leitungen neu verlegt werden. Mit so einem Protokoll könnt Ihr als Errichter der Anlage Eurem Kunden gegenüber nachweisen dass Eure Monteure die Anlage bzw. Maschine in ordnungsgemäßem Zustand verlassen haben.
Es werden dann sozusagen zwei Prüfungen durchgeführt – einmal die Erstprüfung bei der Inbetriebnahme im Werk und eine nach der Aufstellung beim Kunden. Damit ist der Hersteller absolut auf der sicheren Seite, denn beim Transport können Leitungen gequetscht werden, sich Schutzleiter lösen usw.
Was meiner Meinung und Erfahrung nach eher suboptimal ist sind „allesumfassende“ Prüfprotokolle mit welcher alle Prüfungen und Messungen auf einmal quasi „Erschlagen“ werden – von EN60204 über sonstige Sicherheitsprüfungen bis vielleicht Qualitätsprüfungen und –Messungen und Prüfungen zum Lieferumfang usw.
Wenn schon ein Formblatt bzw. Protokoll dann müssen da für die einzelnen Prüfschritte und –Aufgaben auch einzelne Unterschriftenfelder vorgesehen sein, denn meist prüft der Elektriker seinen Teil, dann kommt jemand der die Sicherheit prüft, der nächste macht die QS-Prüfung usw.
Ideal sind da Einzelprotokolle der einzelnen Zuständigkeitsbereiche welche dann in einem Gesamtdokument abgefragt werden – aber was da jetzt genau wie und wo zweckmäßig ist hängt stark vom Anwender der Protokolle ab. Prüft nur eine einzige Person ist sowas überflüssig, sind aber mehrere Bereiche und Personen beteiligt ist sowas durchaus sinnvoll !
Servus
Dirk
P.S.: der Rest wurde ja schon gesagt – die Elektroprüfung nach EN60204-1 ist alleine NICHT ausreichend…..
In vielen Prüfprotokollen findet man keinerlei Messwerte, sondern nur sinngemäß einen Satz „die Messung entsprach den Vorgaben und ist somit I.O.“ - oder einen EINZIGEN Messwert für den Schutzleiter und die Isoprüfung. Das ist für mich keine saubere Dokumentation einer Prüfung bzw. Messung….
Im Kopf des Protokolles würde ich noch einen Punkt „Wiederaufbauprüfung“ einfügen wenn Eure Monteure oder Mitarbeiter die Anlage(n) bzw. Maschine(n) vor Ort beim Kunden wieder zusammenbauen und z.B. zum Transport Verbindungen wieder getrennt und Schutzleiter daher abgeklemmt oder Leitungen neu verlegt werden. Mit so einem Protokoll könnt Ihr als Errichter der Anlage Eurem Kunden gegenüber nachweisen dass Eure Monteure die Anlage bzw. Maschine in ordnungsgemäßem Zustand verlassen haben.
Es werden dann sozusagen zwei Prüfungen durchgeführt – einmal die Erstprüfung bei der Inbetriebnahme im Werk und eine nach der Aufstellung beim Kunden. Damit ist der Hersteller absolut auf der sicheren Seite, denn beim Transport können Leitungen gequetscht werden, sich Schutzleiter lösen usw.
Was meiner Meinung und Erfahrung nach eher suboptimal ist sind „allesumfassende“ Prüfprotokolle mit welcher alle Prüfungen und Messungen auf einmal quasi „Erschlagen“ werden – von EN60204 über sonstige Sicherheitsprüfungen bis vielleicht Qualitätsprüfungen und –Messungen und Prüfungen zum Lieferumfang usw.
Wenn schon ein Formblatt bzw. Protokoll dann müssen da für die einzelnen Prüfschritte und –Aufgaben auch einzelne Unterschriftenfelder vorgesehen sein, denn meist prüft der Elektriker seinen Teil, dann kommt jemand der die Sicherheit prüft, der nächste macht die QS-Prüfung usw.
Ideal sind da Einzelprotokolle der einzelnen Zuständigkeitsbereiche welche dann in einem Gesamtdokument abgefragt werden – aber was da jetzt genau wie und wo zweckmäßig ist hängt stark vom Anwender der Protokolle ab. Prüft nur eine einzige Person ist sowas überflüssig, sind aber mehrere Bereiche und Personen beteiligt ist sowas durchaus sinnvoll !
Servus
Dirk
P.S.: der Rest wurde ja schon gesagt – die Elektroprüfung nach EN60204-1 ist alleine NICHT ausreichend…..
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@IH-Elektriker:
Unsere Maschinen sind sehr kompakt und werden bis auf wenige Ausnahmen in einem Stück versandt.
Die Ausnahmen beinhalten Stecker als trennbare Verbindungen deswegen bei der Schleifenimpedanzprüfung der Bezug auf VDE 0113-1 Tabelle 9 Verfahren C was beinhaltet, dass keine Prüfung mehr am Aufstellungsort erfolgen muss.
Mir ist auch in jüngster Vergangenheit kein Fall bekannt bei dem ein Elektriker von unserer Partnerfirma zur Inbetriebnahme mitgeschickt wurde,
da die Kunden den Part in aller Regel auch selbst übernehmen.
Übrigens ist vorgesehen, was bei der Maschinengröße auch sinnvoll ist, dass die Maschinen nur von einem geprüft werden zur Inbetriebnahme.
Unsere Maschinen sind sehr kompakt und werden bis auf wenige Ausnahmen in einem Stück versandt.
Die Ausnahmen beinhalten Stecker als trennbare Verbindungen deswegen bei der Schleifenimpedanzprüfung der Bezug auf VDE 0113-1 Tabelle 9 Verfahren C was beinhaltet, dass keine Prüfung mehr am Aufstellungsort erfolgen muss.
Mir ist auch in jüngster Vergangenheit kein Fall bekannt bei dem ein Elektriker von unserer Partnerfirma zur Inbetriebnahme mitgeschickt wurde,
da die Kunden den Part in aller Regel auch selbst übernehmen.
Übrigens ist vorgesehen, was bei der Maschinengröße auch sinnvoll ist, dass die Maschinen nur von einem geprüft werden zur Inbetriebnahme.
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Re: Protokoll 0113 - Bitte um Meinungen
Moin MoaddiB,MoaddiB hat geschrieben: ↑Samstag 2. Februar 2013, 18:03 Hallo Zusammen, anbei ein Prüfprotokoll dass ich erstellt habe für die Inbetriebnahme unserer Maschinen.
Wir stellen kleine Maschinen zur Drahtverarbeitung (Kaltverformen, thermisch Reißen, Schleifen, etc.)
mit einer Anschlussleitung von 3,5-25kVA ( meiner Meinung nach keine Anlage IV Maschinen nach Maschinenrichtlinie).
Bei der Steuerung kommen nur handelsübliche Bauteile vor (deswegen keine Spannungsprüfung nötig!?).
Ich stell das Protokoll mal offen zur Diskussion mit dem Ziel das so zu gestalten,
damit möglichst wenig Angriffsfläche im Falle eines Falles geboten wird.
Editvermerk Olaf S-H: Anhang auf Wunsch des Autors entfernt, da es von einem Dritten ggf. mit Gewinnerzielungsabsicht genutzt wurde, ohne die Zustimmung des Autors einzuholen.
wie gewünscht wurde der Anhang entfernt.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Elektromann
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Re: Protokoll 0113 - Bitte um Meinungen
Hallo zusammen,
da bin ich wohl zu spät gekommen :-) da der Anhang nicht mehr da ist, kann ich auch nichts dazu sagen. Hier mal die Zusammenfassung aus 30 Jahren Maschinen und Anlagenprüfung: Es gibt zwar viele Protokolle im Umlauf, es macht aber Sinn ein eigenes Protokoll zu erstellen, das zum Produktspektrum passt. Und es ist immer die Frage ob es sich wirklich um ein Protokoll nach VDE 0113-1 / EN 60204-1 oder um eine "Konformitätsprüfung" handelt. Letztere ist sicher einiges Umfangreicher, es kann aber sinnvoll sein für ein Serienprodukt so eine Prüfung durchzuführen in der die EN 60204 nur ein Teilumfang ist. Die hier schon erwähnte MEBEDO (2006/42) geht in die Richtung - ist aber natürlich unspezifisch. Prüfaufgaben ergeben sich natürlich auch aus der Risikobeurteilung der Maschine, hier kann die EN 60204 nicht vollständig sein, bzw. evtl. ergeben sich Vorgaben aus der RB, die über die Anforderungen der VDE 0113-1 hinausgehen. Wichtig ist der Selbstschutz, deshalb sollten die Prüfschritte so in der Reihenfolge stehen, dass die Gefährdung der Mitarbeiter und Prüfer reduziert wird.
da bin ich wohl zu spät gekommen :-) da der Anhang nicht mehr da ist, kann ich auch nichts dazu sagen. Hier mal die Zusammenfassung aus 30 Jahren Maschinen und Anlagenprüfung: Es gibt zwar viele Protokolle im Umlauf, es macht aber Sinn ein eigenes Protokoll zu erstellen, das zum Produktspektrum passt. Und es ist immer die Frage ob es sich wirklich um ein Protokoll nach VDE 0113-1 / EN 60204-1 oder um eine "Konformitätsprüfung" handelt. Letztere ist sicher einiges Umfangreicher, es kann aber sinnvoll sein für ein Serienprodukt so eine Prüfung durchzuführen in der die EN 60204 nur ein Teilumfang ist. Die hier schon erwähnte MEBEDO (2006/42) geht in die Richtung - ist aber natürlich unspezifisch. Prüfaufgaben ergeben sich natürlich auch aus der Risikobeurteilung der Maschine, hier kann die EN 60204 nicht vollständig sein, bzw. evtl. ergeben sich Vorgaben aus der RB, die über die Anforderungen der VDE 0113-1 hinausgehen. Wichtig ist der Selbstschutz, deshalb sollten die Prüfschritte so in der Reihenfolge stehen, dass die Gefährdung der Mitarbeiter und Prüfer reduziert wird.
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Theorie geringer als in der Praxis
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Re: Protokoll 0113 - Bitte um Meinungen
Moin Elektromann,Elektromann hat geschrieben: ↑Donnerstag 31. Oktober 2024, 12:12 ... Letztere ist sicher einiges Umfangreicher, es kann aber sinnvoll sein für ein Serienprodukt so eine Prüfung durchzuführen in der die EN 60204 nur ein Teilumfang ist. Die hier schon erwähnte MEBEDO (2006/42) geht in die Richtung - ist aber natürlich unspezifisch. ...
ich habe es immer geahnt und nun lese ich hier die Bestätigung. Die MEBEDO-Mitarbeiter sitzen also doch abends im Keller und erfinden Vorschriften.
Gruß Olaf - jeder aber nur 3 Pflanzen!
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794