Das wissen über alte Normen hat noch niemanden geschadet.
Absolut korrekt! Es nützt nur nicht als Argumentationshilfe im Problemfall.
Finger- und Handrückensicherheit
- Momo
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Moinmoin zusammen,
die Argumentation in diesem Fall ist doch ganz einfach:
Schnellstens den Berührungsschutz herstellen! Die Uhr ist seit dem 01.01.2000 abgelaufen.
Gruß Olaf
PS: E-Heiko, hast Du schon ein paar Bilder von den Kisten?
die Argumentation in diesem Fall ist doch ganz einfach:
Schnellstens den Berührungsschutz herstellen! Die Uhr ist seit dem 01.01.2000 abgelaufen.
Gruß Olaf
PS: E-Heiko, hast Du schon ein paar Bilder von den Kisten?
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794