Finger- und Handrückensicherheit

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
E-Heiko

Finger- und Handrückensicherheit

Beitrag von E-Heiko »

Hallöchen,

wer von Euch weiß ab wann Anlagen Finger- und Handrücken sicher sein müssen, und wo steht es. Ich habe, wie sich vielleicht schon rumgesprochen hat, uralte Verteilerschranke mit allen möglichen Schütze, Bimetall und Schaltern. Alle nicht nicht Finger- und Handrückensicher.

Vielen Dank im vorraus.
Heiko
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin E-Heiko,

guck mal in VDE 0106-100:1983-03 in den Abschnitt "Erläuterungen" hinter dem Anhang A.

Die VBG4 vom 01.04.1979 fordert den Berührungsschutz. Das Ergebnis ist die o. g. Norm.

Gruß Olaf

PS: die VDE 0106-100 ist zurückgezogen
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

schau auch mal da: DIN VDE 0660 Teil 514 Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen. Abschnitt 4.0 und 5.1 :D

Ich frag mich: sind zurückgezogene VDE Vorschriften noch relevant? Gibts ja immer dazu. ?(
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Jeff1
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Beitrag von Jeff1 »

Hallo E-Heiko,

die Norm VDE 0660 Teil 514 weist sich als Nachfolgenorm für die VDE 0106 Teil 100 aus.

Wie Olaf richtig angibt, wurde VDE 0106 Teil 100 zurückgezogen, die Übergangsfrist ist am 1.2.2005 abgelaufen.

Gruß Jeff1
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Jeff1
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Beitrag von Jeff1 »

Hehe, shake Hand's meister lampe. Warst einen Deut schneller.
:D
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin zusammen,

E-Heiko fragte ab wann der Berührungsschutz gefordert ist.

Gruß Olaf

PS:manchmal sind Brillenträger klar im Vorteil :aetsch:
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Original von meister_lampe
Ich frag mich: sind zurückgezogene VDE Vorschriften noch relevant? Gibts ja immer dazu. ?(
Moinmoin Meister_Lampe,

für bestehende Anlagen sind sie manchmal goldwert.

Gruß Olaf
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Chris
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Beitrag von Chris »

@E-Heiko, kannste ma bei Gelegenheit nen paar bilder machen?

Ich mag alte Verteilerschränke.....
"Natur und ihr Gesetz sah man im Dunkel nicht, Gott sprach ,es werde Tesla, und überall ward Licht"
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Momo
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zurückgezogende Vorschriften

Beitrag von Momo »

Gott sei Dank sind sie nicht relevant. Allerdings wiegt das Einhalten von aktuellen Normen etc. einen in trügerischer Sicherheit!
Sie sind nur Mittel zum Zweck.
Macht lieber eine Gefährdungsbeurteilung! Das hilft fast immer weiter.

Wenn hier Bedarf besteht, dann mache ich mit Interessenten einen Kurs zur rechtssicheren Anwendung von Gefährdungsbeurteilung. Müßtet dann aber nach Koblenz kommen.
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Original von Momo
Gott sei Dank sind sie nicht relevant. Allerdings wiegt das Einhalten von aktuellen Normen etc. einen in trügerischer Sicherheit!
Moinmoin zusammen,

im Anhang 1 der VBG4/BGV A3 wird die Nachrüstung des Berührungsschutzes nach VDE 0106-100:1983-03 bis zum 31.12.1999 gefordert. Somit hat E-Heiko ein nicht unerhebliches Problem (seit 01.01.2000!).

Somit ist das Wissen über alte Normen nicht verkehrt. Dies gilt auch für Anlagenprüfungen, die nach den damaligen Normen erfolgen muß (wenn keine Anpassung gefordert ist).

Gruß Olaf
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