Hallo ,
ich habe ein kleines Problem in meinem Elternhaus es wurde 1978 erbaut und besitzt keinen Fundamenterder.
Seit wann gibt es eine Forderung einen Fundamenterder einzusetzen bzw. muss dieser adäquat nachgerüstet werden? wenn wie
Falcon4
Fundamenterder
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Fundamenterder
Das Leben hört nicht auf, komisch zu sein, wenn Menschen sterben, ebenso wenig, wie es aufhört, ernst zu sein, wenn man lacht.
-George Bernard Shaw-
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Moinmoin Falcon4,
eine Nachrüstung des Fundamenterders ist unmöglich. Nach der DIN VDE 0100-540:1991-11 gibt es noch andere Erder, die eingesetzt werden können. Die Erdertypen sind im Abschnitt 4.2.1 aufgeführt. Kannst Du diese Norm einsehen?
Der Fundamenterder wird in der TAB gefordert. Frage beim zuständigen VNB nach der damals gültigen TAB.
Im Archiv (VDE 0100:1973-05, §20) ist der Fundamenterder nicht beschrieben. Dieser Paragraph wurde durch die VDE 0100-540:1983-11 ersetzt. Leider fehlt in meinen Unterlagen (Sonderdruck für die Ausbildung) der entsprechende Abschnitt, sodaß ich dazu nichts sagen kann.
Gruß Olaf
eine Nachrüstung des Fundamenterders ist unmöglich. Nach der DIN VDE 0100-540:1991-11 gibt es noch andere Erder, die eingesetzt werden können. Die Erdertypen sind im Abschnitt 4.2.1 aufgeführt. Kannst Du diese Norm einsehen?
Der Fundamenterder wird in der TAB gefordert. Frage beim zuständigen VNB nach der damals gültigen TAB.
Im Archiv (VDE 0100:1973-05, §20) ist der Fundamenterder nicht beschrieben. Dieser Paragraph wurde durch die VDE 0100-540:1983-11 ersetzt. Leider fehlt in meinen Unterlagen (Sonderdruck für die Ausbildung) der entsprechende Abschnitt, sodaß ich dazu nichts sagen kann.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Jaja das ich den Fundamenterder nicht nachrüsten kann ist mir schon klar :] Darum meinte ich ja auch adäquat also mit tiefenerder oder ähnlichem.
Leider kann ich in die Normen nicht einsehen. Aber im Kiefer habe ich mich nach dem erstellen noch mal schlau gelesen.
Werde aber mal einen Fw-Kameraden fragen der arbeitet schließlich bei unserem VNB (ist gut die Idee hätte fast von mir sein können).
Vielen Dank Olaf S-H
Leider kann ich in die Normen nicht einsehen. Aber im Kiefer habe ich mich nach dem erstellen noch mal schlau gelesen.
Werde aber mal einen Fw-Kameraden fragen der arbeitet schließlich bei unserem VNB (ist gut die Idee hätte fast von mir sein können).
Vielen Dank Olaf S-H
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Moinmoin Falcon 4,
am einfachsten nachzurüsten wäre ein Staberder oder ein Tiefenerder. Dies ist von den Bodenverhältnissen abhängig.
Beim Tiefenerder hast Du den Vorteil, daß Du zwischendurch den Erder messen kannst, um dann bei Bedarf weiter Stücken (1,5m) einzutreiben.
Gruß Olaf
am einfachsten nachzurüsten wäre ein Staberder oder ein Tiefenerder. Dies ist von den Bodenverhältnissen abhängig.
Beim Tiefenerder hast Du den Vorteil, daß Du zwischendurch den Erder messen kannst, um dann bei Bedarf weiter Stücken (1,5m) einzutreiben.
Gruß Olaf
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Moin Olaf
ja so in der art hatte ich mir das auch vorgestellt war mir nur net so sicher ob das so erlaubt bzw. praktikabel ist. Denn pfusch mit pfusch gerade zubiegen klappt ja net wirklich.
bis denne
ja so in der art hatte ich mir das auch vorgestellt war mir nur net so sicher ob das so erlaubt bzw. praktikabel ist. Denn pfusch mit pfusch gerade zubiegen klappt ja net wirklich.
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