@ Horst: aus diesem Grund verlangt die TRBS1203 (erste und einzige Regel der BetrSichV) eine Weisungsfreistellung
@Harmi: 100% korrekt! Derzeit gibt es viele Dinge, die erst begriffmäßig in den Fluß gebracht werden. Es wird und muß bei den Begrifflichkeiten noch Änderungen geben, denn sie sind stellenweise verwirrend. Wie heißt z.B. der Beruf, der dem Prüfen von Leitern zugeordnet wird?
@ Glöckchen:
Die BG Schulungsstätt in Dresden bietet tolle Kurse für Deine Belange an. Und zeige den Männer, daß Du es drauf hast!
Sichereitsbeauftragte Arbeitssicherheit
- Momo
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- Horst
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@ momo
Danke für die Bestätigung der Aussage meines Beitrages.
Wenn jetzt klar geworden ist, dass eine Arbeitsmittel prüfende befähigte Person
bei der Prüfung und der Interpretation der Prüfergebnisse natürlich weisungsfrei arbeitet -
und dies nichts mit der Tätigkeit eines Sicherheitsbeauftragten zu tun hat,
dann ist es doch ok, nicht wahr ?
Harmi hat das ja auch klasse auseinander dividiert.
Noch etwas. Soo neu, wie Du glaubst, ist die BetrSichV nun auch wieder nicht.
Über zweieinhalb Jahre ist sie schon "alt".
Danke für die Bestätigung der Aussage meines Beitrages.
Wenn jetzt klar geworden ist, dass eine Arbeitsmittel prüfende befähigte Person
bei der Prüfung und der Interpretation der Prüfergebnisse natürlich weisungsfrei arbeitet -
und dies nichts mit der Tätigkeit eines Sicherheitsbeauftragten zu tun hat,
dann ist es doch ok, nicht wahr ?
Harmi hat das ja auch klasse auseinander dividiert.
Noch etwas. Soo neu, wie Du glaubst, ist die BetrSichV nun auch wieder nicht.
Über zweieinhalb Jahre ist sie schon "alt".
Die Instandhaltung von Luftschlössern ist ein kostspieliges Vergnügen.
- harmi
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ääääh,Original von Momo
@Harmi: 100% korrekt! Derzeit gibt es viele Dinge, die erst begriffmäßig in den Fluß gebracht werden. Es wird und muß bei den Begrifflichkeiten noch Änderungen geben, denn sie sind stellenweise verwirrend. Wie heißt z.B. der Beruf, der dem Prüfen von Leitern zugeordnet wird?
Leiterprüfer? Prüfleiter? )
Bei uns ist das der "Leiterkerl"
Befähigte Person nach TRBS 1203 zur Überprüfung von Leitern nach BGV D 36.....
edit: Rechtschraibfeler besaticht.
Gruß, harmi
Gruß, der Harmi
Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
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