Regelmäßige Prüfungen

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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Momo
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Registriert: Sonntag 27. Februar 2005, 14:06
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Prüffristen

Beitrag von Momo »

Es gibt keine Prüffristen. Es gibt Empfehlungen.
Es muß allerdings immer eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
Hobbit

Beitrag von Hobbit »

Hallo Momo,

wer ist für dei Gefährdungsbeurteilung zuständig? Ich als verantwortliche Elektrofachkraft oder unser Sicherheitsingenieur, der allerdings vom Mascinenbau kommt?
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Momo
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Beitrag von Momo »

Zuständig ist immer zuerst der Betreiber, der delegiert an den, von dem er weiß, daß er die meiste Ahnung hat und die Sache möglichst gut durchführt. Denn aus der Haftung kommt der Betreiber nie vollständig heraus.

Am besten in Eurem Fall sich gemeinsam hinsetzen und die Grundregeln festlegen.
Wenn Ihr beim Prüfen Geld sparen wollt, dann schnappe Dir Deinen Ing. und komm bei uns vorbei. Wir haben derzeit bei allen Unternehmen größer 75 Arbeitnehmern immer mehr eingespart, als es gekostet hat. Man muß nur wissen wie.
Die BetrSichv ist eine tolle Chance Geld zu sparen und sich rechtlich abzusichern.
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
E-Heiko

Beitrag von E-Heiko »

Hallöchen,
Ich war auf einem Le(e)(h)rgang für die VEFK. Da haben wir gelernt, dass die Prüffristen der AM durch die BetrSichV geregelt werden. Aber erst nach einer Gefährdungsbeurteilung. Klingt alles logisch und ist, wie Momo schon sagt, auch Kostensparend.
Jetz habe ich das alles meinem Chef erzählt und der sagte mir, dass wir durch die Zentralabteilung für Arbeitssicherheit an die Prüffristen nach BGV A3 gebunden sind. Zitat." Es wird durch die BG so empfohlen, dort sind wir versichert, also wird's so geprüft".
Also doch wieder ein Durcheinander. Vielleicht kann Momo mal Klarheit schaffen.
p.s. Die Gefährdungsbeurteilung soll die Fachkraft für Arbeitsicherheit bei uns machen, ist sie da nicht vom elektrotechnischen Standpunkt aus überfordert???
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Horst
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Beitrag von Horst »

Original von E-Heiko
...Jetz habe ich das alles meinem Chef erzählt und der sagte ..
" Es wird durch die BG so empfohlen, dort sind wir versichert, also wird's so geprüft". ...
Nur meine bescheidene Meinung dazu :
Der Chef gibt die falsche Empfehlung.

Die Elektrofachkraft allein muss sich fragen mit welcher Wahrscheinlichkeit,
bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Betriebsmittels, ein Fehler auftreten kann,
der die Sicherheit beeinträchtigt.
Er kennt den Einsatzort und in dem Zusammenhang die mögliche Gefährdung
des Benutzers - und legt für diesen Einzelfall die Prüffrist fest.
Niemand darf ihm da reinreden - niemand kann ihm da raten.
Er allein ist als Prüfer (befähigte Person/verantwortliche Elektrofachkraft) verantwortlich.
Die Prüffristen der BGV sind einzig freundliche Empfehlungen für die
eigene "Wahrheitsfindung". Sie geben eine einheitliche Prüffrist vor,
die sich in der Praxis so vielleicht nicht ergeben wird.
Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, im Fall des Falles muss sich der
Prüfer die Frage gefallen lassen, wie er für das (eine) Gerät zur definierten
Prüffrist gekommen ist, denn auch in der BGV A3 steht der allgemeine Ansatz,
dass so geprüft wird, dass Mängel rechtzeitig erkannt werden.
Natürlich muss man auch mit dem nötigen Augenmaß an diese Sache heran gehen.
Schließlich ist es in zweiter Linie auch eine Kostenfrage.
Statistische Werte über Ausfälle und Lebensdauer können durchaus hilfreich sein.

Bis denne,
Horst
Die Instandhaltung von Luftschlössern ist ein kostspieliges Vergnügen.
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