Prüfberechtigung

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin zusammen,

der e-check ist doch nichts anderes als der Versuch der Innungen, sich die Wiederholungsprüfungen durch einen hübschen Aufkleber zu sichern. Wir haben schon mehrmals Anlagenprüfungen durchgeführt und dabei mehrfach festgestellt, daß der Aufkleber nichts mit der Qualität der Prüfung zu tun hat. Hierzu: Die BGV A3 ist ein Gesetz und der e-check nur eine "Warenbezeichnung".

Die Frage nach dem dürfen ist doch ganz einfach (mein Beitrag vom 23.02.2005 mit den Bezügen auf DIN VDE 0100-610 und DIN VDE 0702): Du mußt Erfahrung haben und das Ergebnis beurteilen können. Dies ist wie so vieles Ermessenssache. Und immer daran denken: Schon mal schön den Popo hinhalten üben; der Arschtritt folgt gewiß, wenns in die Hose ging.

@Schuko
Über welche Art Unternehmen unterhalten wir uns denn?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Momo
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BGV A3

Beitrag von Momo »

Sorry, hier muß ich korrigieren:
Die BGV A3 ist kein Gesetz, sondern eine Ausführungsbestimmung einer Berufsgenossenschaft.

Es gibt, um eine Prüfpflicht zu begründen, viel bessere rechtliche Argumente!!

Die Bemerkung zum e-check ist korrekt ;-)

Gruß
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
Olaf S-H
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BGV A3

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Momo,

Deine Aussage zur BGV A3 ist leider nicht richtig. Es handelt sich hierbei um eine Vorschrift.

Fundstelle:
§15 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetztbuch
"(1) Die Unfallversicherungsträger erlassen als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften ...".

Das Ding ist somit Gesetzt.

Gruß Olaf
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Momo
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Beitrag von Momo »

moin moin,

Du hattest bis zum 3.10.2002 und hast immer noch außerhalb vom Gewerbe mit Deiner Aussage Recht. Nun hat sich der Gesetzgeber was Neues ausgedacht bzw. wurde von der EU dazu gezwungen. Ob uns das paßt oder nicht, sei dahingestellt.
Es gilt die BetrSichV für jeden Betrieb, für jede Institution.
Aber eigentlich sollte der Elektriker in diesem Fall dem Gesetzgeber ausnahmesweise dankbar sein, denn er wurde aufgewertet.
Denn Elektriker haben ein großes Problem: Machen sie einen guten Job, merkt es keiner und dank es damit auch keiner!!
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