Prüfberechtigung

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Volker
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Beitrag von Volker »

Moin zusammen,

wie sieht es denn beim E-Check aus. Da hieß es vor drei Jahren, nur die die zum E-Check Lehrgang waren, dürfen den E-Check durchführen. Der sogenannte Lehrgang waren nicht ganz zwei Tage so eine Art Schulung.
Als Elektroinstallateur sollte man doch die Qualifikation haben, Anlagen zu prüfen. Aber Geselle ist nicht gleich Geselle. Das seh ich jedenfalls bei uns im Betrieb.
Irgendwo stößt der "normale" Geselle an seine Wissensgrenzen, was den ganzen Vorschriftenbereich angeht.
Da liegt dann doch der Vorteil beim Meister oder Ingenieur.

Gruß Volker (normaler Geselle :D )
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

Nun ja, das Problem liegt ja in der Person begründet. Es gibt Gesellen die lesen Fachzeitschriften und bilden sich weiter, andere wiederum geben sich mit ihrem Wissen zufrieden und bleiben auf dem Stand ihres , irgendwann veralteten, Wissen.
In meinem Großbetrieb ist das Wunderbar zu beobachten, da gibt es einige Kollegen die sich durchwursteln. Die kann ich dann nicht weiterempfehlen.
Gruß m
Volker
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Beitrag von Volker »

Moin meister-lampe,

da gebe ich dir gerne Recht. Leider wird die Weiterbildung bei uns im Betrieb durch den Chef nicht gefördert. Keinerlei Lehrgänge oder Unterlagen. Da bin ich ganz froh, dass ich in diesen Foren viel lernen kann.

Gruß Volker
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

Volker,
wies sagt man in Bayern: hilf dur selbst dann hilft dir Gott.
Aus Erfahrung ist es so im Leben, ich habe meine Weiterbildungen selbst organisiert und finanziert. Und entsprechend mich dann anders orientiert.
gruß m
Hoefo

Beitrag von Hoefo »

Hey Volker

zu Deiner Frage
wie sieht es denn beim E-Check aus.


Den dürfen z.B. nur Innungsfachbetriebe machen.
Mein Chef weigert sich der Innung beizutreten, deshalb darf ich obwohl ich die SChulung besucht habe, das offizielle E-Check Formular und die Aufkleber nicht benutzen.
Volker
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Beitrag von Volker »

Moin Gast #1 ,

und da vertrete ich die Meinung, dass ein ausgebildeter Elektroinstallateur in der Lage sein sollte, den sogenannten E-Check auszuführen. Ich bin doch als Elt. Inst. so wie so verpflichtet jede Aktion die ich durchführe mit entsprechenden Geräten zu überprüfen.
Ich frage mich dann immer, wo der Unterschied zwischen dem "E-Check-Aufkleber" und dem Aufkleber "Anlage geprüft" ist. Das Wissen des Prüfers sollte doch wohl das gleiche sein.
Manchmal zwängt sich mir da der Verdacht auf, dass mit dem E-Check die Elektroinst.-Wirtschaft angekurbelt werden soll.

Gruß Volker
HPG
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Anspruchsvolle Installationen zu Ueberprüfen

Beitrag von HPG »

ist so einfach nicht!
kontrollier mal Ex-Anlagen in Chemischen Fabriken, Installationen in Abwasserreinigungsanlagen, Komplxe Gepäckförderanlagen auf Flughafen, ein Kongresszentrum mit fernsehtauglicher Bühnenanlagen, Industrieanlagen, usw.

Eine ausgebildete Elektrofachkraft kann Wohnungsbau und einfache Gewerbe sicher beurteilen aber koplexere Anlagen, dies ist Aufwendig!
Selbst ich, der ich dies schon seit 84 mache muss mich bei solchen Anlagen jeweils kundig machen.
Ich hab schon mit SV Otto gesprochen und bei euch kommen die gleichen Mängel vor wie bei uns, also denke ich das Ausbildingsniveau der Stromer ist in etwa gleich.

Ich finds jedoch eine sehr interessante und fordernde Arbeit, man sieht in viele Industrien, Gewerben und Ueberbaungen, trifft viele Menschen und kann mit meinem Wissen viel Helfen, auch den ausgebildeten Elektrofachkräften.

Wichtig ist noch, dass der Kontrolleur bei uns nicht bei der Planung und Ausführung einer Anlage mitgewirkt haben darf, also unabhängig sein muss.

Gruss HPG
Volker
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Beitrag von Volker »

Moin HPG,

da gebe ich dir natürlich recht.
Der E-Check Lehrgang, den ich meinte (sorry, hatte ich beim ersten Beitrag nicht geschrieben), betrifft die "normale, einfache" Installation. E-Check in Firmen ist wieder ein extra Lehrgang. Das wäre etwas, wo ich zugegebener Weise auch meine Probleme hätte, denn da sind doch wesentlich mehr Vorschriften zu beherrschen.

Gruß Volker
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SPS
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Beitrag von SPS »

Hallo zusammen,

Der E-Check ist auch nur eine Wiederholungspr?fung.


Nur f?r Innungsmitglieder mit einen nachgewiesenen Lehrgang ist es zul?ssig die Wiederholungspr?fung E-Check zu nennen und die Plakette anzubringen.

Hierdurch wird ein "Mindeststandart " f?r den Pr?fer vorgegeben.

Auf der anderen Seite ist es ein "Markenzeichen"
Es geht viel Geld in die Werbung ,deshalb darf es nicht jeder machen.


mfg sps
Mit freundlichem Gruß sps
Hoefo

Beitrag von Hoefo »

Hey

hatte ich ja schon weiter oben geschrieben, das nur Innungsmitglieder den E-Check durchführen dürfen. Aber an dem Lehrgang dazu durfte ich (gegen Bares) schon teilnehmen und erhielt auch eine Bescheinigung darüber.
Aber trotzdem darf ich die E-Check Siegel erst dann benutzen wenn mein Chef der Innung beitritt. Dies halte ich gelinde gesagt für eine Sa..... . Vor allem wird den Leuten eingeredet, über die Werbung, das nur die Betriebe Fachbetriebe seien die das Logo verwenden dürfen.
Ob dies mit den EU - Regelungen in der zukunft so weiter Bestand haben wird, wage ich zu bezweifeln.
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