Badinstallation
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Badinstallation
Moinmoin SPS,
für Bäder gilt die DIN VDE 0100-701:2002-02. Ich führe die Norm hier nur an, um mir kurze Fundstellenbezeichnungen zu ermöglichen.
In Abschnitt 701.512.2.1 wird für den angesprochenen Bereich 2 die Schutzart IP X4 gefordert. In Abschnitt 701.53 werden für diesen Bereich die zulässigen Betriebsmittel genannt:
-Verbindungs- und Anschlußdosen für die Versorgung der nach 701.55 zulässigen Verbrauchsmittel
-Installationsgeräte mit einer Nennspannung bis AC 25V oder bis DC 60V in SELV- oder PELV-Stromkreisen
-Rasierersteckdosen-Einheiten nach VDE 0570 Teil 2-5
Im Abschnitt 701.55 werden nur die Bereiche 0 und 1 aufgeführt.
Folglich dürfen nur Kleinspannungsleuchten mit der Schutzart IP X4 installiert werden, deren Transformatoren außerhalb des Bereichs 2 liegen. Diese Leuchten sind sicherlich nicht leicht zu finden.
Sollte es doch solche Leuchten geben, so kann eventuell die Wanddose gerade noch außerhalb des Bereichs 2 liegen.
Die Wanddosen werden nach DIN VDE 0100-520:2003-06 Abschnitt 526.5.8 und DIN VDE 0100-559:1983-03 Abschnitt 5.2 gefordert. Eine Ausnahme gab es früher in DIN VDE 0100-520:1985-11 in der Erläuterung zu Abschnitt 11.9: Die geforderten Wandauslaßdosen (...) sind nicht erforderlich bei Betriebsmitteln mit fest zugeordnetem Verwendungszweck, wie z. B. Leuchten in Sanitärräumen (...).
Gruß Olaf
für Bäder gilt die DIN VDE 0100-701:2002-02. Ich führe die Norm hier nur an, um mir kurze Fundstellenbezeichnungen zu ermöglichen.
In Abschnitt 701.512.2.1 wird für den angesprochenen Bereich 2 die Schutzart IP X4 gefordert. In Abschnitt 701.53 werden für diesen Bereich die zulässigen Betriebsmittel genannt:
-Verbindungs- und Anschlußdosen für die Versorgung der nach 701.55 zulässigen Verbrauchsmittel
-Installationsgeräte mit einer Nennspannung bis AC 25V oder bis DC 60V in SELV- oder PELV-Stromkreisen
-Rasierersteckdosen-Einheiten nach VDE 0570 Teil 2-5
Im Abschnitt 701.55 werden nur die Bereiche 0 und 1 aufgeführt.
Folglich dürfen nur Kleinspannungsleuchten mit der Schutzart IP X4 installiert werden, deren Transformatoren außerhalb des Bereichs 2 liegen. Diese Leuchten sind sicherlich nicht leicht zu finden.
Sollte es doch solche Leuchten geben, so kann eventuell die Wanddose gerade noch außerhalb des Bereichs 2 liegen.
Die Wanddosen werden nach DIN VDE 0100-520:2003-06 Abschnitt 526.5.8 und DIN VDE 0100-559:1983-03 Abschnitt 5.2 gefordert. Eine Ausnahme gab es früher in DIN VDE 0100-520:1985-11 in der Erläuterung zu Abschnitt 11.9: Die geforderten Wandauslaßdosen (...) sind nicht erforderlich bei Betriebsmitteln mit fest zugeordnetem Verwendungszweck, wie z. B. Leuchten in Sanitärräumen (...).
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
![VDE vde1](./images/smilies/smilie_vde.gif)
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Hallo Olaf S-H
Zitat
"Folglich dürfen nur Kleinspannungsleuchten mit der Schutzart IP X4 installiert werden, deren Transformatoren außerhalb des Bereichs 2 liegen. Diese Leuchten sind sicherlich nicht leicht zu finden."
Das lese ich aus dem Bericht der Fachzeitschrift aber anders.
http://www.pflaum.de/de.dir/de/archiv/2004/21/pp01.html
Siehe auch Beitrag
http://www.elektrogemeinschaft-halle.de ... eSelect=11
701.55 Verbrauchsmittel
Zitat
"Im Bereich 2 fest angeordnet und fest angeschlossen sind
- Geräte mit FI-Schutz und in IPX4
- Rasiersteckdose mit Trenntransformator
Außerhalb der Bereiche nur dort Steckdosen zulässig"
Geräte mit FI-Schutz und in IPX4 das ist auch eine Leuchte
@Oallo Olaf S-H
Ich rede von einer Leuchte im Bereich 2, bist du bei Bereich 0 und 1?
mfg SPS
Zitat
"Folglich dürfen nur Kleinspannungsleuchten mit der Schutzart IP X4 installiert werden, deren Transformatoren außerhalb des Bereichs 2 liegen. Diese Leuchten sind sicherlich nicht leicht zu finden."
Das lese ich aus dem Bericht der Fachzeitschrift aber anders.
http://www.pflaum.de/de.dir/de/archiv/2004/21/pp01.html
Siehe auch Beitrag
http://www.elektrogemeinschaft-halle.de ... eSelect=11
701.55 Verbrauchsmittel
Zitat
"Im Bereich 2 fest angeordnet und fest angeschlossen sind
- Geräte mit FI-Schutz und in IPX4
- Rasiersteckdose mit Trenntransformator
Außerhalb der Bereiche nur dort Steckdosen zulässig"
Geräte mit FI-Schutz und in IPX4 das ist auch eine Leuchte
@Oallo Olaf S-H
Ich rede von einer Leuchte im Bereich 2, bist du bei Bereich 0 und 1?
mfg SPS
Mit freundlichem Gruß sps
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Moinmoin SPS,
eine Frage vorweg (ist aber nicht böse gemeint): Hast Du den Normtext vorliegen bzw. kannst Du ihn Dir besorgen? Löse Dich bitte von dem Gedanken, daß Interpretationen in der Fachpresse der Weisheit letzter Schluß sind. Ich kann mich allerdings auch irren; davor ist niemand sicher.
In der Norm stehen im Abschnitt 701.53 für den Bereich 2 die von mir aufgezählten Geräte. Die von Dir aufgeführte Zeile "Geräte mit FI-Schutz und in IPX4" steht nicht in der Norm. Kann es sein, daß ich diesen Satz irgendwo überlesen habe? Kannst Du Deine Quelle bitte prüfen, in der Norm nachsehen und dann hier schreiben.
Gruß Olaf
eine Frage vorweg (ist aber nicht böse gemeint): Hast Du den Normtext vorliegen bzw. kannst Du ihn Dir besorgen? Löse Dich bitte von dem Gedanken, daß Interpretationen in der Fachpresse der Weisheit letzter Schluß sind. Ich kann mich allerdings auch irren; davor ist niemand sicher.
In der Norm stehen im Abschnitt 701.53 für den Bereich 2 die von mir aufgezählten Geräte. Die von Dir aufgeführte Zeile "Geräte mit FI-Schutz und in IPX4" steht nicht in der Norm. Kann es sein, daß ich diesen Satz irgendwo überlesen habe? Kannst Du Deine Quelle bitte prüfen, in der Norm nachsehen und dann hier schreiben.
Gruß Olaf
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Moinmoin SPS,
es sind derzeit gültig:
DIN VDE 0100-701:2002-02
DIN VDE 0100-701/A1:2004-02
Die Änderung umfaßt nur den Abschnitt 701.55. Im Bereich 1 sind jetzt auch Abluftgeräte zulässig.
Arbeitest Du in einem Installationsbetrieb? Dann frage doch mal Deinen Chef, ob Du die Normen einmal einsehen darfst. Dir die Normen zu kopieren darf ich Dir leider nicht empfehlen, da dies nicht zulässig ist. Eine weitere Quelle wären Hochschulbibliotheken. Die haben meistens auch die "blauen Ordner".
Gruß Olaf
es sind derzeit gültig:
DIN VDE 0100-701:2002-02
DIN VDE 0100-701/A1:2004-02
Die Änderung umfaßt nur den Abschnitt 701.55. Im Bereich 1 sind jetzt auch Abluftgeräte zulässig.
Arbeitest Du in einem Installationsbetrieb? Dann frage doch mal Deinen Chef, ob Du die Normen einmal einsehen darfst. Dir die Normen zu kopieren darf ich Dir leider nicht empfehlen, da dies nicht zulässig ist. Eine weitere Quelle wären Hochschulbibliotheken. Die haben meistens auch die "blauen Ordner".
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Hallo, hier die 3 Quelle,
http://www.myshk.com/ikz-praxis/p0205/020506.htm
Zitat
"im Bereich 2 d?rfen alle elektrischen Verbrauchsmittel errichtet werden.
Unterscheidung
1 Elektrische Installationsger?te und
2 Elektrische Verbrauchsmittel
Hast du unter Installationsger?te geschaut?
mfg sps
http://www.myshk.com/ikz-praxis/p0205/020506.htm
Zitat
"im Bereich 2 d?rfen alle elektrischen Verbrauchsmittel errichtet werden.
Unterscheidung
1 Elektrische Installationsger?te und
2 Elektrische Verbrauchsmittel
Hast du unter Installationsger?te geschaut?
mfg sps
Mit freundlichem Gruß sps
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Moinmoin SPS,
die zweite Quelle habe ich schon mehrmals angeklickt. Sie läßt sich aber nicht öffnen.
Zu Deinem letzten Beitrag:
Installationsgeräte sind Steckdosen, Schalter, Abzweigdosen, ... (alles was in die Gruppe 6 fällt (VDE 06**)). Verbrauchsmittel sind in VDE 0100-200:1998-06 Abschnitt 2.7.2 beschrieben. Es handelt sich hierbei um Geräte (Haartrockner, Wassererwärmer, ...).
Zu Deiner ersten Quelle:
Hier geht weder der Fragesteller noch Herr Hörmann auf die Spannung der Betriebsmittel ein.
In der dritten Quelle, die eigentlich für Sanitäre vorgesehen ist, liegt der Hase im Pfeffer. Herr Hörmann haut unerfahrenen Laien Fachbegriffe um die Ohren, obwohl er das Gegenteil erreichen wollte.
Unter der Überschrift ?Elektrische Installationsgeräte? (Schalter, Steckdosen) führt er im Bereich 2 auf, was in der Norm steht (Verbindungsdosen für zulässige Verbrauchsmittel, Installationsgeräte in SELV- bzw. PELV-Stromkreisen und Rasierersteckdosen-Einheiten). Bei den ?Elektrischen Verbrauchsmitteln? gibt er an, daß alle Verbrauchsmittel im Bereich 2 errichtet werden dürfen.
Unter dem Aspekt, daß Leuchten zur Gruppe 7 (VDE 0710/0711, Verbrauchsmittel) gehören, könnte ich mir vorstellen, daß ich da auf dem Holzweg war. Leider schafft die DIN VDE 0100-701:2002-02 im Abschnitt 701.55 nur Klarheit über die Bereiche 0 und 1. Der Bereich 2 wird nicht erwähnt. Ich kläre anderen Ortes und schreiben dann hier.
Gruß Olaf
die zweite Quelle habe ich schon mehrmals angeklickt. Sie läßt sich aber nicht öffnen.
Zu Deinem letzten Beitrag:
Installationsgeräte sind Steckdosen, Schalter, Abzweigdosen, ... (alles was in die Gruppe 6 fällt (VDE 06**)). Verbrauchsmittel sind in VDE 0100-200:1998-06 Abschnitt 2.7.2 beschrieben. Es handelt sich hierbei um Geräte (Haartrockner, Wassererwärmer, ...).
Zu Deiner ersten Quelle:
Hier geht weder der Fragesteller noch Herr Hörmann auf die Spannung der Betriebsmittel ein.
In der dritten Quelle, die eigentlich für Sanitäre vorgesehen ist, liegt der Hase im Pfeffer. Herr Hörmann haut unerfahrenen Laien Fachbegriffe um die Ohren, obwohl er das Gegenteil erreichen wollte.
Unter der Überschrift ?Elektrische Installationsgeräte? (Schalter, Steckdosen) führt er im Bereich 2 auf, was in der Norm steht (Verbindungsdosen für zulässige Verbrauchsmittel, Installationsgeräte in SELV- bzw. PELV-Stromkreisen und Rasierersteckdosen-Einheiten). Bei den ?Elektrischen Verbrauchsmitteln? gibt er an, daß alle Verbrauchsmittel im Bereich 2 errichtet werden dürfen.
Unter dem Aspekt, daß Leuchten zur Gruppe 7 (VDE 0710/0711, Verbrauchsmittel) gehören, könnte ich mir vorstellen, daß ich da auf dem Holzweg war. Leider schafft die DIN VDE 0100-701:2002-02 im Abschnitt 701.55 nur Klarheit über die Bereiche 0 und 1. Der Bereich 2 wird nicht erwähnt. Ich kläre anderen Ortes und schreiben dann hier.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Hallo Olaf,
Hier ein anderer weg zur 2 Quelle
http://www.elektrogemeinschaft-halle.de ... eSelect=11
Siehe unten auf der Seite den Beitrag
DIN VDE 0100-701 -neue Bestimmungen f?r R?ume mit Badewanne oder Dusche (DIN-VDE0100-701.pdf)
(5,2 MByte, PDF)
Dipl.-Ing. Johannes Schwarz, Fa. Hager Tehalit
Die PDF hat 5,2 MB ,dauert also
mfg sps
Hier ein anderer weg zur 2 Quelle
http://www.elektrogemeinschaft-halle.de ... eSelect=11
Siehe unten auf der Seite den Beitrag
DIN VDE 0100-701 -neue Bestimmungen f?r R?ume mit Badewanne oder Dusche (DIN-VDE0100-701.pdf)
(5,2 MByte, PDF)
Dipl.-Ing. Johannes Schwarz, Fa. Hager Tehalit
Die PDF hat 5,2 MB ,dauert also
mfg sps
Mit freundlichem Gruß sps
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Moinmoin SPS,
magst Du mir bitte drei Fragen beantworten (reine Neugier):
Alter, Ausbildung, VDE 0100-701 schon vom Chef ausgeliehen?
Gruß Olaf
magst Du mir bitte drei Fragen beantworten (reine Neugier):
Alter, Ausbildung, VDE 0100-701 schon vom Chef ausgeliehen?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
![VDE vde1](./images/smilies/smilie_vde.gif)
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794