Sicherheitsbestimmungen in bezug auf bahnstrom Oberleitungen

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

Bei der Bahn ist es üblich einen Sicherheitsposten zu stellen wenn man sich im Gefahrenbereich oder Gleisbereich bewegt. Der Abstand zur Oberleitung ist aus der BGV A2 ersichtlich.
Zu den Spannungen: auch die Bahn hat ganz normale 3~ 50Hz Netze. Die 16 2/3 Hz sind ausschließlich für die Loks bestimmt.
gruss m
Olaf S-H
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Sicherheitsbestimmungen in bezug auf bahnstrom Oberleitungen

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Apostoli,

bei meinen Ausführungen über die Bahnerdung ist mir ein Fehler unterlaufen. Die Bahnerde umfaßt nur die Tiefenerder. Die Fahrschienen sind - wie Du richtig ausgeführt hast - isoliert aufgebaut. Dies ist zwar etwas gelogen, da immer etwas gegen die Schienen kommt. Die Erdschalter in den Haltestellen sind in Wirklichkeit nur Kurzschließer. Geerdet werden die Schienen erst, wenn sie über eine Spannung von 100V gegen Erde verfügen (Warnsignal bei 90V). Die Erdung erfolgt in den Unterwerken.

Die Frage nach der Farbe für den Schutzleiter ist einfach zu beantworten. Die Farbkombination grün-gelb ist nur für den Schutzleiter zu verwenden. Dies wird in DIN VDE 0100-510:1997-01 im nationalen Vorwort als Erläuterung zu Abschnitt 514.3.1 festgelegt. Weiterhin ist diese Forderung in EN 60446:1999 (VDE 0198:1999-10) im Abschnitt 3.3.2 festgehalten ("Die Zwei-Farben-Kombination Grün-Gelb muß zur Kennzeichnung des Schutzleiters und darf für keinen anderen Zweck angewendet werden"). In DIN VDE 0100-510 Bbl 1:2003-06 ist die Forderung des Arbeitsgremiums K221 der DKE nach einer durchgehenden Kennzeichnung aufgeführt.

Zu den Sicherungsposten (Sipos): Der Ober-Sipo heißt Sakra (Sicherheitsaufsichtskraft). Diesen Job hat die HHA 1:1 von der DB AG übernommen. Bei diesen Kameraden (Sipo und Sakra) bin ich mittlerweile sehr vorsichtig geworden. 2 Arbeitszüge ohne Warnsignal in der Baustelle und 1 Arbeitszug in einem mit Haltscheibe gesperrten Gleis (die Vorankündigung fehlte und die Haltscheibe lag dadurch kaputt unter dem Zug) sensibilisieren die eigenen Sinne. Daher zwei gute Tipps:

1.) Informiere Dich, wie Du den zuständigen Fahrdienstleiter (Fdl) telefonisch erreichen kannst. Hast Du einen Schlüssel für die örtlichen DB-Telefone, hast Du die wichtigsten Rufnummern (bahnintern und über Amt)?

2.) Habe immer eine Taschenleuchte bei Dir. Mit einer kreisenden Leuchte bekommst Du jeden Zug sofort zum Anhalten (berücksichtige aber den Bremsweg).

Weitere Informationen erhältst Du in:

BGV A30 (VBG 11) Schienenbahnen
BGV A33 (VBG 38a) Arbeiten im Bereich von Gleisen

Die Quellenangabe zum Download findest Du in Deinem Thema zur BGV A3 (vom 08.01.2005).

Achte auch auf Deine Schutzkleidung. Die reflektierenden Streifen der Warnweste sollten nicht verschmutzt sein (viele Westen kann man auch waschen). Achte auch darauf, daß die Weste vor dem Bauch geschlossen ist, damit sie von vorne sichtbar ist. Es gibt auch (zusätzlich) schöne warme Jacken und Mützen. Arbeitsschuhe sind ebenfalls Pflicht, wenn Du mal in den Schotter mußt.

In der Tabelle 4 der DA zur BGV A3 findest Du den Sicherheitsabstand für nichtelektrische Arbeiten (gilt z. B. für Leitern) zu elektrischen Anlagen. Er beträgt 3m.

Ich wünsche Dir viel Spaß und motivierte Sipos

Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
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Sicherheitsbestimmungen in bezug auf bahnstrom Oberleitungen

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Apostoli,

wie siehts aus? Bahn und Geräte noch heil oder betriebsbedingte Verluste? Hatte die DB AG noch Extrawünsche? Schreib doch mal.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Elt-Onkel
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Beitrag von Elt-Onkel »

Sorry, hab das Thema erst jetzt gelesen.

Ich habe eine Lizenz zum Schalten und Erden für die DB AG
im Bereich der 15 KV Leitungen, sowie die Zulassung
für die Abwicklung von Bahnbaustellen im Bereich
Oberbau und Gleisbau und die Berechtigung
Gleise zu sperren und für den Verkehr freizugeben.

Einfach mal Deine Telefonnumer mailen, dann kann ich
verschiedenes erklären.

Kurze Zusammenfassung:

Von den beiden Schienen am Gleis ist immer eine Schiene die
Erdschiene.
Für den Laien erkennbar durch die angeschlossenen
Masterden.
Erdungskabel mindestens 50 mm², es sei denn in großen
Bahnhöfen (z.B. Hannover) mit mehr als 15 KA
Kurzschlußstrom 70 mm².
Alle metallischen Gegenstände die sich in einem Bereich
befinden, wo die Oberleitung beim Abreißen hinfallen könnte,
(auch jede olle Sitzbank) müssen geerdert sein.
Abgeschaltete Oberleitungen haben aufgrund kapazitiver
Kopplung mit Nachbaroberleitungen locker Restspannungen
von 2.000 bis 5.000 Volt.
Daher müssen auch abgeschaltete Oberleitungen
in Baustellen mit der Erdschiene über Erdungsgarnituren
verbunden werden.
Man versuche tunlichst nicht unter Spannung stehende
Fahrdrähte mit Bahnhofseigenen Erdungsgarnituren
zu erden.
Denn 1. verglüht dann die Tastspitze, und wenn aus
4 m Höhe flüssiges Metall auf den Kopf regnet gibt's
bleibende Erinnerungen, und 2. besteht die Gefahr, daß der
Fahrdraht reißt und man um sich herum lustige
Spannungstrichter mit 15 kV hat, und 3. kann man mindestens
1/4 Stunde nix sehen, weil der Kurzschlußblitz die
Augen blendet.

Mindestabstände:
15 cm ist Überschlagsabstand, d.h. dann macht es peng.
30 cm Fahrzeuge unter Oberleitungen.
150 cm im allgemeinen.
Normale Fahrdrahthöhe ist ca. 5,20 m, bei einer LKW Höhe
von 4,00 m bleiben dann ca. 1,20 m Abstand.
Man beachte außerdem die Abmessungen eines
Stromabnehmers einer Lok. Da kann dann plötzlich
15 kV näher sein, als einem lieb ist.
Es gibt Leute, die einen Überschlag aus einer 15 kV Leitung
überlebt haben, aber das Leben danach war nicht
besonders erbaulich.

...
Apostoli
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Registriert: Mittwoch 13. Oktober 2004, 04:11
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Beitrag von Apostoli »

also... kurzer bericht...
erstens kommt es anders... und na ihr wisst wie es so gehen kann...

der dreh war - anders als von mir erwartet - im hauptbahnhof Salzburg (at) dort haben wir im unterirdischen bahnhof der lokalbahn (in DE heist des S-Bahn) gedreht.

Der verantwortlich elektriker war ungelogen knapp eine stunde anwesend um mich einzuweisen.

Die Stromversorgung war für mich sehr kurios...
Über die Netzform hat sich der kollege ausgeschwiegen.
mir standen mehrere CEE32 rot Abgänge über einzelne Trafos zur verfügung. primär im dreieck 400V geschaltet sekundär hatte ich dann natürlich irgendwas mit sternpunkt... :-)

Schaltgruppe des trafos war IMHO Dyn5.... (ich hätte s aufschreiben sollen.

Da ich nirgendwo einen isowächter ausfindig machen konnte bin ich von einem TN-S system ausgegangen.

Die mitgebrachten stromverteiler besitzen an jedem ausgang einen FI somit wäre auch bei IT-system alles ok gewesen ... oder?!

Die Lichtstative habe ich alle mit 2x35mm² CU an den PA-Schienen in den Potentialausgleich einbezogen.

Ein großes Problem war der Kamerakran. Ursprünglich wollte der Regisseur eine Kranfahrt direkt auf höhe oberkante Treibwagen starten. hierbei wäre der kran nur 50cm von der Oberleitung (1000V DC) entfernt gewesen. Nach langer diskussion mit dem Team und telefonischer Rücksprache mit dem Bahnelektriker haben wir einen sicherheitsabstand von 2 metern beschlossen. der kran wurde mittels 2x35mm² CU geerdet die erdung wurde von der basis des Krans bis zum kamerakopf mit 2x35mm² fortgesetzt.
Der Kranfahrer hat von mir zusätzlich noch isolierende handschuhe (bis 5000V) bekommen. mit diesen maßnahmen war mein gewissen dann einigermaßen beruhigt.

insgesammt hatten wir knapp 18kW Tageslicht und 10kW Kunstlicht dabei.

Das ganze war einer von drei drehtagen für das neue musikvideo von alev (http://www.alevmusic.com) - das ist die band die ich fest als lichttechniker betreue.

die anderen beiden tage waren aus elektrotechnischer sicht weniger spekatkulär aber trotzdem sehr interessant. das video wird es dann wohl ab märz auf den einschlägigen sendern zu sehen geben.

vielen Dank nochmal an alle die so viele tips gegeben haben.
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