Fragen zu BGV A2

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Olaf S-H
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Fragen zu BGV A2

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Meister Lampe,

zuerst zu Deiner Frage mit den beiden Geräten. Ich weiß es nicht! Der Inhalt der VDE 0751 ist mir nicht bekannt, da wir im Betrieb nur über den "normalen" Auswahlordner für das Handwerk verfügen. Wir arbeiten zwar auch in Krankenhäusern, Prüfungen an medizinischen elektrischen Geräten führen wir jedoch nicht durch.

Nun aber zurück zum Thema bzw. metro2001' s Experimentiermodlus. Aus seinem Text kann man deutlich erkennen, daß es sich um eine ortsfeste Anlage handelt. Leider habe ich seinen erwähnten Beitrag nicht gefunden. Wie sein "Arbeitsplatz" ausgestattet ist hat er nicht angegeben.

Nun schreibt uns metro2001, daß er diese Messung durchführen muß. Ich habe mich nun zur Durchführung der Messung geäußert und ein Meßgerät angegeben, während Du der Auffassung bist, daß diese Messung wenig sinnvoll ist. Ich hoffe, Deine Meinung hier richtig wiedergegeben zu haben.

Ich glaube nicht, daß wir hier einen Kompromiß finden. Aber das macht nichts, da jeder das Recht auf eine eigene Meinung hat. Ob richtig oder falsch sei dahingestellt.

Mich würde jetzt mal die Meinung von metro2001 und Stefan zum Ausgang dieses Themas in Bezug auf die ursprünglichen Fragen interessieren.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
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Fragen zu BGV A2

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin zusammen,

@metro2001
@StefanSa

Habt Ihr schon eine Meinung gefunden?

Gruß Olaf
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Momo
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@ Olaf S-H

Beitrag von Momo »

Deine Kommentierung gemäß der Aufzeichung der Prüfergebnisse teile ich nicht.

Wenn es zum Streitfall kommt, wie willst Du Beweise antreten?
Ein gut/schlecht Aussage ist als Grobauswertung für den Kunden okay. Aber warum nicht, wenn die Messung schon gemacht wurde, dies dem Kunde auch als Zahlenwert mitteilen?
Weiterhin gilt Deine Aussagen wohl für den privaten, aber nicht für den kommerziellen Bereich.
Hier muß der Gesetzgeber erst sagen, was er unter "Ergebnisse der Prüfungen" (vg. BetrSichV §10) versteht.
Aber ich kann nur empfehlen, die Ergebnisse aufzuzeichnen.
Dies ist ab aber keine neue Erkentniss, wenn man die Prokolle des ZVEH z.B. ansieht.

Gruß
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Momo,
Original von Olaf S-H
Laut VDE 0702:2004-06 ist die Aufzeichnung der Meßwerte im Abschnitt 6 empfohlen. Folgich besteht keine Verpflichtung, die Meßwerte festzuhalten. Aus meiner Sicht hat das Auswerten von Meßwerten immer den Vorteil, daß man Tendenzen erkennen kann.
wo steht hier, daß ich die Dokumentierung der Ergebnisse ablehne?

Gruß Olaf
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Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Momo,

da sich der Gesetzgeber in der BetrSichV nicht zur Prüfung äußert, gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Dies gilt folglich auch für das Ergebnis.

Sicherlich hast Du recht mit der Aussage, daß der Kunde das normgerechte Minimum fordert, im Streitfall aber das machbare Maximum meinte. Auch hierbei sollte immer berücksichtigt werden, was die Norm fordert und was darüber hinaus sinnvoll ist.

Leider tut sich der allgemeine Kunde schwer, 30 EUR für einen Handwerker zu zahlen, wenn er vorher schon 170 EUR für einen Sachverständigen zahlen durfte. Bei den marktüblichen Preisen ist manchmal nur das normgerechte Minimum möglich.

Gruß Olaf
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kabelaffe
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Beitrag von kabelaffe »

tag auch
vielleicht für nicht alle was neues aber für diejenigen die es noch nicht wissen:aus der BGV A2 ehemals VBG4 ist nun mitlerweile die BGV A3 geworden.am inhalt hat sich nichts geändert aber wahrscheinlich brauchten die druckereien ein bischen geld. :]
zum thema wahl des meßgerätes:wenn man in einem industriebetrieb oder ähnlichen arbeitet wo nur betriebsinterne geräte usw getestet werden und der vorgesetzte (betriebsleiter)
nur ein ok oder nicht ok haben möchte dann ist ein gerät mit led ausreichend (aber wirklich nicht schön).steht man aber als handwerksbetrieb vor der wahl dann ja wohl immer mit bewertung der ergebnisse. denn ruckzuck hat man kunden der ein protokoll wünscht(und das steht ihm mit recht zu).
gruß kabelaffe
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Momo
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Doku-Pflicht etc. in der BetrSichV

Beitrag von Momo »

Hi Männer,
es steht in der BetrSichV:
"... die Ergebnissse der Prüfungen sind zu dokumentieren..."
Hier steht defintiv, daß (irgend) etwas aufgezeichnet werden muß. Was genau, wird die Rechtssprechung irgendwann festlegen.

Eine Verordnung steht immer über einer Richtlinie, Norm, DIN VDE etc. Und man muß prinzipiell die schärfere Formulierung beachten!

Ich sehe es nicht als Techniker, sondern als Gerichtssachverständiger:
1. Man kann keine Verteidungung ohne Dokumente aufbauen
2. Meßwerte aufzuzeichnen/zu beurteilen zeugt von Sachverstand und dies gefällt jeden Richter ;-)
3. Wir bewerten bei einer Prüfung nicht ob eine Norm eingehalten wird, sondern ob Sicherheit eingehalten wurde
4. Man muß immer soviel tun, wie die Sorgfaltspflicht (gemäß BGB) es erfordert

Ich will nicht als Oberlehrer auftreten, sondern auf die Gefahren hinweisen. Leider habe ich oft ähnliche Akten auf dem Tisch liegen und kann nur an Euch appelieren nicht die Norm als Dogma zu betrachten, sondern immer nach besten Wissen und Gewissen zu arbeiten. Und das kann keiner besser als der ausgebildete Elektriker!!
Und bitte schreibt auf! Damit schützt Ihr Euren Kopf am effektivste. Ist doch aus dem Skat bekannt: wer schreibt, der bleibt!

Zum Meßgerät :
Gerade bei Betrieben empfehle ich dringend die Meßwerte aufzuschreiben. Zudem gehört immer die Sichtprüfung dazu (siehe ZVEH-Protokolle).

Es ist mir bewußt, daß sich seit dem 3.10.2002 extrem viel getan hat. Leider haben die meisten die neue (strafrechtliche) Konsequenz nicht erkannt. Und die ersten Klagen sind vor Gericht bereits anhängig!!

Wer Infos über die BetrSichV haben will, kann sie gerne kostenlos von mir bekommen.
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Beitrag von kabelaffe »

hallo
oder ihr geht auf:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... gesamt.pdf
da gibt es die prima zum runterladen
gruß kabelaffe
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Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Kabelaffe,

es geht auch so:

http://www.bundesregierung.de
-> gesetze
-> gesetze A-Z
und dann suchen

Aber Achtung!!! Diese Datenbank ist nicht immer aktuell. Die ArbStättV ist z. B. nicht aktualisiert.

Gruß Olaf
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Beitrag von kabelaffe »

hallo
mann mann mann haben wir in letzter zeit gelegenheit gehabt uns im internet rumzutreiben!!!!! :D :D :D :D
gruß kabelaffe
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