Lichtschalter, abgesichert >10 A

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Torsten, hallo Gast #1 ,

unabhängig davon, ob ein Laie anschließt, oder ein Fachmann, derjenige der anschließt haftet, wenn etwas passiert. Der Fachmann sowieso und der Laie (so die Rechtsprechung), weil er mit Übernahme der Arbeit aussagt, daß er "Fachmann" ist.


Hab ich nicht gewußt gilt nicht vor Gericht.

Aus diesem Grund warne ich auch immer davor als Laie irgend etwas zu tun, ohne sich im klaren über mögliche Folgen zu sein.


Gruß


rau
Igelknie
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Beitrag von Igelknie »

Frage:
Leistungstrennschalter 125A Nennstrom
Vorsicherung: 140A
Summe aller Sicherungsgrößen hinter dem Schalter 100A
Zuleitung Ausgelegt für 200A

Zulässig?????
Gast

Beitrag von Gast »

Ööh,

bin jetzt erstmal mit den Begriffen überfordert:
- Leistungstrennschalter 125 A
- Sicherung 140 A
:help:
Igelknie
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Beitrag von Igelknie »

Lasttrennschalter mein ich....
140 A gl Sicherunh ja bzw nächste normgröße *tabellenbuschsuch* ähhhhm find ich net .... 160 A gl is glaub ich ne Normgröße oder ??
macht auch nichts hauptsache größer als die Stromstärke die der Schalter aushält
Gast

Beitrag von Gast »

Nehmen wir mal an das die Anlage nicht für jeden zugänglich ist dann sollte eine Elektrofachkraft doch nicht mehr als 125A hinter den Schalter tun. Denke ich zumindest. Hat aber n Lasttrenner nicht och Sicherungselemente drin? So sehen meine zumindest aus. zb. NH-Lasttrenner mit 3 NH-Sicherungselementen die so rausgezogen werden können (ohne Handschuh, da is son Plastikdingens). Ob es sonst zulässig wäre weiß ich auch nicht.... eigentlich ja nicht. Es könnten ja theoretisch 140A fließen.

Wies beim Lichtschalter ist weiß ich auch nicht, ich weiß nur das wir B16 Automaten auch für Lichtstromkreise nutzen. Das liegt aber glaube ich am Chef und den Preisen für B10.

Stromkreise werden im allgemeinen gegen thermische Zerstörung geschützt, wodurch diese auftritt ist (fast) egal.

Hab letztens einen Schalter gewechselt der war kaputt... die Kontakte waren zusammengeschmolzen. Das war aber n Kurzschluss. Wie sich die Dinger bei Überlast verhalten weiß ich nicht, wäre auch zuviel Licht für mich.

MFG BadLuck
Igelknie
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Beitrag von Igelknie »

Beim Lichtschalter müßte es eigentlich so sein:
Die kontakte haben (gemessen und gerechnet) nen querschnitt von ca. 2mm² damit halten sie Ströme von mehr als 10 A aus.
Die 10 A geben meines erachtens daher das max. Schaltvermögen an um eine sichere Trennung zu gewährleisten.

@ meine Frage:
Ist Zulässig solange gewährleistet ist das der max. Strom beim Ein/Aus -schalten 125A nicht überschreitet.
Gast

Lasttrennschalter 125A

Beitrag von Gast »

Ich möchte nochmal auf die Frage eingehen:
Leistungstrennschalter 125A Nennstrom
Vorsicherung: 140A
Summe aller Sicherungsgrößen hinter dem Schalter 100A
Zuleitung Ausgelegt für 200A

Zulässig?????


Als erstes könnte man fragen, Warum das Teil nicht mit 125A abgesichet ist.
- Selektivitätsprobleme ??
- anlaufstrombehafteter Verbraucher ??
Lässt sich das Gerät mit 125 A absichern, dann ok (tut das).

Als nächstes könnte man erwägen, wenn es so ist, wie Du sagst:
Zuleitung Ausgelegt für 200A
die Zuleitung entsprechend abzusichern und "nur" den Schalter zu wechseln.
- Kosten dürften keinen umhauen oder
- Bauformprobleme ??
- Probleme bei Schaltanlagenauslegung ?

Ist jetzt noch etwas offen ?

Dann bitte melden.

Gruss
:)
Tsunami12
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Beitrag von Tsunami12 »

Es ist doch erstaunlich wie hier diskutiert wird:
Da mutiert die Frage nach der Stromaufnahme einer 60 W Glühlampe zur wissenschaftlichen Darstellung über die Eigenschaften von Widerständen.
Der 10A schaltende Lichtschalter wird zum 125A Lasttrenner.
Torsten, bitte, worauf willst Du hinaus?

Nach Klärung dieses Ansatzes kann ja weiter diskutiert werden.
Gast

Beitrag von Gast »

Schau mal weiter oben nach, wer den mutigen Sprung vollzogen hat. Tsunami.

Igelknie hat aber nach meinem Dafürhalten das richtige Problem in die richtige Rubrik gebracht.

Hier geht es nämlich um Schutz bei Überlast - und ob dieser Schutz immer 'kombiniert mit dem Kurzschlussschutz' am Anfang der Leitung stattfinden muss.

Hoffe auf weitere Meinungsäusserungen.
Igelknie
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Beitrag von Igelknie »

Des mit dem Lasttrennschalter war bloß als Beispiel
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