Erst und zweitprüfung

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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harmi
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Beitrag von harmi »

elektrickser hat geschrieben:Hallo glöckchen,
mach doch mal an der Zicke einen Iso-Test:D
Am Lehrling hats immer funktioniert....
Oder am heizungsfritzen hihi:)
Oder einen Hochspannungstest an der Kaffeemaschine...

mfG

Ronny

Aber bitte die Ergebnisse protokollieren :D

Gruß, harmi
Gruß, der Harmi

Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

glöckchen hat geschrieben: ...
Der Abteilungsleiter der Zicke hat gesagt die braucht nicht geprüft werden, weil die neu ist.
...
Moinmoin glöckchen,

daß geprüft werden muß wurde ja schon gesagt (s. o.). Hierzu nun ein aktuelles Beispiel. Ich war am Mittwoch in einem Kindergarten zur Anlagen- und Geräteprüfung. Auch die original verpackte Tischsteckdose im Büro der Leiterin habe ich geprüft (1. muß ja gemacht werden, 2. bringt Geld). Das Prüfgerät hat diese neue Tischsteckdose als defekt bezeichtet. Und daß war sie auch, obwohl neu und jungfräulich. Die Schutzkontakte des Steckers waren mit Kunststoff (vom Stecker) überzogen. Somit gab es keine Schutzmaßnahme.:mad:

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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harmi
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Beitrag von harmi »

Moin,

abgesehen davon, dass du bei der jungfräulichen Kindergartenleiterin die Dose überprüft hast, :D oder so ähnlich,
ist das natürlich wieder ein Paradebeispiel, warum auch vor Inbetriebnahme geprüft werden sollte, trotz allen möglichen Kennzeichnungen auf Verpackung und Gerät.

Ist das der Kindergarten, in dem du deinen Beruf vorgestellt hast?

Gruß, harmi
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Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

harmi hat geschrieben:Moin,
...
Ist das der Kindergarten, in dem du deinen Beruf vorgestellt hast?

Gruß, harmi
Moinmoin harmi,

nein, ist er nicht.

Um dem anderen Laden eins auf die Glocke zu hauen habe ich mein kleines Protestschreiben unsem Momo gegeben, damit es noch etwas gewürzt wird. Wenn ich seine Antwort habe gehts los. Ich freue mich schon drauf.

Gruß Olaf
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Teletrabi
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Beitrag von Teletrabi »

> Um dem anderen Laden eins auf die Glocke zu hauen habe ich mein kleines
> Protestschreiben unsem Momo gegeben, damit es noch etwas gewürzt
> wird. Wenn ich seine Antwort habe gehts los. Ich freue mich schon drauf.

Ich hoffe, wir kriegen das Schreiben dann hier auch zu sehen? :) :D
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Momo
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Beitrag von Momo »

Du gilts, wenn was passiert sein sollte, als Sachverständiger.
Also muß Dein Anspruch an die Sorgfaltspflicht hoch sein.
Abhilfe: Schriftlich in etwas so ....ist es meine Aufgabe und rechtliche Verpflichtung als VEFK Sie auf mögliche Gefahren und Problem hinzuweisen. Ein Erstprüfung ist aus haftungsrechtliche Gründen zwingend erforderlich, da Sie gemäß §2 BertSichV nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen dürfen. Eine CE-Kennzeichung ist eine Konformitätserklärung seitens des Hersteller und besagt, daß dieser die dort genannten Normen einhält. Sie besagt nichts über die Sicherheit im Einsatz, dafür ist ausschließlich der Betreiber zuständig.
Verstöße dagegen werden im GPSG oder auch gemäß §26 BetrSichV mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug geahndet.
Wir (Glöckchen) beraten Sie gerne und kompetent bei der Beseitigug dieses Problemes.

Wie wünschen Ihnen noch eine unfallreien Tag .... bla bla


Dies am besten 2 x (das heist im Amtsdeutsch dann: "wiederholt und einringlich") und Dui bist aus dem Schneider.
Die Variante Jeff/elektrickser gefällt mir auch. Dann bitte ein Video für mich!!:D

Das was Kabelmafia und Harmi sonst geschrieben haben kann und will ich nicht kommentieren. Es zeugt von verdammt hohen Niveau. Respekt!

Wenn man mich offizielle einschalten will, geht das einfach:
Eine Anfrage an mich und aufgrund meiner öffentlichen Bestellung muß ich darauf antworten. Wenn ich Gefahr im Verzug sehe, bin ich verpflichtet einzuschreiten und z.B. die Gewerbeaufsicht und/oder Geschäftsführung zu informieren. Meine Schreiben mit dem Amtsiegel landen definitv nicht im Papierkorb. Denn wenn das Schreiben vorliegt, wird alles weitere an Verstößen schon langsam aber sicher zum dolus eventualis.
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Beitrag von harmi »

Momo hat geschrieben: Das was Kabelmafia und Harmi sonst geschrieben haben kann und will ich nicht kommentieren. Es zeugt von verdammt hohen Niveau. Respekt!

Moin,

Danke für die Blumen, aber nu mal langsam mit den alten Pferden... :D
Sonst bilden wir uns noch was ein... :)

Wir haben das geschrieben, was Fakt ist. Es würde auch in einem Forum nicht viel bringen, wenn sechs Leute schreiben: ich glaube, ich würde sagen, vielleicht, oder so.

Wenn man etwas genau weiß, sollte man es so kundtun, dass es jeder versteht und keine Nachfrage notwendig erscheint. Also schreibe ich halt lieber einen Satz mehr.

Ausserdem ist das mein täglich Brot, dann hat man das irgendwann im Kopf ;)

Gruß, harmi
Gruß, der Harmi

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glöckchen
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Beitrag von glöckchen »

@momo, kabelmafia und Harmi, vielen Dank für die ausführlichen Informationen, ich werde gleich morgen meinen Chef löchern damit wir uns mal die BetrSichV und GPSG etc. ansehen und entsprechend mal ein Schriftstück aufsetzen.

@Olaf, ja natürlich fisch ich ab und zu mal was raus was neu ist oder aussieht und die Prüfung nicht besteht. Im anschliessenden Gespräch mit dem Auftraggeber freuen wir uns alle das eine potentielle Gefahrenquelle entdeckt wurde. Aber wie wir wissen sind die, die die Aufträge erteilen ja eh einsichtlich, sonst gäb es ja den Auftrag nicht.

Ud für die verweigerer hät ich gern mal nen Hinweis darauf das auch mal jemand verknackt wurde. Aber so wie das aussieht kennt keiner von uns nen Fall. Das macht es schwieiger in der Überzeugung, finde ich.schönen Sonntag.
geloescht

Beitrag von geloescht »

Ud für die verweigerer hät ich gern mal nen Hinweis darauf das auch mal jemand verknackt wurde. Aber so wie das aussieht kennt keiner von uns nen Fall. Das macht es schwieiger in der Überzeugung, finde ich.schönen Sonntag.
http://www.diesteckdose.net/forum/showt ... verurteilt

ist zwar nicht ganz das was Du suchst, aber immerhin!

Gruß

Karl
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Momo
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@ Glöckchen

Beitrag von Momo »

Ganz so stimmt das nicht. Es gibt einen ganzen Schwung Fälle. Davon sind fast alle aber nicht veröffentlicht worden bzw. haben in Vergleichen geendet. Ich muß mich da sehr zurückhalten, bitte um Verständnis.

Das alles ist auch kein Wunder. Kein Unternehmen, kein Krankenhaus, kein Hersteller ist scharf auf negative Berichterstattung.
Und es gilt immer noch: Schmutzige Wäsche wird zu Hause gewaschen.

Zudem ist die Presse mit anderen Dinge beschäftigt, z.B. welcher VW-Manager poppte welche Hostess. Tote am Arbeitsplatz, maßgebliche Sachschäden oder ähnliches sind nicht so massenwirksam. Nur eine kleine Notiz am Rande.

Es sind auch schon SiFas in den Knast gewandert. Und die haben beileibe nicht die extreme Verantwortung wie eine VEFK.
Selber kenne ich auch Elektriker/Verantwortlich die es erwischt hat. Die allerdings "nur" mit Vorstrafe oder Geldbuße.
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