Gedämmte Wände: max. Absicherung <16A

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
froebel88
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Re: Gedämmte Wände: max. Absicherung <16A

Beitrag von froebel88 »

Josupei hat geschrieben: Freitag 16. April 2021, 13:53 Hallo,
Habe mal in nem Arbeitspapier von ABB gesehen, dass davon ausgegangen wird, dass wenn man eine Leitung mit dem zulässigen Nennstrom belastet, diese nach ca. 10-15min Betriebstemperatur erreicht hat also bei NYM 70°C am Leiter. Hängt wohl immer ein wenig mit den äußeren gegebenheiten zusammen.
Hast Du das Papier zufällig noch?
Josupei
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Re: Gedämmte Wände: max. Absicherung <16A

Beitrag von Josupei »

Schick mir mal eine PN, damit ich Montag dran denke zu gucken.
Elo-Ocho
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Re: Gedämmte Wände: max. Absicherung <16A

Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,
SPS hat geschrieben: Donnerstag 15. April 2021, 18:01 https://library.e.abb.com/public/483edb ... _72dpi.pdf
dieses hier?
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
Josupei
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Re: Gedämmte Wände: max. Absicherung <16A

Beitrag von Josupei »

Ja genau,

ich habe nur den kürzeren Teil. Hab aber gesehen, das es aus dem betriebswarmen Zustand 5min sind und nicht 15 min.

https://library.e.abb.com/public/a273e9 ... 2D0103.pdf
Olaf S-H
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Re: Gedämmte Wände: max. Absicherung <16A

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Ocho,

Mantelleitung in einer gedämmten Wand:

VDE 0100-520Bbl2:2002-11, Tabelle 1, Verlegeart A2, 2 belastete Adern: 17 A
VDE 0298-4:2013-06, Tabelle A.1, Verlegeart A2 (Kennziffer 3 nach Tabelle 9), 2 belastete Adern: 16,5 A

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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