Freie Verdrahtung in Holzgehäuse?

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin frestyle,

dann mach Dir doch mal den Spaß und frage Deinen Ex-Chef, ob Du mal gucken dürftest (-> VDE-Ordner).

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
frestyle
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Beitrag von frestyle »

Tut mir leid da frage ich lieber einen von euch oder eine andere E-Firma ob die mir das kopieren oder ich dort gucken darf. Ganz ehrlich bin ich froh diese Person nicht sehen zu müssen.

Zum Glück gibts ja das Medium internet wo man so Fachwissende Leute wie euch findet die einem auch gerne mit Rat Helfen.
Mac
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Beitrag von Mac »

Hi frestyle, hi @all,

zum Gucken der VDE kann man auch zur FH- oder zur Uni-Bibliothek gehen. Häufig haben die dort die VDE-Bestimmungen zur Ansicht. Man kann auch als Privatperson da rein, bzw. einen Ausweis beantragen.

Gruß
Mac
Elekjet

Beitrag von Elekjet »

elekjet
wenn ich das richtig sehe ist die Kiste festmontiert. Ortsfeste Geräte dürfen nach meinem Wissen nicht mit steckbarer Zuleitung versehen werden. Oder lieg ich falsch.
Heimwerker

Beitrag von Heimwerker »

Hallo,

1. Möbel gelten in d. Regel als ortsveränderliche Verbraucher !
2. Natürlich können auch ortsfeste Verbraucher per flexibler Anschlussleitung (H05VV-F, H05RN-F usw.) versorgt werden !
Elekjet

Beitrag von Elekjet »

Hallo Heimwerker,
das war nicht gemeint. Die Frage ist ob der Anschluß fest oder lösbar sein darf.
hans

Beitrag von hans »

Mal ganz provokativ: was sollte denn die Versicherung sagen: besorg dir die VDE und lies nach?

Ich meine: solange kein Personenschaden eintritt, wo du Ärger mit der Staatsanwaltschaft bekommst, ist deinem Basteldrang gesetzmässig kein Hindernis gesetzt.
Jeder kleine Häusbauer oder Autoschrauber wurstelt irgendwie rum.
Aber über handfeste belegbare Vorschriften, die auch für Normalbürger einsehbar sind, kann ich mich ja belehren lassen.

Achso, wenn du die Dosen einsetzt sieht das ganze m E vernünftig aus.

In diesem Sinne.
Teletrabi
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Beitrag von Teletrabi »

> wenn ich das richtig sehe ist die Kiste festmontiert. Ortsfeste Geräte
> dürfen nach meinem Wissen nicht mit steckbarer Zuleitung versehen
> werden. Oder lieg ich falsch.

Ich kenn diverse wandmontierte Stapler-Ladegeräte oder Torantriebe mit Anschluss über'n Meter H07RN mit CEE-Stecker. Heizung läuft bei usn im Haus auch über HNA-Stecker. Was sollte dagegensprechen?
Heimwerker

Beitrag von Heimwerker »

E-Herd wird auch per HAD oder Perilex-Stecker angeschlossen.....

Und wenn ich meine Schreibtischlampe festklebe, muss ich ja auch nicht den Stecker abmachen und fest anschließen ;)
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