Muss ein Sachverständiger prüfen
Muss ein Sachverständiger prüfen
Hallo,
ich habe auch mal wieder eine Frage.
In einem öffentlichen Gebäude haben Fachkräfte eine Änderung an der elektrischen Anlage vorgenommen.
Heute sagte mir jemand, dass es eine Vorschrift/Verordnung gäbe, nach der dieser Raum vor der Wiederinbetriebnahme durch einen Sachverständigen geprüft werden müsste. Hat jemand dazu Informationen?
Gruß
Karl
ich habe auch mal wieder eine Frage.
In einem öffentlichen Gebäude haben Fachkräfte eine Änderung an der elektrischen Anlage vorgenommen.
Heute sagte mir jemand, dass es eine Vorschrift/Verordnung gäbe, nach der dieser Raum vor der Wiederinbetriebnahme durch einen Sachverständigen geprüft werden müsste. Hat jemand dazu Informationen?
Gruß
Karl
- Jeff1
- Beiträge: 1538
- Registriert: Dienstag 22. Juni 2004, 19:15
- Kontaktdaten:
Ja natürlich Karl.
In Hessen in Gebäuden entsprechend § 1 HausPrüfVO sind die Anlagen entsprechend Anlage zur HausPrüfVO zu prüfen. Und zwar u. a. entsprechend § 2 Absatz 1 Ziffer 1 ... in den Fällen der ersten Inbetriebnahme ... (gilt auch für Erweiterungen) ... und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme.
Verwandt mit diesem Thema
und diesem Link.
Gruß Jeff1
P.S. Wie kann ich den Link etwas smarter einfügen?? (hat sich erledigt)
In Hessen in Gebäuden entsprechend § 1 HausPrüfVO sind die Anlagen entsprechend Anlage zur HausPrüfVO zu prüfen. Und zwar u. a. entsprechend § 2 Absatz 1 Ziffer 1 ... in den Fällen der ersten Inbetriebnahme ... (gilt auch für Erweiterungen) ... und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme.
Verwandt mit diesem Thema
und diesem Link.
Gruß Jeff1
P.S. Wie kann ich den Link etwas smarter einfügen?? (hat sich erledigt)
- Jeff1
- Beiträge: 1538
- Registriert: Dienstag 22. Juni 2004, 19:15
- Kontaktdaten:
Hallo Jeff,
dann musst Du unter Einstellungen (über Kontrollzentrum zu erreichen) den "Standard Editor", oder den "WYSIWIG Editor" auswählen, dort findest Du dann die nötige Option (zumindest im "Standard Editor").
Ausserdem möchte ich mich für die Information zur Hausprüfungsverordnung bedanken!
Gruß
Karl
dann musst Du unter Einstellungen (über Kontrollzentrum zu erreichen) den "Standard Editor", oder den "WYSIWIG Editor" auswählen, dort findest Du dann die nötige Option (zumindest im "Standard Editor").
Ausserdem möchte ich mich für die Information zur Hausprüfungsverordnung bedanken!
Gruß
Karl
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin KArl,
in Hamburch heißt das Ding HausTechÜVO. Wie beim Baurecht üblich ist es Landesrecht. Also kocht jeder sein eigenes Süppchen.
Gruß Olaf
in Hamburch heißt das Ding HausTechÜVO. Wie beim Baurecht üblich ist es Landesrecht. Also kocht jeder sein eigenes Süppchen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 47
- Registriert: Freitag 2. Dezember 2005, 12:27
Karl hat geschrieben:Hallo,
ich habe auch mal wieder eine Frage.
In einem öffentlichen Gebäude haben Fachkräfte eine Änderung an der elektrischen Anlage vorgenommen.
Heute sagte mir jemand, dass es eine Vorschrift/Verordnung gäbe, nach der dieser Raum vor der Wiederinbetriebnahme durch einen Sachverständigen geprüft werden müsste. Hat jemand dazu Informationen?
Gruß
Karl
Kann man nicht generell beantworten.
Fast alle Bundesländer haben eigene Prüfverordnungen, die sich auch noch voneinander unterscheiden.
In den meisten Prüfverordnungen sind aber nur die "sicherheitstechnischen Anlagen" (Z.B. BMA, Sicherheitsbel. Sicherheitsstromvers., ELA usw.) durch einen bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen prüfpflichtig.
Die allgemeine Elektroanlage darf meist durch den konzessionierten Unternehmer geprüft werden.
Für genauere Angaben muss man aber die Prüfordnung des jeweiligen Bundesland bemühen.