Querschnitt PEN-Leiter PEN-Brücke
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Querschnitt PEN-Leiter PEN-Brücke
Hallo,
hab din der DIN VDE 0660 T500 7.4.3.1.7a den Satz gefunden
Für den PEN-Leiter gelten folgende zusätzliche Anforderungen:
-der Querschnitt darf nicht kleiner als 10mm² Cu oder 16mm² Al sein.
Habe jetzt eine Anlage mit Nennstrom 30A. Habe für den Hauptstromkreis im Schaltschrank 6mm² verlegen lassen. Muss ich jetzt vom Kunden verlangen das er mir ein 4x10mm² an die Anlage legt anstatt eines 4x6mm² ? So verstehe ich das!
Die Anlage geht nach Frankreich. Der Kunde stellt nur das TN-C Netz zur Verfügung.
Gruß GET
hab din der DIN VDE 0660 T500 7.4.3.1.7a den Satz gefunden
Für den PEN-Leiter gelten folgende zusätzliche Anforderungen:
-der Querschnitt darf nicht kleiner als 10mm² Cu oder 16mm² Al sein.
Habe jetzt eine Anlage mit Nennstrom 30A. Habe für den Hauptstromkreis im Schaltschrank 6mm² verlegen lassen. Muss ich jetzt vom Kunden verlangen das er mir ein 4x10mm² an die Anlage legt anstatt eines 4x6mm² ? So verstehe ich das!
Die Anlage geht nach Frankreich. Der Kunde stellt nur das TN-C Netz zur Verfügung.
Gruß GET
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Hi,
wenn PEN, dann mindestens 10mm².
Wieso aber nicht gleich TN-S machen und 5x6mm² legen? Daß der Kunde "nur" TN-C hat ist ja egal, er kann ja eure Anlage bereits ab dem Abzweig in deren Verteilung als TN-S anschließen.
In eurer Anlage (was auch immer das ist) wird ja hoffentlich auch TN-S verwendet. TN-C wäre nämlich auch hier bei 6mm² nicht zulässig.
Gruß
Didi
wenn PEN, dann mindestens 10mm².
Wieso aber nicht gleich TN-S machen und 5x6mm² legen? Daß der Kunde "nur" TN-C hat ist ja egal, er kann ja eure Anlage bereits ab dem Abzweig in deren Verteilung als TN-S anschließen.
In eurer Anlage (was auch immer das ist) wird ja hoffentlich auch TN-S verwendet. TN-C wäre nämlich auch hier bei 6mm² nicht zulässig.
Gruß
Didi
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Moinmoin GET,
sei vorsichtig mit den Froschfressern! Wir wollten dort ein Haus für einen Kunden installieren. Die DKE und ein erfahrener E-Meister aus dem Saarland haben uns intensiv davon abgeraten. Selbst die französischen Angestellten des E-Meisters haben dort nur Schikanen erlebt.
Gruß Olaf
sei vorsichtig mit den Froschfressern! Wir wollten dort ein Haus für einen Kunden installieren. Die DKE und ein erfahrener E-Meister aus dem Saarland haben uns intensiv davon abgeraten. Selbst die französischen Angestellten des E-Meisters haben dort nur Schikanen erlebt.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Wenn es nur Steuerungskremmpel ist solltes dueinen Steuertrafo einbauen.
Bei Heizungen solltest du schauen ob du die im Stern schalten kannst.
Ansonsten nicht vergessen den Grüngelben beim 4x10 mit einen blauen Band zu markieren so weiss jeder das es ein PEN ist.
Nach Aufsplitten in PE und N ist das wieder zusammenführen
verboten auf jeden fall 2getrennte Leisten.
Bei Heizungen solltest du schauen ob du die im Stern schalten kannst.
Ansonsten nicht vergessen den Grüngelben beim 4x10 mit einen blauen Band zu markieren so weiss jeder das es ein PEN ist.
Nach Aufsplitten in PE und N ist das wieder zusammenführen
verboten auf jeden fall 2getrennte Leisten.
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