Querschnitt PEN-Leiter PEN-Brücke

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GET
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Querschnitt PEN-Leiter PEN-Brücke

Beitrag von GET »

Hallo,

hab din der DIN VDE 0660 T500 7.4.3.1.7a den Satz gefunden

Für den PEN-Leiter gelten folgende zusätzliche Anforderungen:

-der Querschnitt darf nicht kleiner als 10mm² Cu oder 16mm² Al sein.

Habe jetzt eine Anlage mit Nennstrom 30A. Habe für den Hauptstromkreis im Schaltschrank 6mm² verlegen lassen. Muss ich jetzt vom Kunden verlangen das er mir ein 4x10mm² an die Anlage legt anstatt eines 4x6mm² ? So verstehe ich das!
Die Anlage geht nach Frankreich. Der Kunde stellt nur das TN-C Netz zur Verfügung.

Gruß GET
GET
Null-Leiter
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Beitrag von GET »

Hallo,

da es schnell gehen musste hab ich den Telefondienst des DKE kontaktiert. Es ist also tatsächlich so das der PEN in 10mm² Cu oder 16mm² ausgeführt werden MUSS.

Weitere Fundstelle DIN VDE 0100 T540 8.2 und Kiefer S.267

Gruß GET
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didy
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Beitrag von didy »

Hi,

wenn PEN, dann mindestens 10mm².
Wieso aber nicht gleich TN-S machen und 5x6mm² legen? Daß der Kunde "nur" TN-C hat ist ja egal, er kann ja eure Anlage bereits ab dem Abzweig in deren Verteilung als TN-S anschließen.

In eurer Anlage (was auch immer das ist) wird ja hoffentlich auch TN-S verwendet. TN-C wäre nämlich auch hier bei 6mm² nicht zulässig.

Gruß
Didi
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin GET,

sei vorsichtig mit den Froschfressern! Wir wollten dort ein Haus für einen Kunden installieren. Die DKE und ein erfahrener E-Meister aus dem Saarland haben uns intensiv davon abgeraten. Selbst die französischen Angestellten des E-Meisters haben dort nur Schikanen erlebt.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Nonprofit

Beitrag von Nonprofit »

Wenn es nur Steuerungskremmpel ist solltes dueinen Steuertrafo einbauen.
Bei Heizungen solltest du schauen ob du die im Stern schalten kannst.
Ansonsten nicht vergessen den Grüngelben beim 4x10 mit einen blauen Band zu markieren so weiss jeder das es ein PEN ist.

Nach Aufsplitten in PE und N ist das wieder zusammenführen
verboten auf jeden fall 2getrennte Leisten.
e.welt
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Beitrag von e.welt »

Ich schliesse mich der Meinung von von Didy an, die Zuleitung ab Verteilung als TN-S ausführen dann spielt der Querschnitt diesbezüglich keine Rolle.
Natürlich muss dazu der Schaltschrank sauber als TN-S ausgelegt sein.
GET
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Beitrag von GET »

Hallo,

also für alle die mir das TN-S System vortgeschlagen haben: Das TN-C System ist Kundenvorgabe! In dem Werk gibt es keine andere Netzform!

Bin derade am überlegen ob ich nicht einen 12 kVA Drehstromtrafo mit rausgeführtem N-Leiter eingangsseitig verwenden soll?

Gruß GET
HPG
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Beitrag von HPG »

Tag,

wenn ich ein Verbraucher anzuschliessen habe steht im Beipackzettel immer:

Der Anschluss ist den örtlichen Vorschriften entspechend zu erstellen.

So würd ich das auch vom örtlichen Elektriker Verlangen, der wird dann hoffentlich schon wissen wie.

Gruss HPG
geloescht

Beitrag von geloescht »

Frage:

Gelten in Frankreich die VDE-Bestimmungen nicht? Ich denke, dass die wegen der EG mit viel Aufwand harmonisiert wurden!?

Gruß

Karl
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Jeff1
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Beitrag von Jeff1 »

Original von Olaf S-H
... Die DKE und ein erfahrener E-Meister aus dem Saarland haben uns intensiv davon abgeraten. ...
Das zweite kann ich mit ein bißchen Nachsicht ja verstehen, aber das erste? - Wirklich?
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