halogenbaustrahler

Alles Rund um das Thema Elektrotechnik das nicht über eigene Foren abgedeckt ist.
Antworten
lotte

halogenbaustrahler

Beitrag von lotte »

Hallo,

bin gerade neu eingezogen und wuerd mir gerne ein paar halogenbaustrahler gegen die decke scheinen lassen. Verkabelung an Strahler und Schalter ging soweit gut, nur beim Stecker hab ich keine Anleitung und haett gerne einen Rat, bevor mir das Ding einen Schlag verpasst.
Ist das Teil ohne innere Sicherung in Ordnung? ist wohl ein CEE7/7 Stecker (Schuko-tauglich).

Bin hier am verzweifeln und waer ueber Rat sehr dankbar!

Gruss,
lotte
geloescht

Beitrag von geloescht »

Guten morgen lotte,

erst mal willkommen im Forum.

Ich muss gestehen, dass ich nicht weiß, was Du meinst.

Hast Du einen Baustrahler, an dem ein CEE-Stecker dran war und jetzt soll ein Schuko dran?

Oder war garkein Stecker dran und es soll ein CEE ran?

Klär mal auf, dann schaun wir, was sich machen lässt.

Gruß

Karl
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Lotte,

ich gehe mal davon aus, daß Du keine Fachkraft bist. Folglich kann ich Dir nur raten, die Finger davon zu lassen oder die Konstruktion durch einen Fachbetrieb prüfen zu lassen. Hierzu sind auch Messungen erforderlich. Halogenstrahler bilden bei falscher Plazierung eine wunderschöne Brandquelle.

Wenn es sich um einen flachen Stecker mit zwei Stiften handelt, wird es wohl ein sogenannter Euro-Stecker sein. Hier kann man auch nicht zu einem Selbstbau raten. Dies gilt besonders unter dem Gesichtspunkt, daß die meisten Baustrahler geerdet werden müssen. Dies kann man mit diesem Stecker nicht!!!

Gruß Olaf

PS: Ein Foto von der Konstruktion wäre nett.
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
geloescht

Beitrag von geloescht »

Hallo Lotte,

ich hab mal nach Der Angabe CEE7/7 gegoogelt und habe das gefunden!Bild
Was willst Du mit sowas im Zusammenhang mit Halogenleuchten?

Gruß

Karl
GET
Null-Leiter
Beiträge: 124
Registriert: Montag 4. April 2005, 09:05
Kontaktdaten:

Beitrag von GET »

Hallo,

wieviel Strahler mit welcher Leistung wären das?

Gruß GET
Antworten