Spannung am PE und N kontakt von der Steckdose

Alles Rund um das Thema Elektrotechnik das nicht über eigene Foren abgedeckt ist.
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Markus,

ich tendiere auch zu Torstens Vermutung. Allerdings paßt Deine Aussage, daß an der VT L, N, PE abgehen, nicht ganz dazu. Messe doch mal mit Deinem Meßgerät (das für Prüfungen) wie groß die Spannung ist und messe dann auch den Netzinnenwiderstand gegen den N aus der Trommel. Eventuell kann man daraus etwas schließen. Weitere Möglichkeit: Isolationsmessung (erst mit 250V) an der Steckdose bei ausgeschalteter Sicherung. Bei einer Unterbrechung von N und PE ist hier gegen den PE der Trommel ein sehr großer Isolationswiderstand meßbar.

Karl kann mit seiner Bohrertheorie auch richtig liegen (L heil, N und PE durchbohrt).

Das ganze ist schwer aus der Ferne zu beurteilen. Hast Du eventuell einen erfahrenen Kollegen, den Du mitnehmen kannst?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Markus,

wenn auf dem N und dem PE Spannung anliegt, scheint die Bohrertheorie am Wahrscheinlichsten. Wenn nur auf dem N Spannung anliegt könnte ein Leitungsbruch im N vorliegen und die Spannung erhältst Du über ein Betriebsmittel. Es kann auch sein, daß der Bohrer N und PE durchtrennt hat und eine Verbindung zum L hergestellt hat.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
geloescht

Beitrag von geloescht »

Hallo Markus,

zur Fehlersuche würde ich so vorgehen:

1. alles ausschalten (Sicherungen am HAK entfernen und bis zur eindeutigen Klärung nicht wieder Einschalten), weil sonst für Dich und alle anderen Lebensgefahr besteht.

2. niederohmige Verbindung des PEN vom Hausanschlußkasten ausgehend mit geeignetem Meßgerät (hier kann vielleicht Momo mit einem Tip weiterhelfen) abschnittweise (HAK -> Zähler, HAK ->UV etc.) messen. Irgendwo wirst Du vermutlich auf eine Unterbrechung stoßen.


Zur Erklärung, warum auf dem N und dem PE Spannung ist, schaust Du Dir am besten mal das TN C-S-System an und stellst Dir vor, dass bei unterbrochenem PEN eingeschaltete Geräte am Netz hängen. Dann bekommst Du die Spannung am N und PE über den Widerstand der Geräte.

Das ist im übrigen der Grund,warum man heutzutage nur noch TN C-Systeme bis zu einem Querschnitt von 10 mm² und größer installieren darf. Wird der Querschnitt kleiner, dann muss von TN C auf TN C-S gegangen werden, d.h. der PEN wird in einen PE und einen N aufgeteilt.

Jetzt alles klar?


Gruß


Karl
Markus
Null-Leiter
Beiträge: 184
Registriert: Dienstag 29. März 2005, 22:14
Kontaktdaten:

Beitrag von Markus »

Danke Danke. Fehler behoben. Die Bohr Theorie hat sich als die Fehlerqulle entpupt. Eine Stegleitung wurde angebohrt, dass mir der Kunde aber erst heute gesagt hat. Ich fragte ihn ja noch extra ob etwas gebohrt wurde oder so naja . WIe gesagt Stegleitung angebohrt worden und nun Fehler behoben neu verklemmt und alles geht wieder.
Achja und warum nun Spannung an allen Kontakten war hab ich nun auch gerafft. Is ja logisch wenn z.b. ein Leuchtmittel drin ist und es ne genullte Anlage ist, dass überalll dann spannung anliegt. Naja hab wohl gestern nit weit genug gedacht. Achja und Messgeräte oder so für schutzmaßnahmen, besitzt unsere Firma leider nicht. Wenn wir mal nen Prüfprotokoll machen, dann werden die Geräte ausgeliehen.
geloescht

Beitrag von geloescht »

Hallo Markus,


hier werden Sie halt geholfen!!


Gruß


Karl
iguzini
Null-Leiter
Beiträge: 104
Registriert: Sonntag 7. März 2004, 21:05
Kontaktdaten:

Beitrag von iguzini »

Habe da noch was gefunden
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Markus,

wenn die Geräte ausgeliehen werden, wie hast Du dann jetzt die reparierte Anlage geprüft? Du bist als Fachkraft dort in der Haftung! Sicherlich ist es in der heutigen Zeit schwer, solche Mißstände bei den Chefs anzusprechen und zu beseitigen.

Gruß Olaf

PS: Kunden haben nie etwas gemacht, wenn Fehler in der Anlage aufgetreten sind.
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Momo,

wie sieht Dr. P. aus K. diesen Fall? Ist Markus voll haftbar, wenn ein Schaden entsteht? Wieweit geht sein Chef mit in den Knast, wenn die Anlage nach Duspol-Prüfung schadhaft ist und einer über den Deich geht?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Antworten