Leider gibt es immer noch unzählige E-Anlagen die genaugesagt tickende Zeitbomben sind und früher oder Später ein Haufen Schutt und Asche vom Haus übrig lassen!
Heute hatte ich wieder mal so nen Fall dass die Alte Bude einen neuen Wasserzähler mit Kunststoffwasserleitungen bekommen hat und der Flaschner den Potentialausgleich unterbrochen hat und nicht mehr verbunden hat. Desweiteren war der Nullleiter vom Dachständer zum Zählerplatz durchgefault dass sich der Null seinen Weg durchs Haus bahnte, die Glühbirnen nur noch glimmten, der Hausbesitzer fast tot umgefallen ist als er eine Wasserleitung berührte, und und und.
Ich glaube machmal währe es gebe Vorschriften die den Bestandschutz aufheben um mache Zeitgenossen zu verpflichten ihren Schrotthaufen richten zu lassen!
Dazu gehört auch machem Kunden mal Klar zu machen was er da betreibt und ggf. eine Neuerweiterung z.B. am Uralt-Zählerplatz zu verweigern.
Das ist meine Meinung............
Zustand mancher E-Anlagen im Altbau
- pfuschdochselber
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Moinmoin pfuschdochselber,
dieser Unfall müßte große inne Bild und auch in die Tagesschau, damit die Betreiber mal wachgerüttelt werden. In der Schweiz gibt es Prüfpflichten für die Anlagen. Vielleicht schreibt uns HPG mal was dazu.
Gruß Olaf
dieser Unfall müßte große inne Bild und auch in die Tagesschau, damit die Betreiber mal wachgerüttelt werden. In der Schweiz gibt es Prüfpflichten für die Anlagen. Vielleicht schreibt uns HPG mal was dazu.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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- Steffen
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Es wäre meiner Meinung nach schon längst die Zeit gekommen um jeden Haus bzw Wohnungsbesitzer GESETZLICH dazu zu verpflichten die Elektroinstallation regelmäßig checken zu lassen. Nur leider haben die Elektroinstallateure anscheinend net so ne große lobby wie die Schornsteinfeger bei denen das hervorragend klappt.
Zu dem Thema die Aufträge ablehnen kann ich nur sagen: Wer will sich nen kunden verkraulen???? Ein Fachmann geht an die arbeit weißt auf die gefahren hin und sichert sich entsprechend ab :] soll jetzt net böse gemeint sein aber wenn man dem kunden die richtigen argumente vorlegt wird er auch an der Anlage mehr machen lassen ob es ihm gefällt oder net. Keiner will das einem das Häuschen abbrennt oder??
gruß Steffen
Zu dem Thema die Aufträge ablehnen kann ich nur sagen: Wer will sich nen kunden verkraulen???? Ein Fachmann geht an die arbeit weißt auf die gefahren hin und sichert sich entsprechend ab :] soll jetzt net böse gemeint sein aber wenn man dem kunden die richtigen argumente vorlegt wird er auch an der Anlage mehr machen lassen ob es ihm gefällt oder net. Keiner will das einem das Häuschen abbrennt oder??
gruß Steffen