Waschmaschine an Steckdose ohne Erdungs/Schutzleitung

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Volker
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Beitrag von Volker »

Hallo kabelaffe,

wie machst du denn den E-Check, wenn es für dich den Bestandsschutz alter Anlagen nicht gibt?
Bestandsschutz heißt ja nicht, dass du irgendeine Pfuschinstallation gut heißen sollst. Die Installation die du prüfst, muß den zur Zeit der Installation geltenen Vorschriften entsprechen. Natürlich müssen Mängel beseitigt werden.

Gruß Volker
kabelaffe
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Beitrag von kabelaffe »

hallo volker
wie ich das mache?
nun ganz krass ausgedrückt rausreissen oder stilllegen!

in diesen fall wie hier beschrieben könnte doch eine lösung sein : es ist ein bad richtig?dann gibt es doch sicherlich einen potentialausgleich an wanne heizkörper oder ähnlichen.neue zuleitung nicht möglich na gut wie wäre es hiermit?ein nym 1x4mm von heizung vor-oder rücklauf(oder warm/kalt wasser)zur steckdose ordentlich in kanal verlegt ,auf 1,5mm verjüngen und anklemmen.natürlich die durchgängigkeit vorher prüfen und nach beendigung der arbeiten(fi setzen usw)alles nach vde durchmessen(berührungsspannung,auslösestrom und zeit usw usw).wäre doch machbar.und die sicherung muß auch kleiner.
nun gut ohne sich die anlage ansehen zu können ist das alles hier sehr wage!am besten es sieht sich mal ein fachbetrieb an!!!
gruß kabelaffe
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Chris
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oh ja....

Beitrag von Chris »

den schutzleiter einfach von der heizung abgreifen? hm tolle idee....

Und wenn mal irgentwann an der heizung geschraubt und es wird ein Isolierstück oder ne stück Kunstoffleitung angebracht , dann ist halt wieder kein schutzleiter vorhanden......... genauso wie vorher....

Eine Heizung ist KEIN ersatz fürn Schutzleiter.

Und wenn schon Kabelkanal , dann kann man da auch ne neue Zuleitung reinlegen.

Es liegt sogar nahe, das das wahrscheinlich nicht die einzige Pfuscherei sein wird.....Grund genug , mal nen Fachbetrieb schauen zu lassen, und zwar rundum.
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Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Kabelaffe,

wenn Du einen Körper direkt erdest, hast Du ein TT-System. Sicherlich hast Du recht, wenn diese Lösung als kurzfristiges Provisorium angewandt wird.

Ich schließe mich hier der geschätzten Meinung der anderen Forenteilnehmer an, daß die Anlage sicherlich noch mehr Fehler enthält. Diese Meinung vertrittst Du ja auch. Es ist schön, daß wir uns hier alle einig sind:

Pfusch? :dagegen:


@MaikS: Schreib uns doch mal, wie Du die Sache inzwischen siehst und was der Fachbetrieb gesagt hat. Kannst Du uns verraten, woher Du kommst? Vielleicht kann ja jemand ortsnah helfen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin zusammen,

Volker hat recht mit seiner Aussage, daß es einen Bestandschutz nicht gibt. Es ist so, daß Anlagen nur dann geändert werden müssen, wenn es eine diesbezügliche Forderung gibt (z. B. Nachrüstung von Berührungsschutz gem. der inzwischen zurückgesogenen VDE 0106-100).

Der Begriff Bestandschutz kommt aus der Sozialgesetztgebung und sichert das Überleben.

Gruß Olaf
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kabelaffe
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Beitrag von kabelaffe »

hallo chris
au nicht so fest treten! :O :))
es ist der praktiker mit mir durchgegangen.
was für eine lösung hättest du wenn wie volker als beispiel
aufgeführt hat bad im og und verteilung im eg?
fi steckdose?
wenn eine andere steckdose im bad mit schutzleiter dann von dort abgehen?

also nichts für ungut sei sanft zu mir!! ;)
gruß kabelaffe
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Volker
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Beitrag von Volker »

Moin Olaf,

ist das "nicht gibt" in deinem Satz so gemeint?

Gruß Volker
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Jeff1
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Beitrag von Jeff1 »

Eine wichtige Voraussetzung für eine fehlende Forderung zur Anpassung (tlw. als Bestandsschutz bezeichnet) ist, dass die Anlage zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den damals geltenden Normen entsprochen hat. Das sehe ich mehrfach verletzt:
- Anschluß der Steckdose ohne Schutzkontakt
- Absicherung über 16 A

Also, wass solls - 'raus mit der Leitung und eine neue her!

Gruss T.

P. S. Die "zurückgesaugte" VDE 0106 Teil 100 findet ihre Fortsetzung in den VDE 0660 Teil 514. Die Übergangsfrist ist abgelaufen.
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Volker,

es gibt weder in der VDE noch in der DIN den Begriff Bestandschutz. Es ist nur so, daß eine Anpassung an neue Normen erst dann erfolgen muß, wenn diese Forderung irgendwo aufgestellt ist. Wenn Du noch eine Anlage im TT-System hast, mußt Du auch nicht alles umrüsten, wenn Dein VNB plötzlich auf TN-Systeme steht. Es sei denn, daß es in der TAB eine Umrüstpflicht gibt.

Für alles was neu kommt gelten natürlich die aktuellen Normen. Ersatzteile sind hiervon ausgenommen. Eine gebrochene Steckdosenabdeckung rechtfertigt nicht eine Badsanierung.

Da die Übergangsfrist aus der VDE 0106-100 schon lange abgelaufen ist, habe ich den Nachfolger nicht weiter erwähnt. Es sollte hier nur ein Beispiel von wenigen genannt sein.

Gruß Olaf
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Momo
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Bestandsschutz

Beitrag von Momo »

Das bedeutet, daß man etwas nicht umrüsten muß wenn es alt (also: nicht der neuesten Norm entsprechend), aber sicher ist. Sicher ist natürlich ein dehnbarer Begriff. Hier kommt die Kompetenz den Elektriker ins Spiel. Er darf (muß) das auslegen.
Das Wort "Bestandsschutz" ist nicht in der Norm aufgeführt, sondern bezeichnet die praktische Auslegung.

Wenn wir alles immer den aktuellesten Normen sofort anpassen würden, wäre das zwar schön für die Elektriker, aber nicht bezahlbar für den Kunden.

Geändert werden muß alerdings immer bei Gefahr. Und darüber reden wir gerade. Ich hoffe, daß Problem ist schon praktisch aus der Welt!?
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
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