E Herd, Absicherung und Kabelquerschnitte

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Sascha

E Herd, Absicherung und Kabelquerschnitte

Beitrag von Sascha »

Hallo erstmal,

ich habe da mal eine Frage......

Zu meiner Lehrzeit wurde ein E-Herd grundsätzlich mit einer Leitung in 5*2,5mm² eingespeist und mit 3* 16A abgesichert, weil es nach VDE eben nicht erlaubt war 5*1,5mm² mit 3*16 A abzusichern.

Wieso sehe ich dann in fast jedem Neubau für den E-Herd immer nur noch 5+1,5mm², hat sich da etwas geändert?

Hat jemand da etwas zu nachlesen oder einen Link?

Ich bin mal gespannt auf eure Antwort..........
geloescht

Beitrag von geloescht »

ob das Installieren von E-Herden mit Querschnitten kleiner 2,5 mm² nach VDE verboten gewesen sein soll, möchte ich mal so stehen lassen.

Heute ist es so, daß der Mindestquerschnitt bei Installationen 1,5 mm² beträgt (ist schon länger so).
Außerdem besteht die Forderung, daß ein Spannungsabfall von 3 % eingehalten werden soll.
Weiterhin muß eine Abschaltzeit im Fehlerfall eingehalten werden.
Zusätzlich darf bei Absicherung mit 16 A die zulässige Belastung der Leitung nicht überschritten werden.

Sind diese Bedingungen mit 1,5 mm² erfüllt, steht einer Ausführung des Herdanschlusses mit 1,5 mm² nichts im Wege.

Karl

Ich halte allerdings einen höheren Querschnitt für sinnvoll
Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Hallo
Zu meiner Lehrzeit wurde ein E-Herd grundsätzlich mit einer Leitung in 5*2,5mm² eingespeist und mit 3* 16A abgesichert


Da warst du ja Arm dran. Zu meiner Lehrzeit war es kein Probleme, in Verlegeaert 2, zum Herd 5 * 1,5 mm² zu legen und bei Bedarf auch noch mit 20 Ampere Sicherung.

Einmal wahrscheinlich aus Gewohnheit und Bequemlichkeit. Andereseits kommt es auf die Tabelle an, die du verwendest. Die übliche ist für 30 Grad Raumtemperatur ausgelegt und gilt für Europa. Für Deutschland darf man, laut VDE 0100 und die Praxis vom VDE-Verlag, auch mit 25 Grad Raumtemperatur gerechnet werden und die Entsprechende Tabelle benutzt werden. Und danach kann ein 5 * 1,5 mm² mit 16,5 Ampere bei Verlegeart B1 belastet werden, statt mit 15,5 Ampere bei 30 Grad Raumtemperatur.

Bloß welche Umgebungstemmperatur angewendet wird muß jeder selbst entscheiden, abhängig ob im Keller, Erdgeschoß oder schlecht Isolierten Dachgeschoß verlegt wird. Bloß aus Kostengründen sind leider viele Firmen gezwungen, so billig wie möglich zu Installieren und nutzen jede Möglichkeit der VDE aus um Kosten zu sparen. Selbst wenn man sich damit in den Grenzbereich begibt.

Gerhard
Olaf S-H
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E Herd, Absicherung und Kabelquerschnitte

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Sascha,

nachzulesen ist Deine Problemlösung in DIN VDE 0298-4:2003-08 ?Empfohlene Werte für die Strombelastbarkeit von Kabeln und Leitungen für feste Verlegung in und an Gebäuden und von flexiblen Leitungen?.

Zwei Beispiele:

uP verlegte Mantelleitung in einer Wand: Tabelle 9, Kennziffer 57 => Verlegeart C
Tabelle 3, Verlegeart C, 3 belastete Adern => Belastbarkeit 17,5A

Bei einer Leitung ist das soweit in Ordnung, wenn keine andere Verlegeart angewandt wird und keine Häufung auftritt.


Im Installationskanal verlegte Mantelleitung: Tabelle 9, Kennziffer 6 => Verlegeart B1
Tabelle 3, Verlegeart B1, 3 belastete Adern => Belastbarkeit 15,5A

Bei dieser Verlegeart ist die Absicherung mit 16A unzulässig.


Es kommt wie immer darauf an, wie die Leitung verlegt wurde. Manchmal ist es zulässig, manchmal nicht. Und wie Gerhard schon schrieb, kann man auch über die Umgebungstemperatur alles schönrechnen und mit der Häufung wieder vernichten.

Gruß Olaf
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vde1
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GET
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Beitrag von GET »

Hallo,

Thema Spannungsfall! Max. 3% (12V bei 400V und 6,9V bei 230V) dürfen max. bei fließen Nennstrom des "LS-Schalter" an auf der Leitung abfallen.

Bei Absicherung mit 3x B16A könnte eine Leitung 5x1,5mm² aus Sicht der Spannungsfalles ca 36m lang sein. Bei 5x2,5mm² sogar ca. 60m.

Die Strombelastbarkeit bei gewisser Umgebungstemperatur und Verlegeart ist ZUSÄTZLICH zu berücksichtigen!!

Gruß GET :D
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