Aufladestrom Elektoheizung
Aufladestrom Elektoheizung
Moin!
Ich hätte da mal eine Frage: In einem älteren Haus gibt es eine Nachtspeicherheizung, die nachts aufgeladen wird! Dieser Strom läuft über einen extra Zähler (ungefähr halber Preis und steht auch nur nachts zur Verfügung! (Wird über Rundsteuergerät geschaltet)
Darf man diesen Strom auch für andere Zwecke nutzen? Durchlauferhitzer, PC oder sonstwas?
MfG
TRB
Ich hätte da mal eine Frage: In einem älteren Haus gibt es eine Nachtspeicherheizung, die nachts aufgeladen wird! Dieser Strom läuft über einen extra Zähler (ungefähr halber Preis und steht auch nur nachts zur Verfügung! (Wird über Rundsteuergerät geschaltet)
Darf man diesen Strom auch für andere Zwecke nutzen? Durchlauferhitzer, PC oder sonstwas?
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Aufladestrom Elektoheizung
Moinmoin The Real Buergy,
einige Versorger bieten für die Wohnungsanlage Zweitarifzähler an. Je nach Vertrag kann es sein, daß der Tagstrom etwas teurer und der Nachtstrom aber extrem günstig ist. Dies macht Sinn, wenn Du nachts (ca. 22:00-06:00) duscht, wäscht oder 'ne Pizza in den Ofen schiebst.
Wie Apostoli schon schrieb: Frage Deinen Versorger.
Gruß Olaf
einige Versorger bieten für die Wohnungsanlage Zweitarifzähler an. Je nach Vertrag kann es sein, daß der Tagstrom etwas teurer und der Nachtstrom aber extrem günstig ist. Dies macht Sinn, wenn Du nachts (ca. 22:00-06:00) duscht, wäscht oder 'ne Pizza in den Ofen schiebst.
Wie Apostoli schon schrieb: Frage Deinen Versorger.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Ich hatte auch mal das Vergnügen mit Strom Heizen zu müssen, ich hatte da einen Zähler mit 2 Summenlaufwerken.
will sagen alles nach 22 Uhr lief unter NT und alles nach 6 Uhr auf HT.
will sagen alles nach 22 Uhr lief unter NT und alles nach 6 Uhr auf HT.
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Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
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Moinmoin Gast #1 ,
ich stimme Dir zu. :dafür:
Gruß Olaf
ich stimme Dir zu. :dafür:
Gruß Olaf
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