Steckdose

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mattesffm
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Steckdose

Beitrag von mattesffm »

Hi,

ich bin gerade in meine neue 1 Zimmer Wohnung in FFM eingezogen. Nun habe ich gemerkt, dass in der Küche eine Steckdosenabdeckung nich richtig frst geschraubt ist. Also habe ich die Sicherung raus gemacht und mit dem Phasenprüfer geprüft ob noch Spannung vorhanden ist. Als ich alles überprüft habe und keine Spannung festgestellte, schraube ich die Abdeckung ab und sah das die Steckdose nur 2 Leiter hat. Einmal Phase und einmal die Null die zum PE gebrückt ist. Nun wollte ich wissen, ob dieses noch erlaubt ist. Die Wohung ist ein Altbau. Keine Ahnung wann genau erbaut aber die Sicherungen sind noch Schraubsicherungen. Muss ich einen Elektriker bescheid sagen der das in Ordnung bringt oder kann ich dies so lassen. Vielen dank schon mal für eure Hilfe.

MfG

Mattes
geloescht

Beitrag von geloescht »

Diese Art der Installation war bis etwa 1973 zulässig. Später nicht mehr!

Diese Verdrahtung hat zwei Tücken:

1. bricht der PEN (so heißt der gemeinsame N und Schutzleiter PE) -z.B. durch anbohren einer Leitung-, dann hast Du automatisch Spannung auf allen angeschlossenen Gehäusen von Geräten mit Schutzkontakt!

2. Vetrauscht jemand irgendwo im Haus in einer Abzweigdose den Spannungsführenden und den PEN (was bei alten Installationen leicht möglich ist), dann hast Du ebenfalls Spannung auf den Gehäusen von Geräten mit Schutzkontakt.


Karl
mattesffm
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Beitrag von mattesffm »

Hi,

vielen Danl für deine Antwort. Ich denke mal da habe ich ein Problem. Ich denke mal die ganzen Steckdosen in meiner Wohnung sind mit nur 2 Leitern (Phase und PEN) ausgestattet, wenn nicht sogar noch das ganze Haus.
Wenn ich jetzt einen Elektriker bescheid sage was wird der tun? Wird er mir eine komplett neue PE-Leitung legen oder kann man dies auch anders ändern?
Oder ich darf einfach die PEN Leitung (durch bohren) nicht beschädigen und fummel an keiner Steckdose rum.
Dies alles gefällt mir gar nicht. Eigentlich müsste doch der Vermieter dafür aufkommen oder? Das Jahr fängt ja gut an.
Wer ist eigentlich jetzt schuld wenn ja passiert? Ich denke doch mal der Vermieter weil er seine Wohnungen nicht in Stand hält?
Naja vielleicht könnt ihr mir ja noch weiter helfen.

MfG

Mattes
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pfuschdochselber
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Steckdose

Beitrag von pfuschdochselber »

Solange die ganze Elektro-Anlage in Schuss ist, ist der Vermieter nicht in der Pflicht die ganzen alten Leitungen gegen Neue zu ersetzen. Erst wenn was passiert und das ganze ist auf eine fehlerhafte elektrische Anlage zurückzuführen ist der Vermieter am A...h. Das hheißt aber auch dass die Mieter selbst nix an der Anlagen, wie hinter Steckdosen-Abdeckungen zu Suchen haben.
Wenn an der Installatio etwas defekt ist hat sich der Vermieter darum zu kümmern, auf seine Kosten.

Du kannst aber mal höflich Deinen Vermieter über die Uralt Installation Aufmerksam machen. Wenn Du Glück hast bekommst du neue Kabel und Steckdosen, aber zuvor noch jede Menge Dreck und Staub.
mattesffm
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Beitrag von mattesffm »

Hi,

vielen dank für deine Hilfe. Ich habe die Abbdeckung ja gleich wieder raufgeschraubt, weil mir dies mit 2 Leitern komisch vor kam. Ich werde jetzt wohl mal zu meinen Vermieter gehen und Ihn höflich auf die Uraltinstallation aufmerksam machen. Naja da habe ich wohl die Arschkarte gezogen, wegen Dreck und Staub. Wenn einer zu diesen Thema noch mehr Ratschläge oder Erfahrungen mit Uraltinstallationen hat, dann antwortet auf diesen Thread. Vielen dak jedenfalls für eure Antworten.

MfG

Mattes
geloescht

Beitrag von geloescht »

http://forum.electronicwerkstatt.de/php ... 0_bs0.html

hier wird/wurde das Thema ebenfalls diskutiert. Du findest sicher ein paar interessante Infos auch bzgl. Deiner Sicherheit!

Karl
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Chris
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manchmal...

Beitrag von Chris »

Manchmal isses besser manche installationen nicht zu sehen...deswegen gibt es ja für alles so schöne abdeckungen ;-)

Aber im ernst, wenn die installation ansonsten noch in schuss ist,dann muss da wohl nichts verändert werden.


Und wenn an der anlage net rumgeschraubt wird, dann hält das in der regel noch einige jahre...oder jahrzehnte....
"Natur und ihr Gesetz sah man im Dunkel nicht, Gott sprach ,es werde Tesla, und überall ward Licht"
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

Das Zauberwort heisst Bestandschutz. Entsprach die Anlage den damaligen Regeln der Technik so ist das OK.
Wenn aber Reparaturen oder erweiterungen erfolgten muss das in dem Bereich auf aktuellem Niveau erfolgen.
Bestes Beispiel Badezimmer, wo nach Renovierung ein RCD vorgeschrieben ist.
gruss m
mattesffm
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Beitrag von mattesffm »

Hi,

dann werde ich wohl mal zum Vermieter gehen. In sagen das die Steckdose locker ist und das dies eine Firma beheben soll. Dann wird wohl auch noch der PE gelegt.
Was wäre dann mit den anderen Steckdosen, müssten die auch alle umgerüstet werden. Oder wartet man dort bis der Raum renoviert wird oder bis etwas passiert?

Gruß

Mattes
superede
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Beitrag von superede »

meister_lampe hat recht die Anlage hat bestandsschutz, wenn sie nach den Regeln der Technik erbaut wurde, die zu dem Zeitpunkt der Erstellung gültig waren.

Der Bestandsschutz erlischt durch eine Erweiterung oder durch eine geforderte Anpassung!

Wer ist Schuld wenn was passiert?

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von
Tarifkunden (AVBEltV)

§12
Für die ordnungsgemäße Errichtung Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der
elektrischen Anlage hinter dem Hausanschluß, mit Ausnahme der Meßeinrichtungen des
Elektrizitätsversorgungsunternehmens, ist der Anschlußnehmer verantwortlich. Hat er die
Anlage einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben
diesem verantwortlich.

Gruß Superede
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