Elek. Prüfung VDE0100
Elek. Prüfung VDE0100
Hallo miteinander,
laut VDE0100 Prüfung einer elek. Anlage muß man den Isolationswiderstand natürlich auch messen. Es gibt aber Anlagen die man nicht außer Betrieb nehmen kann um zu messen. Jetzt meine Frage : Ich habe gehört, dass es ausreicht den Fehlerstrom zu messen ? Es das richtig ?
Danke für Eure Antworten !
laut VDE0100 Prüfung einer elek. Anlage muß man den Isolationswiderstand natürlich auch messen. Es gibt aber Anlagen die man nicht außer Betrieb nehmen kann um zu messen. Jetzt meine Frage : Ich habe gehört, dass es ausreicht den Fehlerstrom zu messen ? Es das richtig ?
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- jolechus
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Hallo,
nach DIN VDE 0105-100 gilt für "Wiederkehrende Prüfungen":
Bei angeschlossenen oder eingeschalteten Verbrauchsmitteln in Anlagen bis 1000 V Nennspanung gilt ein Mindestisolationswiderstand von 300 Ohm/Volt.
Bei Anlagen im Freien oder bei nassen Räumen beträgt der Mindestisolationswiderstand 150 Ohm/Volt.
Nachzulesen in "Die vorschriftsmäßige Elektroinstallation" aus dem Hüthig-Verlag, Seite 683ff.
Gruß Jolechus
nach DIN VDE 0105-100 gilt für "Wiederkehrende Prüfungen":
Bei angeschlossenen oder eingeschalteten Verbrauchsmitteln in Anlagen bis 1000 V Nennspanung gilt ein Mindestisolationswiderstand von 300 Ohm/Volt.
Bei Anlagen im Freien oder bei nassen Räumen beträgt der Mindestisolationswiderstand 150 Ohm/Volt.
Nachzulesen in "Die vorschriftsmäßige Elektroinstallation" aus dem Hüthig-Verlag, Seite 683ff.
Gruß Jolechus
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- Null-Leiter
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- Registriert: Dienstag 18. März 2003, 00:31
Hallo Leute!
Erstmal melde ich mich zurück! War ja ange nicht da...hatte unterschiedliche Gründe. Das wird sich aber ändern...ich werde wieder öfter Zeit haben, hier zu sein...
Die Ersatzmessung ist, wie Igeknie schon gepostet hat, nur für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gedacht.
@HubbaBubba: Warum kann man eine Anlage nicht ausser Betrieb nehmen??? Was ist das für eine Anlage??? Nach DIN VDE muss jede ortsfeste elektrische Anlage mittels einem Hauptschalter freizuschalten sein, sonst kann der Elektrickser ja schon die erste der 5 Sicherheitsregen nicht anwenden...
mfG
metro2001
http://www.ckop.de
Erstmal melde ich mich zurück! War ja ange nicht da...hatte unterschiedliche Gründe. Das wird sich aber ändern...ich werde wieder öfter Zeit haben, hier zu sein...
Die Ersatzmessung ist, wie Igeknie schon gepostet hat, nur für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gedacht.
@HubbaBubba: Warum kann man eine Anlage nicht ausser Betrieb nehmen??? Was ist das für eine Anlage??? Nach DIN VDE muss jede ortsfeste elektrische Anlage mittels einem Hauptschalter freizuschalten sein, sonst kann der Elektrickser ja schon die erste der 5 Sicherheitsregen nicht anwenden...
mfG
metro2001
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- kabelmafia
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- Registriert: Montag 7. April 2003, 22:25
- Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
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Moin,
es gibt einen Haufen Analgen und Geräte, die man besser nicht abschalten sollte. Ich weiß, die VDE-treuen Elketriker hier im Forum werden es nicht glauben, aber es ist so. Dabei spreche ich aus Erfahrung, denn vor einigen Jahren durfte ich ein Großrechenzentrum eines Mobilfunkanbieters betreuen.
Einige Anlagen durften nur einmal in vier Jahren abgeschaltet werden, in einer Nacht von Samstag auf Sonntag mit halbjähriger Vorplanungsphase. Beispiele gefällig?
CO2-Löschanlage - denn niemand wußte, was dann wirklich auch mit abschaltet. Trotz guter Dokumentation
Zentale Gebäudeleittechnik - selbst die Spezis der GLT-Firma warnten vor Stromausfällen.
Inventar der Rechnerräume - zog man einen falschen Stecker oder flog eine Sicherung, waren Überstunden bis in den späten Abend sicher. Angemeldete außerbetriebnahme wegen irgendwas? Unmöglich....
Aber man denke auch an so kleine Dinge wie den Server oder Netzwerkkomponenten eines kleinen bis mittleren Unternehmens - die werden sich auf die Hinterbeine stellen...
es gibt einen Haufen Analgen und Geräte, die man besser nicht abschalten sollte. Ich weiß, die VDE-treuen Elketriker hier im Forum werden es nicht glauben, aber es ist so. Dabei spreche ich aus Erfahrung, denn vor einigen Jahren durfte ich ein Großrechenzentrum eines Mobilfunkanbieters betreuen.
Einige Anlagen durften nur einmal in vier Jahren abgeschaltet werden, in einer Nacht von Samstag auf Sonntag mit halbjähriger Vorplanungsphase. Beispiele gefällig?
CO2-Löschanlage - denn niemand wußte, was dann wirklich auch mit abschaltet. Trotz guter Dokumentation
Zentale Gebäudeleittechnik - selbst die Spezis der GLT-Firma warnten vor Stromausfällen.
Inventar der Rechnerräume - zog man einen falschen Stecker oder flog eine Sicherung, waren Überstunden bis in den späten Abend sicher. Angemeldete außerbetriebnahme wegen irgendwas? Unmöglich....
Aber man denke auch an so kleine Dinge wie den Server oder Netzwerkkomponenten eines kleinen bis mittleren Unternehmens - die werden sich auf die Hinterbeine stellen...
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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- Null-Leiter
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- Registriert: Dienstag 18. März 2003, 00:31
Hallo Kabelmafia
Ich verstehe was du sagen willst und kenne das Problem ... leider.
Allerdings solltest du mir mal erklären wie man z.B. den Schleifenwiederstand messen soll wenn noch irgendwo Verbraucher auf dem Stromkreis hängen.
Außerdem ist es möglich Prüfungsfristen zu verlängern wenn: "Wartung und Instandhaltung von Elektrofachkräften durchgeführt werden."
Ich verstehe was du sagen willst und kenne das Problem ... leider.
Allerdings solltest du mir mal erklären wie man z.B. den Schleifenwiederstand messen soll wenn noch irgendwo Verbraucher auf dem Stromkreis hängen.
Außerdem ist es möglich Prüfungsfristen zu verlängern wenn: "Wartung und Instandhaltung von Elektrofachkräften durchgeführt werden."
- kabelmafia
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Moin Igelknie,
gemessen wurde da garnicht. Während der "großen Abschaltung" wurden alle Verteilungen einer eingehenden Sichtprüfung unterzogen, weil es niemand verantworten konnte, die Stecker im Doppelboden aus den Steckdosen zu ziehen. Es hätten ja LWL-Verbindungen beschädigt werden können...
Alles, was in Zusammenhang mit Elektro in den Rechnerräumen stand (Stecker stöpseln, Sicherungen einschalten) war übrigends auch eine Hoheitliche Aufgabe einer gewissen Elektrofachkraft. Arbeiten an der Verteilung im Betrieb wurden immer von zwei Elekrofachkräften durchgeführt - egal was.
Die Gerätewartung oblag den Herstellern (Sun beispielsweise). Und darüber bin ich bis heute glücklich.
gemessen wurde da garnicht. Während der "großen Abschaltung" wurden alle Verteilungen einer eingehenden Sichtprüfung unterzogen, weil es niemand verantworten konnte, die Stecker im Doppelboden aus den Steckdosen zu ziehen. Es hätten ja LWL-Verbindungen beschädigt werden können...
Alles, was in Zusammenhang mit Elektro in den Rechnerräumen stand (Stecker stöpseln, Sicherungen einschalten) war übrigends auch eine Hoheitliche Aufgabe einer gewissen Elektrofachkraft. Arbeiten an der Verteilung im Betrieb wurden immer von zwei Elekrofachkräften durchgeführt - egal was.
Die Gerätewartung oblag den Herstellern (Sun beispielsweise). Und darüber bin ich bis heute glücklich.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
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Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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- Null-Leiter
- Beiträge: 104
- Registriert: Sonntag 7. März 2004, 21:05
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Hallo zusammen,
soweit ich weiß, obliegt es der Elektrofachkraft die die Prüfungen durchführt, abzuwägen ob auf die Messung solcher Stromkreise verzichten werden kann.
Voraussetzung ist, dass durch die Abschaltung mit einer Gefahr zu rechen ist, oder wenn durch die Abschaltung finanzielle Schäden entstehen können.
Des weiteren müssen die anderen gemessenen Stromkreise OK sein. D.h. bei den Messungen und Sichtprüfungen wurden keine Mängel festgestellt. Wenn der Rest der Anlage soweit OK ist, kann eine Elektrofachkraft zu der Entscheidung kommen das auf die Überprüfung solcher spezieller Stromkreise verzichtet werden kann.
soweit ich weiß, obliegt es der Elektrofachkraft die die Prüfungen durchführt, abzuwägen ob auf die Messung solcher Stromkreise verzichten werden kann.
Voraussetzung ist, dass durch die Abschaltung mit einer Gefahr zu rechen ist, oder wenn durch die Abschaltung finanzielle Schäden entstehen können.
Des weiteren müssen die anderen gemessenen Stromkreise OK sein. D.h. bei den Messungen und Sichtprüfungen wurden keine Mängel festgestellt. Wenn der Rest der Anlage soweit OK ist, kann eine Elektrofachkraft zu der Entscheidung kommen das auf die Überprüfung solcher spezieller Stromkreise verzichtet werden kann.