Moin,
wie oft sollten die Not-Aus-Einrichtungen an Maschinen getestet werden?
Gibt es dort irgend welche rechtlichen Hinweise?
Gruß, harmi
Not Aus testen
- harmi
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Not Aus testen
Gruß, der Harmi
Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
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Ich beziehe mich mal auf die BGV A2 §5 .
der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
1. vor Inbetriebnahme und nach Instandsetzung.
2. in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Als Richtwert wird für ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen 4 Jahre angegeben.
Naja, praxisnah ist das nicht. Ich persöhnlich würde einen Not- Aus Test z.B. in die Reinigungsintervalle mit einbeziehen.
Wir haben das wöchentlich gemacht.
gruss m
der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
1. vor Inbetriebnahme und nach Instandsetzung.
2. in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Als Richtwert wird für ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen 4 Jahre angegeben.
Naja, praxisnah ist das nicht. Ich persöhnlich würde einen Not- Aus Test z.B. in die Reinigungsintervalle mit einbeziehen.
Wir haben das wöchentlich gemacht.
gruss m
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