Wer haftet?

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Daysleeper

Wer haftet?

Beitrag von Daysleeper »

Hallo und guten Abend!

Meinem Nachbarn und mir (Reihenhäuser) ist folgendes passiert: Beim aufstellen einer Zaunanlage
haben wir mit den Einschlaghülsen ne Leitung getroffen. Diese läuft in 70 - 80cm Tiefe parallel (!) auf unseren Grundstücken und versorgt die nächste Reihe
Häuser. Naja, es war die Nacht zum 1. Mai, einige Reihen hatten 6 Stunden keinen Saft, um 23 Uhr kam die Legung...

Nun zu meiner Frage: Wie tief muss eine solche Leitung liegen? Es handelt sich um eine 400V mit 4 Adern. Darf die überhupt parallel liegen? Ich hab mal irgendwo gelesen, dass die wenn dann nur vertikal liegen dürfen (Zum Haus).

Ferner haben wir sie zweimal getroffen einmal bei mir aufm Grundstück, einmal beim Nachbarn. Lief GENAU da, wo die Hülsen steckten, dummerweise haben wir es erst gemerkt, als alle drin waren, und wir nen Phasenprüfer dranhielten...

Dann ist angeblich einem Nachbarn ein Laptop kaputt gegangen bei dem Stromausfall, dass halte ich aber für sehr unwahrscheinlich...ich meine, es trat ja keine Überspannung auf...

Wer haftet? Unsere Haftpflicht? Oder der Stromanbieter weil die Kabel nicht tief genug /falsch lagen? Und das Laptop?

Ich kann euch zwar schon lachen hören aber egal, mal sehen was Leute vom fach dazu sagen.

Viele Grüsse, ein jetzt mit einem Plan ausgestatteter

Daysleeper aka Joachim
Volker
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Beitrag von Volker »

Moin Daysleeper

schläfst du noch?


Also aus meiner Sicht:

1. Die Kabel lagen tief genug.
2. Gegen die Kabelführung ist nichts zu sagen.
3. Das der Laptop auf der Strecke geblieben ist, ist gar nicht so unwahrscheinlich. Hab ich mit anderen Geräten bei plötzlichen Kurzschlüssen auch schon erlebt.
4. Ich bin kein Versicherungsmensch, aber ich denke deine Haftpflichtversicherung wird den Schaden tragen, da ja keine grobe Absicht vorlag.

MfG. Volker
Hoefo

Beitrag von Hoefo »

Hey

also ich kann aus eigener Erfahrung sagen das in diesem Falle Du leider selber schuld bist. Mir ist einmal ähnliches passiert allerdings mit einem Fernmeldekabel und am Ende der Geschichte stand als Ergebniss folgendes fest: Derjenige der irgendwelche Grabungen, Einbauten usw. auf einem Grundstück durchführt, hat sich um einen evtl. Verlauf von Leitungen (egal ob Strom, Wasser, Gas, Telekomm usw) selbst zu kümmern. Bei ungenauen Angaben müssen Handsondierungen vorgenommen werden.

Allerdings dürfte in Deinem Falle Deine Haftpflichtversicherung den Schaden beheben. Das der Laptopp auf der Strecke blieb halte ich für sehr unwahrscheinlich - aber das wird die Versicherungen klären.

hoefo
franke
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Beitrag von franke »

Hallo Daysleeper,

na, bevor ich zahle (oder meine Versicherung darum bitte), würde ich erstmal auf meinen Grundbuchauszug schauen, ob da eine entsprechende Grunddienstbarkeit eingetragen ist!
Und natürlich auch in die Vereinbarung zum Anschluß des eigenen Gebäudes (da verstecken sich solche Genehmigungen auch ganz gerne).

Sprich: Ob die Leitung da rechtlich (nicht technisch!) überhaupt hätte sein dürfen...

Wenn nein, Pech für den Stromversorger.
Wenn ja, hättet Ihr besser vorher geguckt.


Was das Laptop angeht. Wenn es (und sei es auch nur einen Moment lang) zu einer Verschiebung des Sternpunkts gekommen ist (weil der N vor den letzten beiden Außenleitern abnippelte) kann es SEHR WOHL zu einer Überspannung (bis zu 400V) an angeschlossenen Geräten gekommen sein.


Gruß,
franke
nobbi

Beitrag von nobbi »

Grunddienstbarkeit eines Energieversorgers?

Wohl eher über den Versorgungsvertrag geregelt.
Kein Einverständniss, keine Versorgung.
Daysleeper

Beitrag von Daysleeper »

Vielen Dank für eure Antworten, Stand der Dinge im Moment: Es wird sich wohl hinziehen....

Mittlerweile steht die Schadenssumme fest, etwas über 20.000?. Habe nun über meine Rechtsschutz erstmal nen Anwalt eingeschaltet.

Wenns euch interessiert, werde ich den Ausgang hier reinschreiben. Könnte aber dauern...

Schönes Wochenende

daysleeper
Teletrabi
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Beitrag von Teletrabi »

Darf man fragen, wie sich dieser exorbitante Preis zusammensetzt?

Sorry, aber Leitung flicken für 20k???

steht denn nu was im Grundbuch?
imho sollte eine nicht direkt der Versorgung des Grundstücks dienende Leitung nicht ohne weiteres auf'm Grundstück sondern im Straßenseitenraum verlegt werden. Wenn doch, dann bitte mit Grundbucheintrag, schließlich müsstest du ja mehr oder weniger zu jeder Zeit dem EVU auf deren Wunsch Zugang gewähren und könntest dann nicht einfach 'n Gartenhäuschen dort aufstellen...
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