das bei ebay geht mir langsam auf den Senkel

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nobbi

das bei ebay geht mir langsam auf den Senkel

Beitrag von nobbi »

hab eben mal bei eBay in den Kategorien: Heimwerker & Garten > Elektromaterial gekramt.

Kein einziger der Profis weist auf das Rückgaberecht des Käüfers hin (BGB §312 b- und c).

Die Hälfte der Händler wälzt das Versandrisiko auf den Käufer ab (§447 und 474-Absatz BGB)

Einige bieten Konkursware an (§6 UWG), geben keine Versandkosten an (Preisabgabeverordnung) oder tarnen sich als Privatleute (haben aber laufend 10-20 Auktionen mit gleichartiger Neuware).

Tut mir leid, aber als Profi, der sich an die regeln hält ist man doch nur noch der Blöde, oder was?

:grrr:

Fazit über 80% der der Angebote sind unrechtmässig und verstossen gegen geltendes Recht!
Hoefo

Beitrag von Hoefo »

@ nobbi

Ich kann Dich schon irgendwie verstehen, aber ganz so einfach wie Du es beschreibst ist es nicht.
z.B. Die Hälfte der Händler wälzt das Versandrisiko auf den Käufer ab (§447 und 474-Absatz BGB)


Da es sich hier um eine Auktion handelt kommt in der Regel folgendes zustande:
Hierbei handelt es sich um den sogenannten Versendungskauf. Das Transportrisiko geht hierbei vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald dieser den Kaufgegenstand an den Transporteur übergeben hat. Der Verkäufer haftet bei einem solchen Versendungskauf also nur bis zur Übergabe an den Transporteur (beispielsweise Spedition).
Daneben haftet der Verkäufer aber auch bei solch einem Versendungskauf für eine ordentliche Verpackung und für eine sorgsame Auswahl des Transporteurs.
Also völlig korrekt.

Und es kann sehr wohl unter Privatleuten ein Gewährleistungsausschluss vereinbart werden.
nobbi

Beitrag von nobbi »

du scheinst den §474 nicht gelesen zu haben.
Denn da steht eindeutig, dass der §447 für Unternehmer nicht gilt und somit das Risiko des Versandes eindeutig beim Händler liegt.

Weiter hat das LG Hof festgestellt, dass es sich bei ebay eben nicht um Auktionen gem §156 BGB handelt, da der Zuschlag
fehlt.

Ausserdem setzt sich in den Urteilen der letzten Zeit, die Meinung durch, dass ein Ebayer, der laufend mehrere, gleichartige, neue artikel einstellt, eben nicht mehr als privatmann anzusehen ist und somit die gewährleistung nicht ausschliessen kann.
Hoefo

Beitrag von Hoefo »

Hey nobbi

doch ich hab den schon gelesen siehe hier:

§ 474
Begriff des Verbrauchsgüterkaufs
(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.

(2) Die §§ 445 und 447 finden auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge keine Anwendung.

Hier wird doch eindeutig von einem Unternehmer als Verkäufer gesprochen - bei Ebay aber sind dies in der Regel Privatpersonen (ob man es nun glaubt oder nicht) und deshalb lieg ich schon richtig.

Aber es ist halt nun einmal so das dies leider noch ein Feld ist das nicht entgültig rechtlich abgeklärt ist - ich persönlich liebe dies auch da ich der Meinung bin das nicht alles bis ins kleinste geregelt sein muss. Und es wird ja auch keiner gezwungen dort zu kaufen. Mir macht es Spass und ich hatte bisher auch nur positive erfahrungen dazu gehört sicher etwas Glück, aber auch etwas Wissen um den Artikel den ich haben möchte.

gruss
hoefo
nobbi

Beitrag von nobbi »

Hier wird doch eindeutig von einem Unternehmer als Verkäufer gesprochen - bei Ebay aber sind dies in der Regel Privatpersonen (ob man es nun glaubt oder nicht) und deshalb lieg ich schon richtig.


Genau das ist in vielen Kategorien der Denkfehler.
Wenn einer wiederholt und über längeren Zeitraum, Neuware gleicher Art verkauft, dann handelt er nicht mehr privat und ist an die entsprechenden Vorschriften gebunden.

Ich rede nicht von Kategorien, wo die Muttis ihre Babykleidung verkaufen, oder Vatis ihre alte Eisenbahn.

Mir geht es auch nicht um Überregulierung, sondern schlichtweg um fairen Wettbewerb.

Mit der gleichen Begründung könnte ich z.B. privat meinem Nachbarn eine Steckdose montieren, und ein nym 3x1,5² mit 40 Metern Länge mit 16A absichern. In den seltensten Fällen wird etwas passieren, das Schutzorgan wird bei einem satten Kurzschluss sauber auslösen. Nur halt im Überlastbereich nicht. Es macht ja spass und billiger als der Elektriker der sowas (hoffentlich) nicht macht ist es allemal.
Hoefo

Beitrag von Hoefo »

Hey nobbi

aus Deiner Sicht hast Du ja Recht - leider.

Gruss
Hoefo
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