SHS-Schalter im Zählerschrank. Pflicht?

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Oertgen

SHS-Schalter im Zählerschrank. Pflicht?

Beitrag von Oertgen »

Hallo!

Sind die sauteuren SHS-Schalter im Zählerschrank jetzt
zwingend vorgeschrieben oder darf man auch NH-Vorsicherungen, bzw. einfache 3pol.-Hauptschalter vorm Zähler in Kombination mit Neozed-Sicherungen hinterm zähler
verwenden. Der Hauptschalter zum freischalten für den Zählermonteur und die Neozeds als Summensicherung?

MfG: Norbert
RolSim

Beitrag von RolSim »

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN TAB 2000
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Sie gelten für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz des EVU bzw. des Verteilungsnetzbetreibers ? VNB ? angeschlossen sind oder angeschlossen werden.

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Viele VDEW-Landesgruppen haben die Bestimmungen unverändert übernommen.Die aktuellen VDEW-Mitglieder finden Sie unter http://www.strom.de !

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Nachfolgend kurz und knapp die wichtigsten Eckpunkte der TAB. Wer nur die wesentlichsten Neuerungen sehen will, kann weiterspringen =>

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Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte, Inbetriebsetzung, Plombenverschlüsse:
Hier hat sich wenig geändert, der Planer bzw. Errichter ist immer noch für Anmeldung beim VNB voll verantwortlich.
Was muss angemeldet werden?
*neue Kundenanlagen, zu erweiternde Anlagen bei Leistungserhöhung, vorübergehende Anlagen (Baustrom),
* Energieerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb zum VNB u. Notstromaggregate für öffentliche Versorgung,
* Heiz- u. Klimageräte (außer ortsveränderliche), Einzelgeräte mit Nennleistung >12kW
Was bedarf keiner vorherigen Zustimmung des VNB?
* Wechselstrom-Motoren mit Pschein <1,7kVA, Drehstrom-Motoren mit Pschein <5,2kVA bzw. bei höherer Pschein - darf Anzugsstrom nicht mehr als 60A betragen,
* Schweißgeräte bis zur Nennleistung von 2kVA
* Röntgengeräte, Tomographen bis zur Nennleistung Wechselstrom 1,7kVA, Drehstrom 5kVA
Anlagenteile bis zur Messeinrichtung sind plombierbar auszuführen.
Plombenverschlüsse des VNB dürfen ohne dessen Zustimmung nicht geöffnet werden (außer bei Gefahr).

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Hausanschluss:
Die Nennspannung im Niederspannungsnetz beträgt 230/400V (Toleranzbereich derzeit +6% bzw. ?10%).
Grundsätzlich benötigt jedes Gebäude/Grundstück einen eigenen Hausanschluss des VNB. Bei Doppel- o. Reihen-häuser ist auch ein gemeinsamer Hausanschluss zulässig, wenn er sich zusammen mit den Zählerplätzen in einem für alle Gebäude gemeinsamen Hausanschlussraum befindet (Beachtung der rechtlichen Eigentümerlage!).
Unterbringung von Hausanschlüssen:
a) innerhalb des Gebäudes in Hausanschlussräumen, an Hausanschlusswänden, in Hausanschlussnischen
b) außerhalb von Gebäuden in Hausanschlusssäulen, an Gebäudeaußenwänden, an geeigneten Stellen
In Räumen mit Umgebungstemperaturen über 30°C sowie in feuer- (auch Heizungsräume mit Gesamtnennwärme-leistung >50kW) u. explosionsgefährdeten Räumen dürfen keine Hausanschlusskästen o. Hauptstromverteiler untergebracht werden
Die Art der Hauseinführung u. den Durchmesser des Schutzrohres hat der Planer mit dem VNB abzustimmen.
Alle sonstigen baulichen Maßnahmen für den Hausanschluss hat der Anschlussnehmer selbst zu veranlassen (auch bei Freileitungsanschluss bzw. Umstellung von Freileitung auf Erdkabel)!!!

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Hauptstromversorgung:
Der Planer und/oder Errichter müssen natürlich die komplette Anlage berechnen (siehe auch DIN 18015-1).
Die Hauptsromversorgungsanlage muss mit einem Rechtsfeld an Zähl- u. Messeinrichtung angeschlossen werden.
Hauptstromversorgungssysteme werden als Strahlennetz betrieben und es dürfen nur Betriebsmittel eingebaut werden, die der Stromversorgung und Freischaltung der Messeinrichtungen dienen.
Es ist unbedingt auf die Selektivität der Überstrom-Schutzeinrichtungen zu achten; Hausanschluss-Sicherungen dürfen nicht als Überstrom-Schutzeinrichtung für den Verbraucher verwendet werden.
Ab HA-Kasten des VNB bis zur Zähl- u. Messeinrichtung muss eine Kurzschlussfestigkeit von 25KA und ab da bis zum Stromkreisverteiler 10kA gewährleistet werden.
Der Errichter verwendet Hauptableitungsabzweigklemmen nach DIN VDE 0603-2 u. Hauptleitungsabzweigkästen nach DIN VDE 0606.
Der Spannungsfall im Hauptstromversorgungssystem wurde vereinheitlicht u. darf folgende Werte nicht überschreiten: - bis 100 kVA <0,5%, 100 ? 250 kVA <1,0%, 250 ? 400 kVA <1,25%, über 400 kVA <1,5%.

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Zähl- u. Messeinrichtungen, Steuereinrichtungen, Zählerplätze:
Diese Anlagen werden in gekennzeichneten Zählerschränken mit Türen (nach DIN 43870) untergebracht.
Zählerschränke dürfen nicht in Wohnungen von MFHs, über Treppenstufen, in Wohnräumen, Küchen, Toiletten, Bade-, Dusch- u. Waschräumen, auf Speichern bzw. Dachböden, in feuer- o. explosionsgefährdeten Räumen installiert werden.
Und jetzt kommen die verbindlichen Neuerungen ? bei vielen VNB ab 01.07.2001 gültig (Ablauf Übergangszeit)!!!
Im unteren Anschlussraum werden für jedes Zählerfeld sperr- u. plombierbare, selektive Hauptleitungsschalter(SH-Schalter) mit einem Nennstrom von mindestens 63A eingesetzt als:
- Trennvorrichtung für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage,
- Freischalteinrichtung für die Zähl-, Mess-, Steuereinrichtungen sowie Kundenanlage,
- zentrale Überstromschutzeinrichtung für die Kundenanlage und
- Überstrom-Schutzeinrichtung für die Messeinrichtung u. die Leitungen zum Stromkreisverteiler.
nobbi

Beitrag von nobbi »

kommt drauf an, wer der Energieversorger ist.

In SH,MV und HH, die haben unten nur den klemmstein und oben nen hauptschlater. einige gebiete haben unten noch nh00 und schalter.

aber der selektive hauptschalter setzt sich immer mehr durch.

die marketing-fuzzis von abb haben ihre hausaufgaben gemacht :o)
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