E-CHECK etc. u. VDE 0701

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Prototyp
Null-Leiter
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E-CHECK etc. u. VDE 0701

Beitrag von Prototyp »

Hallo, mein erster Beitrag!
Man ließt ja viel über den E-Check und die damit verbundenen Prüfungen. Was mir noch nicht klar ist, wann genau prüft man VDE 0701? Ist es bei jeder neuen Erfassung meiner Haushaltgeräte oder Bohrgeräten? Oder nur nach einer Instandsetzung der genanten Geräte? Da ich ja leider keine "Konformitätserklärung" besitze.
Oder wird die Fachfirme generell mit einer Wiederholungsprüfung die Geräte prüfen, da Sie ja schon länger in Gebrauch sind. Nach VDE 0702 also.
Bitte stillen Sie mein Wissensdurst javascript:smilie('8o').
Vielen Dank javascript:smilie(':))')!
Gruss
Prototyp
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

Hallo, die 0701 gilt für Betriebsmittel die geändert oder Instandgesetzt wurden. Einige Messwerte wurden enger gefasst und die Prüfung an sich ist etwas umfangreicher, Als da wären : Sichtprüfung, Schutzleitermesung, Isolationsmessung, Schutzleiterstrommessung (SKI), Funktionsprüfung, Prüfung der Aufschriften. Auch gibt es Sonderregelungen für Rasenmäher, Bodenreinigungsgeräte, Grossküchen ...
Die 0702 beinhaltet im wesentlichen: Besichtigen, Schutzleiterwiderstansmessung und Isolationsmessung (ersatzweise dafür Schutzleiterstrom, oderBerührungsstrom).
Bei der Verwendung geeigneter Prüfgeräte mit Gut/Schlecht Anzeige dürfen auch elektrotechnisch Unterwiesene Personen diese Prüfung durchführen.
Die 0701 ist für Elektrofachkräfte ausgelegt da nur solche Betriebsmittel reparieren und instand setzen dürfen.
gruss m
Prototyp
Null-Leiter
Beiträge: 4
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Beitrag von Prototyp »

Erstmal vielen Dank für die Antwort Herr meister_lampe.(':]')

Das heißt also, es wird überwiegend die Wiederholungsprüfung ausgeführt (VDE 0702) weil die Geräte bisweilen keine Reparatur erfahren haben.
Aber die sogenante "Erstprüfung" bei VDE 0701 dachte ich ist zum Erfassen aller Geräte vor der Inbetriebnahme. Somit alle Geräte die NEU erworben oder zum ersten male Erfaßt werden.
Und alle älteren Geräte erhalten eine Wiederholungprüfung. Das würde auch eher Sinn machen.
Nach "Instandsetzung wieder wie NEU" .....!
Ist das denn völlig abwägig Herr meister_lampe?????(':rolleyes:')
Sind Sie sich da ganz sicher??
Gruss Prototyp
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

Hallo Prototyp,
die 0701 sagt nichts über eine sog. Erstprüfung aus. Für das inverkehrbringen elektrischer Geräte ist das Geräte Sicherheitsgesetz (GSG) zuständig.
Trotzdem schadet es nicht wenn auch neue Geräte vor Inbetriebnahme geprüft werden. Gerade bei preisgünstigen Geräten "made in Ostblock" und fake CE Zeichen ist doch Vorsicht angesagt.
gruss m
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