Elektrischer Betriebsraum

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ThoNi
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Elektrischer Betriebsraum

Beitrag von ThoNi »

Hallo alle zusammen,

ich brauch mal wieder Hilfe und diesmal nichts technisches.
Einer unserer Kollegen soll sein Büro räumen und in einen "Elektrischen Betriebsraum" umziehen. Meine Frage: Ist es zulässig elektrische Betriebsräume überhaupt als Pausenrum bzw. Büro zu nutzen? Weiß jemand wo dazu was geschrieben steht?

Vielen Dank
Gruß
Thoni
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo ThoNi,

ich würde mal einen Blick in die Arbeitsstättenverordnung werfen.

Hier der link

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbst_ttv/


Gruß

Rau
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

Schau auch mal in die EltBauVO und evt. DIN VDE 0101.
achso und in die DIN VDE 0100 Teil 731, Elektrische Betriebsstätten und abgeschlossene elektrische Betriebsstätten.
gruss m
Wird dein Kollege gemobbt?
Gast

Beitrag von Gast »

Handelt es sich bei dem Kollegen nicht um eine Fachkraft nach DIN VDE darf er den Raum nichtmal alleine betreten.
Grimm

Beitrag von Grimm »

Hallo ThoNi

Mich würde mal interessieren was du unter einem "Elektrischen Betriebsraum" verstehst.
Meiner Meinung nach ist das im besten fall ein kleiner Raum wo nicht mal ein Tisch rein geht.

Gruß Grimm
RolSim

Beitrag von RolSim »

Ein Raum in dem z.B. eine 20-feldrige NS-Schaltanlage steht ist auch ein elektrischer Betriebsraum. Und das ist kein kleines Räumchen !!
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

hallo.
A.6.1 Elektrische Betriebsstätten sind Räume oder Orte, die im wesentlichen zum Betrieb elektrischer Anlagen dienen und in der Regel nur von unterwiesenen Personen betreten werden.
ANMERKUNG: Hierzu gehören z. B. Schalträume, Schaltwarten, Verteilungsanlagen in abgetrennten Räumen, abgetrennte elektrische Prüffelder und Laboratorien, Maschinenräume von Kraftwerken und dergleichen, deren Maschinen nur von elektrotechnisch unterwiesenen Personen bedient werden.
A.6.2 Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten sind Räume oder Orte, die ausschließlich zum Betrieb elektrischer Anlagen dienen und unter Verschluß gehalten werden. Der Verschluß darf nur von beauftragten Personen geöffnet werden. Der Zutritt ist nur unterwiesenen Personen gestattet.
ANMERKUNG: Hierzu gehören z. B. abgeschlossene Schalt- und Verteilungsanlagen, Transformatorenzellen,Schaltzellen, Verteilungsanlagen in Blechgehäusen oder in anderen abgeschlossenen Anlagen, Maststationen.
so sieht das us
gruss m
ThoNi
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Beitrag von ThoNi »

Hallo,

erst mal meinen herzlichsten für die vielen Antworten.
@Meister_Lampe
Der Kollege wird zwar nicht gemobbt man ist ihm aber nicht sehr wohl gesonnen...
@alle
Der Kollege ist kein Fachman nach VDE.
In dem Raum befinden sich zum einen der TK- Hauptverteiler des Gebäudes (ca. 60 Anschlüsse zzgl. Meldeleitungen). Desweiteren hängt in dem Raum die BMZ für das gesamte Gelände (10 Häuser) und die Leitungsführungen für sämtliche stromführenden Leitungen und Kabel - überwiegend nicht zu Stromversorgung).

Ich glaube statt el. Betriebsraum trifft wohl eher techn. Betriebsraum zu.

Mein Ziel ist es dem Kollegen Informationen geben zu können, welche seine Umsetzung in diesen Raum verhindern können.

Gruß
ThoNi
Grimm

Beitrag von Grimm »

Hallo Rolsim und meister_lampe

Jetzt weis ich endlich was ein Elektrischer Betriebsraum ist.

DANKE!

Gruß Grimm
Gast

Beitrag von Gast »

Ich denke nicht das es gestattet ist das irgendjemand seinen Schreibtisch in der Brandmeldezentrale aufstellt.

Manche Räume sind eben nicht dafür gedacht das jemand darin sein Büro einrichtet.

Dein Kollege wird da kaum Platz haben da alle Bedien- und Anzeigeelemente frei zugänglich sein müssen. Das heißt weder Schreibtischrücken noch Aktenschrank beiseite schieben.

In der Versetzungssache bin ich :dagegen:

MFG BadLuck
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