Elektrischer Betriebsraum
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Elektrischer Betriebsraum
Hallo alle zusammen,
ich brauch mal wieder Hilfe und diesmal nichts technisches.
Einer unserer Kollegen soll sein Büro räumen und in einen "Elektrischen Betriebsraum" umziehen. Meine Frage: Ist es zulässig elektrische Betriebsräume überhaupt als Pausenrum bzw. Büro zu nutzen? Weiß jemand wo dazu was geschrieben steht?
Vielen Dank
Gruß
Thoni
ich brauch mal wieder Hilfe und diesmal nichts technisches.
Einer unserer Kollegen soll sein Büro räumen und in einen "Elektrischen Betriebsraum" umziehen. Meine Frage: Ist es zulässig elektrische Betriebsräume überhaupt als Pausenrum bzw. Büro zu nutzen? Weiß jemand wo dazu was geschrieben steht?
Vielen Dank
Gruß
Thoni
Hallo ThoNi,
ich würde mal einen Blick in die Arbeitsstättenverordnung werfen.
Hier der link
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbst_ttv/
Gruß
Rau
ich würde mal einen Blick in die Arbeitsstättenverordnung werfen.
Hier der link
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbst_ttv/
Gruß
Rau
hallo.
A.6.1 Elektrische Betriebsstätten sind Räume oder Orte, die im wesentlichen zum Betrieb elektrischer Anlagen dienen und in der Regel nur von unterwiesenen Personen betreten werden.
ANMERKUNG: Hierzu gehören z. B. Schalträume, Schaltwarten, Verteilungsanlagen in abgetrennten Räumen, abgetrennte elektrische Prüffelder und Laboratorien, Maschinenräume von Kraftwerken und dergleichen, deren Maschinen nur von elektrotechnisch unterwiesenen Personen bedient werden.
A.6.2 Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten sind Räume oder Orte, die ausschließlich zum Betrieb elektrischer Anlagen dienen und unter Verschluß gehalten werden. Der Verschluß darf nur von beauftragten Personen geöffnet werden. Der Zutritt ist nur unterwiesenen Personen gestattet.
ANMERKUNG: Hierzu gehören z. B. abgeschlossene Schalt- und Verteilungsanlagen, Transformatorenzellen,Schaltzellen, Verteilungsanlagen in Blechgehäusen oder in anderen abgeschlossenen Anlagen, Maststationen.
so sieht das us
gruss m
A.6.1 Elektrische Betriebsstätten sind Räume oder Orte, die im wesentlichen zum Betrieb elektrischer Anlagen dienen und in der Regel nur von unterwiesenen Personen betreten werden.
ANMERKUNG: Hierzu gehören z. B. Schalträume, Schaltwarten, Verteilungsanlagen in abgetrennten Räumen, abgetrennte elektrische Prüffelder und Laboratorien, Maschinenräume von Kraftwerken und dergleichen, deren Maschinen nur von elektrotechnisch unterwiesenen Personen bedient werden.
A.6.2 Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten sind Räume oder Orte, die ausschließlich zum Betrieb elektrischer Anlagen dienen und unter Verschluß gehalten werden. Der Verschluß darf nur von beauftragten Personen geöffnet werden. Der Zutritt ist nur unterwiesenen Personen gestattet.
ANMERKUNG: Hierzu gehören z. B. abgeschlossene Schalt- und Verteilungsanlagen, Transformatorenzellen,Schaltzellen, Verteilungsanlagen in Blechgehäusen oder in anderen abgeschlossenen Anlagen, Maststationen.
so sieht das us
gruss m
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- Null-Leiter
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Hallo,
erst mal meinen herzlichsten für die vielen Antworten.
@Meister_Lampe
Der Kollege wird zwar nicht gemobbt man ist ihm aber nicht sehr wohl gesonnen...
@alle
Der Kollege ist kein Fachman nach VDE.
In dem Raum befinden sich zum einen der TK- Hauptverteiler des Gebäudes (ca. 60 Anschlüsse zzgl. Meldeleitungen). Desweiteren hängt in dem Raum die BMZ für das gesamte Gelände (10 Häuser) und die Leitungsführungen für sämtliche stromführenden Leitungen und Kabel - überwiegend nicht zu Stromversorgung).
Ich glaube statt el. Betriebsraum trifft wohl eher techn. Betriebsraum zu.
Mein Ziel ist es dem Kollegen Informationen geben zu können, welche seine Umsetzung in diesen Raum verhindern können.
Gruß
ThoNi
erst mal meinen herzlichsten für die vielen Antworten.
@Meister_Lampe
Der Kollege wird zwar nicht gemobbt man ist ihm aber nicht sehr wohl gesonnen...
@alle
Der Kollege ist kein Fachman nach VDE.
In dem Raum befinden sich zum einen der TK- Hauptverteiler des Gebäudes (ca. 60 Anschlüsse zzgl. Meldeleitungen). Desweiteren hängt in dem Raum die BMZ für das gesamte Gelände (10 Häuser) und die Leitungsführungen für sämtliche stromführenden Leitungen und Kabel - überwiegend nicht zu Stromversorgung).
Ich glaube statt el. Betriebsraum trifft wohl eher techn. Betriebsraum zu.
Mein Ziel ist es dem Kollegen Informationen geben zu können, welche seine Umsetzung in diesen Raum verhindern können.
Gruß
ThoNi
Ich denke nicht das es gestattet ist das irgendjemand seinen Schreibtisch in der Brandmeldezentrale aufstellt.
Manche Räume sind eben nicht dafür gedacht das jemand darin sein Büro einrichtet.
Dein Kollege wird da kaum Platz haben da alle Bedien- und Anzeigeelemente frei zugänglich sein müssen. Das heißt weder Schreibtischrücken noch Aktenschrank beiseite schieben.
In der Versetzungssache bin ich :dagegen:
MFG BadLuck
Manche Räume sind eben nicht dafür gedacht das jemand darin sein Büro einrichtet.
Dein Kollege wird da kaum Platz haben da alle Bedien- und Anzeigeelemente frei zugänglich sein müssen. Das heißt weder Schreibtischrücken noch Aktenschrank beiseite schieben.
In der Versetzungssache bin ich :dagegen:
MFG BadLuck