neue Steckdosen anschliessen

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meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

a) Als Elektrofachkraft im Sinne einer Unfallverhütungsvorschrift
gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elekt-rotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis
nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. DerNachweis ist zu dokumentieren.

b)
Eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung,
Kenntnis und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können.
Das die EU-Definition.
gruss m
Mr_Groove

Beitrag von Mr_Groove »

wie sieht es denn dann mit einem Elektrotechnikstudium aus? Das geht jetzt aus dem Posting für mich nicht klar hervor.

Und dann wollte ich nun nochmals wissen, ob der Elektriker, der die spätere Prüfung der elektrischen Anlage in der Praxis übernimmt, dann, da er als letzter an der Anlage gearbeitet hat, dafür haftbar ist? oder ob das weiterhin ich bleibe, wenn ich die Steckdosen montiere.
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

Was bist du denn wenn du dein Elektrotechnikstudium abgeschlossen hast? Dipl.Ing der Elektrotechnik.
Wenn du jemanden findest der die Anlage prüft und sein O.K. gibt ist derjenige Haftbar.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und in Stand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Das noch einmal aus der BGV A2. Du kannst davon ausgehen das die Rechtsprechung sich an den Vorgaben derUnfallversicherer orientiert.
gruss m
Gast

Beitrag von Gast »

die Rechtsprechnung orientiert sich außerdem an den anerkannten Regeln der Technik und das sind im E-technischen Bereich die VDE-Bestimmungen.

Gruß

rau
Mr_Groove

Beitrag von Mr_Groove »

Ja, dann bin ich Dipl. Ing. Elektrotechnik und Informationstechnik. Das gott sei dank nur noch 2-3 Monate..

Danke für eure Auskünfte!!!
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,

als Dipl. Ing bist Du Elektrofachkraft, was ja auch aus den Beiträgen von meister_lampe hervorgeht.


Gruß


rau
Hoefo

Beitrag von Hoefo »

.....Informationstechnik. Das gott sei dank nur noch 2-3 Monate..


wie soll man dies verstehen?

Kennst Du denn schon Dein Sterbedatum? :D
ansonsten bleibt man doch Dipl. Ing. - oder?

Hoefo
Mr_Groove

Beitrag von Mr_Groove »

Da ist mir doch beim schnellen Schreiben ein Fehler unterlaufen. Wollte sagen, dass ich in 2-3 Monaten fertig bin mit dem Studium.

Danke Gast #1
Hoefo

Beitrag von Hoefo »

Nicht dafür :))

Na dann viel Glück (besser ist natürlich Wissen) bei Deinem Abschluss.

Hoefo
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