neue Steckdosen anschliessen
a) Als Elektrofachkraft im Sinne einer Unfallverhütungsvorschrift
gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elekt-rotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis
nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. DerNachweis ist zu dokumentieren.
b)
Eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung,
Kenntnis und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können.
Das die EU-Definition.
gruss m
gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elekt-rotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis
nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. DerNachweis ist zu dokumentieren.
b)
Eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung,
Kenntnis und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können.
Das die EU-Definition.
gruss m
wie sieht es denn dann mit einem Elektrotechnikstudium aus? Das geht jetzt aus dem Posting für mich nicht klar hervor.
Und dann wollte ich nun nochmals wissen, ob der Elektriker, der die spätere Prüfung der elektrischen Anlage in der Praxis übernimmt, dann, da er als letzter an der Anlage gearbeitet hat, dafür haftbar ist? oder ob das weiterhin ich bleibe, wenn ich die Steckdosen montiere.
Und dann wollte ich nun nochmals wissen, ob der Elektriker, der die spätere Prüfung der elektrischen Anlage in der Praxis übernimmt, dann, da er als letzter an der Anlage gearbeitet hat, dafür haftbar ist? oder ob das weiterhin ich bleibe, wenn ich die Steckdosen montiere.
Was bist du denn wenn du dein Elektrotechnikstudium abgeschlossen hast? Dipl.Ing der Elektrotechnik.
Wenn du jemanden findest der die Anlage prüft und sein O.K. gibt ist derjenige Haftbar.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und in Stand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Das noch einmal aus der BGV A2. Du kannst davon ausgehen das die Rechtsprechung sich an den Vorgaben derUnfallversicherer orientiert.
gruss m
Wenn du jemanden findest der die Anlage prüft und sein O.K. gibt ist derjenige Haftbar.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und in Stand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Das noch einmal aus der BGV A2. Du kannst davon ausgehen das die Rechtsprechung sich an den Vorgaben derUnfallversicherer orientiert.
gruss m