Genullte Steckdose im TT-System?

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Teletrabi
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Beitrag von Teletrabi »

Für rau0155 (und alle anderen) das letzte posting noch einmal neu getippt :)
Gast

"genullte" Betriebsmittel im TT-Netz

Beitrag von Gast »

Hi Teletrabi,

Deine Bedenken sind im wesentlichen gerechtfertigt.

Im TT-Netz dürfen keine Betriebsmittel gehäuseseitig mit dem N-Leiter verbunden werden. Der N-Leiter ist im TT-System ein aktiver Leiter und als solcher zu behandeln.

Gehäuse sind mit dem örtlichen Erder (Erdungsanlage und PA) zu verbinden aber nicht mit dem N-Leiter.

Vielleicht kommt die Frage zustande, weil Begriffe, welche nicht zusammengehören unterschwellig zusammengebracht werden. Vielfach wird der N-Leiter fälschlich als Nullleiter bezeichnet und dann auch in Form der "Nullung" behandelt. Das N steht jedoch für Neutralleiter - also Mittelpunktleiter im Drehstromnetz.

Gruss
rco

Verständnissproblem

Beitrag von rco »

Hi,
ich hätte da mal eine Frage bezüglich meiner Installation zu Hause, denn die bisherige Diskussion hat mich ganz schön verwirrt (ich bin nicht vom Fach).

In meinem Hausanschlusskasten wird der Neutralleiter mit dem Kabel vom Kreuzerder (Potentialausgleich) verbunden und dann aufgeteilt:
- einmal für den Zähler
- auf die PE-Klemmleiste
- einmal weiter zu einer Unterverteilung
- in den FI-rein und daraus auf die N-Klemmleiste

In der Unterverteilung sieht es letztlich genauso aus, der Neutralleiter wird mit dem Kabel vom Kreuzerder (Potentialausgleich) verbunden und dann aufgeteilt:
- auf die PE-Klemmleiste
- in den FI-rein und daraus auf die N-Klemmleiste

Ist die Verbindung zwischen Potentialausgleich und Neutralleiter notwendig bzw. überflüssig?
Sollte nur der Potentialausgleich vom Kreuzerder auf die PE-Klemmleisten gelegt werden und überhaupt keine Brücke zwischen PE und Neutralleiter (so wie er ins Haus kommt bestehen)?
Ich bin der Meinung, dass meine FI's (die heissen jetzt RCD oder) einwandfrei funktionieren.

Danke
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo rco,

nach Deiner Schilderung handelt es sich bei Dir um das TN-C-S-System und das wäre so in Ordnung. Warum sollte die Installation auch nicht in Ordnung sein, sie wurde doch sicher von einem Fachmann ausgeführt! Oder?

Gruß


rau
Teletrabi
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Beitrag von Teletrabi »

Original von rau0155
Warum sollte die Installation auch nicht in Ordnung sein, sie wurde doch sicher von einem Fachmann ausgeführt! Oder?
Der Argumentation nach, dürfte es bei mir auch keine genullte Dose im TT-netz geben... :rolleyes:
----

@rco:
Solange die Brücke vom E-Werk aus gesehen VOR dem FI sitzt, is alles ok. nur auf der verbraucherseite dürfen N und PE dann nicht wieder miteinander verbunden werden.
----

Hat zufällig jmd. 'n plan, wie das ende der siebziger aussah mit FI in landwirdschaftlich genutzten anlagen? da auch schon 30mA oder so vorschrift?
weiß, dass der FI hier zur der zeit auf vorgabe der Berufsgenossenschaft (oder versicherung?) nachgerüstet wurde. nur waren damals die 500mA in ordnung?
halt ich doch für etwas arg viel, wenn man's mit den 30nA heute vergleicht...
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Teletrabbi,

bei der o.a. Diskussion stellt sich mir die Frage, was war eigentlich zuerst da?

Die genullten Steckdosen, oder der FI?

Ich gehe davon aus, daß in der Installation genau das passiert ist, was über die Jahre "gewachsen" ist.

1. Steckdosen ohne Schuko
2. Steckdosen mit Schuko in Ermangelung eines Schutzleiters (PE) klassische Nullung
3. Aus Sicherheitsgründen wird ein FI eingebaut.

Frage hat da einer gemurkst? Oder war alles zu seiner Zeit richtig?

Gruß


rau
Teletrabi
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Beitrag von Teletrabi »

Der FI hätte aber nicht mehr gesetzt werden dürfen, wenn da die genullte dose ist - bzw. sie hätte korrekt angeschlossen werden müssen (<4m Kabel auf gekalkter Wand ersetzen dürfte nich unter unzumutbar fallen)

andersrum hätte die Steckdose nich so angeklemmt werden dürfen, wenn sie erst nach dem FI eingebaut wurde.

Also eins von beiden muss auf alle Fälle unzulässig gewesen sein.

Was zuerst da war? schwer zu sagen - Kellerbeleuchtung + zuleitung zur verteilerdose dafür ist alles 2 adriges kabel mit alu-(?)Mantel), uralt also. Die besagte steckdose dann mit 3x1,5er NYM allerhöchstwahrscheinlich später an die verteilerdose geklemmt und mangels PE-verfügbarkeit genullt.

Nur ist die überlegung, was zuerst war eigentlich überflüssig, da ja tt-netz udn somit keine nullung erlaubt...
Dose hätte also niemals in der form angeklemmt werden dürfen.

es sei denn, die ganze verkabelung wurde nachträglich auf TT umgestellt.
Erst die Dose zu TN-Zeiten genullt, da kein PE in der verteilerdose vorhanden, und beim nachrüsten mit FI dann gesehen, dass alle im sicherungskasten ankommenden leitungen über PE verfügen und einfach 'n TT draus gemacht, um die vierpoige zuleitung zur UV im stallbereich nicht ersetzen zu müssen und den bereich eben seperat vor ort geerdet...

Wegen den 500mA vs. 30mA-RCD frag ich, weil ich 1x500 für's ganze haus nich gerade für sonderlich sicher halte. also höchstens als leitungsschutz denkbar, aber personenschutz kann man da wohl vergessen...

aber selsbt leitungsschutz soltle doch imho auch mit 300mA möglich gewesen sein... frag mich also, warum da mit 500 das höchste für nicht-industrie-anlagen übliche gewählt wurde....
und ob das mit den 500mA in der tierhaltung anno'76 noch erlaubt war. - oder ging's nur darum irgendne formalität zu erfüllen - "hab nu FI (bringt zwar nix, is aber "ein FI" da) und damit auflagen erfüllt" - bei möglichst wenig aufwand (= FI der auch bei noch irgendwo versteckter brückung PE-N nicht rausfliegt)...
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Teletrabi,

hier mal Zitate aus der VDE0100 5.1973
§ 13

Fehlerstrom(FI)-Schutzschaltung

"a) Die FI-Schutzschaltung soll das Bestehenbleiben zu hoher Berührungsspannungen an Körpern dadurch verhindern, daß ein Fehlerstrom, der einen bestimmten Wert überwschreitet, alle Außenleiter und einen etwa vorhandenen Mittelleiter innerhalb 0,2 s abschaltet. Sämtliche durch FI-Schutzschalter geschützte Geräte sind so zu erden, daß sie beim Fließen des Auslösestromes des Schalters über ihren Erder keine zu hohe Berührungsspannung annehmen (Bild 13-1).
FI-Schutzschalter müssen VDE 0664 enspechen.

b) Beim Anwenden der FI-Schutzschaltung sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

1. für den Erdungswiderstand RE am geschützten Betriebsmittel gilt

RE kleiner gleich 65V/IFN

Hierin ist IFN) der Nenn-Fehlerstrom (Auslösestrom) des vorgeschalteten FI-Schutzschalters."


Im übrigen war schon 1973 das getrennt verlegen von PE und N in den VDE-Bestimmungen gefordert, wenn der Querschnitt 10mm² unterschritt.

Aber wie in vielen anderen Fällen greift auch hier der Bestandsschutz.

Ich kann Dir nur raten den alten Kram rauszureißen und nach heutigen Bestimmungen zu installieren, dann bist Du aus allem raus.

Gruß

rau
Teletrabi
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Beitrag von Teletrabi »

Original von rau0155

Aber wie in vielen anderen Fällen greift auch hier der Bestandsschutz.
...und in Verbindung mit "Verstandsschutz" wird's dann richtig Lustig...
Ich kann Dir nur raten den alten Kram rauszureißen und nach heutigen Bestimmungen zu installieren, dann bist Du aus allem raus.
Tja, würd' ich wohl gerne machen - sieht vaddern nur ein wenig anders. idealbeispiel für verstandsschutz - ganz nach dem motto "hier ist die letzten fuffzig jahre noch keiner anner stromleitung gestorben, also wird's die nächsten 50 auch keiner. wozu also so'n unnötiges zeug, ging doch bislang auch ohne"
Und dank Elektriker inner Verwandtschaft wird die isntallation wohl auch nie 'ne (neutrale) fachkraft zu sehen bekommen...
okay, den gutachter von der Feuerversicherung vielleicht eines tages...
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Teletrabi,

dann sag Vaddern, daß Du für seine Sparsamkeit nicht in den Knast gehst, und daß er einen anderen Elektriker beauftragen soll, der die Verantwortung übernehmen will.

Gruß


rau
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