Der E-CHECK nur Umsatzmotor für die Branche oder sinnvoll?

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Jo
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Der E-CHECK nur Umsatzmotor für die Branche oder sinnvoll?

Beitrag von Jo »

E-CHECK http://www.e-check.de das Prüfsiegel der Elektro-Fachbetriebe.

Elektrische Anlagen und Geräte stellen eine ernsthafte Gefahrenquelle dar. Die Folgen sind verheerend: Mehr als 600 Menschen sterben in Deutschland pro Jahr bei Bränden.

Brandursache Nummer eins: Blitzschlag und Strom. Nimmt man Überspannungs- und Einbruchschäden hinzu, so gehen die Sachschäden in die Milliarden.



In vielen Fällen hätten diese relativ großen Schäden durch eine vergleichsweise einfache Prüfung verhindert werden können.

1996 führte der Zentralverband des Deutschen Elektrohandwerks den E-CHECK ein.



Der E-CHECK ist die offizielle Prüfplakette des deutschen Elektrohandwerks für Elektroanlagen und alle Elektrogeräte. Er dokumentiert den ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen und ermöglicht die Erkennung von Gefahren, bevor ein Schaden entstehen kann.



Die E-CHECK Prüfung ist die Basis für eine ganze Reihe von Verbesserungen, die durch den intelligenten Einsatz von neuen elektrischen Anlagen und Geräten realisiert werden können.



Ergebnis des E-CHECK ist in jedem Fall ein detailliertes Prüfprotokoll, in dem die Prüfung genau dokumentiert wird. Es hat sich gezeigt, dass etliche Mängel schnell und einfach behoben werden können und sich damit gar nicht erst zu Gefahrenquellen entwickeln. Damit minimiert sich auch das Kostenrisiko: Wer regelmäßig kleine Mängel behebt, riskiert keine hohen Folgekosten aus einem Schadenfall.



Sicherheit, Komfort, Energiesparen: Drei neue Aktionen zum E-CHECK



Wenn doch einmal etwas passiert, schützt der E-CHECK vor Haftung: Mit dem Prüfprotokoll lässt sich einwandfrei dokumentieren, dass die elektrischen Anlagen und Geräte in Ordnung waren. Auch die Versicherungen und Berufsgenossenschaften haben den Nutzen dieser Prüfung erkannt: Inzwischen gewähren renommierte Versicherer günstigere Prämien zum Beispiel auf Gewerbepolicen oder bei Feuerversicherungen, wenn regelmäßig ein E-CHECK durchgeführt wird.



Der E-CHECK hat sich seit seiner Einführung 1996 als Gütesiegel des Elektrohandwerks bewährt. In der E-CHECK Prüfung geht es in erster Linie um Sicherheit. In der E-CHECK Beratung werden aber auch die Bereiche Komfort und Wirtschaftlichkeit angesprochen.



Fluch bei Nichtbeachten?

Vermieter, Hausverwalter und Gewerbetreibende müssen von nun an aufpassen. Bereits bei einigen OLG Urteilen wurden dem Betreiber der elektrischen Anlage eine Mitschuld an der Verursachung eines Elektroschadens zugewiesen. Man berief sich darin auf §§ 536, 537 u 538 BGB, § 61 VVG, und die Nichteinhaltung der BGV A2 sowie der VDE Vorschriften.



Wie sind eure Erfahrungen zu diesem Thema.. JH
HPG
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Beitrag von HPG »

Hallo Jo,
erstaunt mich, dass Du nie eine Antwort erhalten hast, bei uns in der Kuhschweiz werden die periodischen Überprüfungen der elektrischen Installationen schon seit Urzeiten durchgeführt.
Die Kontrollperioden sind:
Wohnhäuser alle 20 Jahre
Gewerbe, Landwirtschaft, Verwaltungsgebäude alle 10 Jahre
Industrie, Einkaufszentren alle 5 Jahre
Baustellen, Ex-Räume jährlich.
Bei uns musst du für diese Arbeit eine Kontrollbewilligung einholen, die du bei entsprechender Ausbildung bekommst.
Ich mache diese Arbeit seit 1984 und muss aus meiner Erfahrung sagen, diese Kontrollen sind sehr sinnvoll und heben den Sicherheitsstandart sicher, bin auch überzeugt, dass mancher Unfall und Feuerschaden verhindert wurde.
Es gibt immer Bastler, oder die Installationen Verschlampen, gehen Kaputt und würden bis zum endgültigen Tod der Anlage gefährlich Weiterbetrieben, wenn nicht die Aufforderung zur Sanierung eingehen würde!

Gruss HPG
http://www.escontrol.ch
RolSim

Beitrag von RolSim »

Da sind uns die Schweizer, wie in einigen anderen Bereichen auch, doch weit voraus.

Solange bei uns in Deutschland dafür keine gesetzlichen Pflichten bestehen ist es jedem selbst überlassen.

Und da dies alles auch noch Geld kostet und nicht jeder vom Sinn des E-Check überzeugt ist wird dies auch nicht flächendeckend durchgeführt.

Ich bin aber auch :dafür:
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

Für Vermieter gilt § 535 BGB, darüber hinaus:
7.Sozialgesetzbuch (SGB)
- Gesetzliche Unfallversicherung -
§ 15 - Unfallverhütungsvorschriften
Die Unfallversicherungsträger erlassen als autonomes Recht
Unfallverhütungsvorschriften, welche die Unternehmer
zur Verhütung von Arbeitsunfällen, zu treffen haben.
gruss m
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