Fehlerstromschutzschaltung-Zusatzschutz

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3GMario
Null-Leiter
Beiträge: 9
Registriert: Freitag 23. Juni 2006, 10:49

Fehlerstromschutzschaltung-Zusatzschutz

Beitrag von 3GMario »

Hallo Leute.

ich habe eine Frage bzgl. eines Überprüfungsprotokolls.

Und zwar folgende:

Was ist der Unterschied zwischen:
+ Nullung mit Zusatzschutz
+ Fehlerstromschutzschaltung mit Zusatzschutz

In den meisten Fällen hat man doch eine Nullung mit Zusatzschutz, oder?
Wenn keine Nullung vorhanden => "Fehlerstromschutzschaltung mit Zusatzschutz"
Funkenschlosser
Null-Leiter
Beiträge: 360
Registriert: Samstag 24. Juni 2006, 10:02

Beitrag von Funkenschlosser »

Hallo 3GMario

die von Dir genannten Begriffe sind nicht mehr aktuell, daher würde ich mich wundern, wenn Du die noch in einem Prüfungsprotokoll verwenden darfst.

"Nullung mit Zusatzschutz" würde ich als "Schnelle Nullung" verstehen, also nach heutiger Nomenklatur ein "TN-System mit Schutz durch Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD)".

Den Vorsatz "Zusatz-" würde außerdem noch dahingehend interpretieren, dass die eingesetzte RCD, einen Bemessungsfehlerauslösestrom von 30mA besitzt.

"Fehlerstromschutzschaltung mit Zusatzschutz" klingt für mich im ersten Moment etwas doppelt gemoppelt, aber bei stärkerem Nachdenken wird mir klar, dass auch das Sinn machen kann.

Unstrittig ist ja erstmal, dass "Fehlerstromschutzschaltung" heute ein "TT-System mit Schutz durch Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD)" ist.

Meistens ist es aber doch heutzutage so, dass man nicht nur den zentralen FI mit 300mA oder gar 0,5 A hat, sondern weitere nachschaltet. Diese besitzen dann IdeltaN <= 30mA, schon allein wegen VDE 0100 Teil 701. Der Haupt-FI ist dann als selektiver auszuwählen.

Euer Funkenschlosser

PS: Beitrag Nr.;) 2
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